Schon seit Monaten herrscht ein großer Streit um die zu erhebende Mehrwertsteuer. Ein Unding sei es, so die Gegner der aktuellen Regelungen, dass Restaurants Lebensmittel mit sieben Prozent Mehrwertsteuer ein- und mit 19 Prozent Mehrwertsteuer verkaufen müssten. Noch interessanter wird das Bild, wenn Restaurants ihre Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten. Denn dann sind nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Internationaler Vergleich
Auch der Blick über den Tellerrand bestätigt eine Ungerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer. Werden in den nordischen Ländern 25 Prozent erhoben, so gelten in der Schweiz gerade einmal 7,6 Prozent. Die Unterschiede machen sich auch innerhalb der EU-Ministerien schon seit Jahren bemerkbar. Hier wird darauf gedrängt, die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Mitgliedsstaaten anzupassen. Angestrebt werden 15 Prozent Mehrwertsteuer im Allgemeinen und fünf Prozent ermäßigte Steuer.
Ausnahmen sind die Regel
In den EU-Mitgliedsstaaten stellen Ausnahmen bei der reduzierten Mehrwertsteuer eher die Regel dar. Sie gelten nicht nur für die Hotellerie und das Gastgewerbe, sondern genauso für das Handwerk. Ebenfalls sind in insgesamt 18 Mitgliedsländern weitere arbeitsintensive Dienstleistungen mit den reduzierten Sätzen zu versteuern. Die Regelungen gelten bis 2010, sollen nun aber nochmals verlängert werden. In den Verhandlungen einigte man sich auf weitere Ausnahmen. So dürfen die Mehrwertsteuersätze für viele Branchen von den Ländern selbst geregelt werden. Dazu zählen Gaststätten, Handwerk, häusliche Pflegedienste, Kosmetikdienstleistungen und das Friseurhandwerk sowie Bücher.
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Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 28/29
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
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