Schon seit langer Zeit wird darum gestritten, ob für gewerblich genutzte Computer mit Internetzugang GEZ abgeführt werden müssen. Jetzt gibt es hierzu ein neues Urteil des VG Schleswig, das dem Kläger, einem Softwareunternehmen, Recht gab. Wenn ein PC nicht die technische Ausstattung besitzt, um Rundfunkprogramme wiederzugeben, müssen dem Gericht zufolge keine Gebühren entrichtet werden. Wenn dem Computer also eine Soundkarte und Boxen fehlen, muss die Rundfunkgebühr (GEZ) nicht bezahlt werden.
Das Gericht geht im Gegensatz zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass gewerblich genutzte PCs nicht grundsätzlich als Rundfunkgeräte verwendet werden, auch wenn sie über einen Internetzugang verfügen.
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Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
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Das ist ja ein Ding und die GEZ selbst zeigt ihre Werbung auf YOuTUBE
http://www.youtube.com/watch?v=TnyKoN5VaCs
Toll Gemacht!


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