Rundfunkgebühren (GEZ) für gewerbliche PCs nicht zwingend

Schon seit langer Zeit wird darum gestritten, ob für gewerblich genutzte Computer mit Internetzugang GEZ abgeführt werden müssen. Jetzt gibt es hierzu ein neues Urteil des VG Schleswig, das dem Kläger, einem Softwareunternehmen, Recht gab. Wenn ein PC nicht die technische Ausstattung besitzt, um Rundfunkprogramme wiederzugeben, müssen dem Gericht zufolge keine Gebühren entrichtet werden. Wenn dem Computer also eine Soundkarte und Boxen fehlen, muss die Rundfunkgebühr (GEZ) nicht bezahlt werden.

Das Gericht geht im Gegensatz zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass gewerblich genutzte PCs nicht grundsätzlich als Rundfunkgeräte verwendet werden, auch wenn sie über einen Internetzugang verfügen.

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de

Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

Bereits geschriebene Artikel: 286
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

Computer gez Rundfunkgebühren

Bewerten Sie den Artikel

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Stimme(n), Durchschnitt: 5,00 von 5)


Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Büro
   Fragen zum Verpflegungsmehraufwand
   Büro/Zweitwohnung absetzen

Computer
   Steuerliche Behandlung von Software
   GWG - Pool - nicht ganz klar

gericht
   PC-Installation im Büro
   Konto für ebay Gebühren

gewerblich
   Texte schreiben bei textbroker.de gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?
   Liebhaberei und Differenzbesteuerung

gez
   Frage zu einem Artikel auf betriebsausgabe.de (Differenzbesteuerung, Kleinunternehmergrenze)
   Provisionszahlung

Soundkarte
   GWG - Pool - nicht ganz klar
   Zukauf bei GWG
  1. Sille’s avatar

    Das ist ja ein Ding und die GEZ selbst zeigt ihre Werbung auf YOuTUBE
    http://www.youtube.com/watch?v=TnyKoN5VaCs
    Toll Gemacht!

Archiv

Die letzten Artikel