In vielen Branchen ist es üblich, dass neu eingestellte Mitarbeiter noch am ersten Tag der Arbeitsaufnahme bei den Sozialversicherungen angemeldet werden müssen. Diese Anmeldung darf laut Gesetz nur auf elektronischem Wege erfolgen. Insbesondere Betriebe, die auf kurzfristige Einstellungen angewiesen sind, finden am Wochenende nicht mehr die Zeit, den Steuerberater mit der Sofortmeldung zu beauftragen. Der BdSt sieht das Ganze als Belastung der Betriebe und beantragte beim Arbeitsministerium, dass die Sofortmeldung auch telefonisch erfolgen könne, da sich nur wenige Unternehmen mit der Software auskennen. Doch bisher bleibt der Antrag erfolglos.
Quelle: Steuerzahler 04/2009, S. 78
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Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
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