Die Investitionszulage wurde von der Bundesregierung bis 2013 verlängert, dass ist die gute Neuigkeit. Zum Nachteil für die Unternehmen sinkt der Investitionszuschlag mit dem Investitionszulagengesetz 2010, veröffentlicht am 10. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 2350 – 2357). Unternehmer, die bis 2009 Investitionszulage beantragen erhalten eine reguläre Förderung in Höhe von 12,5%, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar 25%. In den Jahren 2010 bis 2013 sinkt dieser Fördersatz jährlich um 2,5% für KMU um 5%.
Höhe des Fördersatzes
| Beginn des Investitionsvorhabens | Fördersatz (regulär) | Fördersatz (KMU) |
| bis 31.12.2009 | 12,5 | 25,0 |
| bis 31.12.2010 | 10,0 | 20,0 |
| bis 31.12.2011 | 7,5 | 15,0 |
| bis 31.12.2012 | 5,0 | 10,0 |
| bis 31.12.2013 | 2,5 | 5,0 |
Die Höhe des Fördersatzes ist auf den Zeitpunkt des Beginns des Investitionsvorhabens abgestellt. Damit können Unternehmer noch die volle Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie die I-Zulage in 2009 beantragen und bis zum 31.12.2009 mit dem Vorhaben beginnen.
Die Investitionszulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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