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Grundsatzentscheidung zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06 eine Grundsatzentscheidung
zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung getroffen.

Die Einsicht von Außenprüfern in elektronisch geführte Aufzeichnungen und Daten wurde mit diesem Urteil konkretisiert. Nach dem Gesetz besteht das Einsichtsrecht nur im Umfang der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht des § 147 Abs. 1 AO. Führt ein Unternehmer Aufzeichnungen, die vom Gesetz nicht gefordert sind, kann der Prüfer keine Einsicht in diese Unterlagen verlangen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfinanzhof

 

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.

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