Benzingutschein als attraktiver Sachbezug

Wollen Unternehmer ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zukommen lassen, ist der Benzingutschein eine attraktive Angelegenheit. Der Benzingutschein gilt als Sachbezug. Bis zu einem Gesamtwert von 44,- EUR pro Monat bleiben Sachbezüge sozialversicherungs- und steuerfrei.

Wie muss der Gutschein aufgebaut sein?

Wichtig für den Unternehmer ist, auf keinen Fall einen Betrag auf dem Gutschein zu notieren. Auf dem Benzingutschein darf nur die Literanzahl vermerkt werden. Wie viel Liter den Betrag von 44,- EUR ergeben, muss dann tagesgenau an den Tankstellen nachgefragt werden.

Tipp

Es handelt sich beim Sachbezug um eine monatliche Freigrenze von 44,- EUR. Wird diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
 

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.

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  1. Markus’s avatar

    Kurz und schmerzlos beschrieben, aber ganz so einfach, wie es hier dargestellt wird, ist das mit dem Sachbezug nicht.

  2. Torsten Montag’s avatar

    Na wie ist es denn? Steht doch alles drin, was man wissen muss. Wir schreiben hier zu Betriebsausgaben, nicht zu Sozialversicherungen oder Lohnsteuer, nicht vergessen.

  3. michael’s avatar

    die Frage, wann der sachbezug “eingelöst” werden muss, bleibt offen. Dass der ArbeitG diesen nur 1X im Monat mit max 44 euro gewähren darf ist klar. Fragen:
    **dürfen mehrere Sachbezüge pro Monat gewehrt werden, solange diese insgesamt nicht 44 EUR überschreiten
    ** 44 EUR, ist das inkl UmSt oder exkl.
    ** Muss der Sachbezug auch in dem Monat eingelöst werden, oder kann das auch zu einem späteren Zeitpunkt geschehen?
    ** Sollte dies der Falls sein, könnten dann zB. 2 Sachbezüge im selben Monat eingelöst werden? Ich denke zB an Kino Gutscheine die ich im September erhalten habe (im Wert von 40 EUR) und im Oktober erhalten werde (auch im Wert von 40 EUR) alle samt im Dezember einzulösen??
    Danke für die Aufklärung.

  4. Torsten Montag’s avatar

    Bitte nutzen Sie für diese Fragen unser Forum, Steuerberater Kexel wird Ihnen sicher eine Antwort dazu geben können. Im Blog führt das zu weit, es ist nur als Nachrichtensystem gedacht. Danke für Ihr Verständnis. PS.: Sind aber gute Fragen, die mit Sicherheit auch andere Unternehmer interessieren.