Versicherungen lassen sich sowohl für den privaten als auch für den geschäftlichen Bereich abschließen. Einige Versicherungen, u.a. die Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung haben die Versicherungen oft als günstigeres Kombipaket im Angebot. Dabei ist für den Unternehmer nicht immer sofort ersichtlich, in wie weit die Ausgaben für die Versicherung den Betriebsausgaben zuzuordnen sind.
Aufteilung der Prämienzahlung
Die Prämienzahlung an die Versicherung stellt eine gemischte Aufwendung dar. Dadurch kann die Zahlung nicht vollständig als Betriebsausgabe gewertet werden. Der Unternehmer kann den betrieblichen Anteil bspw. der Rechtschutzversicherung schätzen. Dieser Anteil wird dann als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst.
Einzelaufstellung ist möglich
Auf Nachfrage bei der Advocard wurde uns telefonisch bestätigt, dass Unternehmer eine Einzelaufstellung der versicherten Risiken erhalten können. Mit der Einzelaufstellung ist der betriebliche Anteil klar ersichtlich und kann als Betriebsausgabe in die EÜR einfließen. Diese Vorgehensweise gilt für alle Versicherungen die sowohl die Privatsphäre als auch das Unternehmen betreffen.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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