Gegen Ende des Monats Juni hat der Deutsche Bundestag neue Gesetzentwürfe beschlossen, die der Modernisierung der Zwangsvollstreckung dienen. Dabei geht es vorrangig darum, Schuldnern die Begleichung ihrer Forderungen zu erleichtern und Gläubigern eine effektivere Eintreibung ihrer Forderungen zu ermöglichen. Nach den neuen Regelungen haben Gerichtsvollzieher das Recht, auch über Dritte Informationen zu den Vermögensverhältnissen der Schuldner einzuholen. Über den Rentenversicherungsträger kann herausgefunden werden, ob ein Arbeitsverhältnis besteht und eine Lohnpfändung möglich wird, um nur ein Beispiel zu nennen. Auch bestehende Konten oder Depots können künftig durch den Gerichtsvollzieher abgefragt werden. Weiterhin wird es nach den neuen Entwürfen möglich, gepfändete Sachen im Internet zu versteigern. Dadurch werden mehr Interessenten angesprochen, der Wettbewerb wird größer, die erzielbaren Erlöse steigen. Somit müssen weniger Sachen versteigert werden, um die Schulden zu begleichen, was durchaus im Sinne der Schuldner sein dürfte.
Quelle: http://www.bmj.de
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
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