logo

Krankengeldansprüche ab August 2009 neu geregelt

Seit dem 1. August 2009 erhalten Personen die Möglichkeit, sich für den allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung zu entscheiden, die bisher nur Wahltarife nutzen konnten. Zu diesen Personengruppen gehören insbesondere kurzzeitig Beschäftigte, Selbstständige und unständig Beschäftigte. Bisher hatten diese Personengruppen keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, was jedoch ab dem August diesen Jahres möglich wird.

Zunächst versichern sich die Personen über den ermäßigten Beitragssatz, in dem der Anspruch auf Krankengeld nicht enthalten ist. Jedoch hat jetzt jeder innerhalb dieser Gruppe die Möglichkeit, sich für den allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld zu entscheiden. Für alte Verträge war eine Umstellung auf den allgemeinen Beitragssatz noch bis zum 30. September 2009 möglich.

Quelle: http://www.lohndata.de

Über den Autor

Sabine HutterAnonymous’s avatar

Ich bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.

Bereits geschriebene Artikel: 204
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

krankenversicherung

Bewerten Sie den Artikel

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Beitragssatz
   Minijobber oder Honorarkraft?

krankenversicherung
   Einkommensteuer für 2010
   Verpflegungsaufwand bei Selbstständigen

Selbständig
   Notebook absetzen trotz Zeit des Aussetzen
   Freiberufliche Dozentin mit drei regelmäßigen Arbeitsstellen

Selbständige
   Notebook absetzen trotz Zeit des Aussetzen
   Arbeitszimmer = Betriebsvermögen?