logo

Belege ohne Gastgebernamen?

Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen liegt inkl. der Mehrwertsteuer seit dem Jahr 2007 bei 150 Euro. Somit können jetzt auch Bewirtungsrechnungen bis zu diesem Betrag ohne den Namen des Gastgebers ausgestellt werden. Wichtig ist aber, dass auf jeden Fall eine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist, da der Beleg sonst vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Allerdings kann nun auf verschiedene Angaben verzichtet werden, die bei anderen Belegen zur Pflichtangabe gehören. Die Möglichkeit zur steuerlichen Anrechnung bleibt dennoch erhalten.

Was ist entbehrlich?

Verzichtet werden kann zum Beispiel auf den Namen des Empfängers, der normalerweise auf jeder Rechnung enthalten sein muss. Dieser muss also bei Kleinbeträgen nicht mit aufgeführt werden, wobei trotzdem die Vorsteuer abgezogen werden kann bzw. darf. Hier ist aber auch weiterhin zu bedenken, dass eine Rechnung nicht nur in Bezug auf die Umsatzsteuer von Bedeutung ist. Auch im Hinblick auf die Einkommenssteuer sind die Belege interessant und sollten deshalb gut aufbewahrt werden. In gewerblicher Hinsicht dienen die Rechnungen auch als Nachweis für getätigte Betriebsausgaben, die dann ebenso steuerlich geltend gemacht werden sollten.

Pflichtangaben

Wer als Selbständiger seine Essen mit Geschäftspartnern oder auch eigene Restaurantrechnungen von unterwegs steuerlich geltend machen möchte, ist normalerweise durch zahlreiche Pflichtangaben geplagt. Bevor man hier wirklich Betriebsausgaben nachweisen konnte, waren ursprünglich der Name des Gastgebers, der Grund bzw. Anlass der Bewirtung sowie eine Mehrwertsteuer absolute Pflichtangaben. Im Zweifelsfall sollte man gegen einen anderslautenden Steuerbescheid Einspruch einlegen und sich dabei auf die Einkommenssteuerrichtlinie 2008 berufen, in der die Beträge von 100,- Euro auf 150,- Euro angehoben wurden.

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de

Über den Autor

Sabine HutterAnonymous’s avatar

Ich bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.

Bereits geschriebene Artikel: 204
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?



Bewerten Sie den Artikel

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Bewirtungsbeleg
   Bewirtung bei einem nicht-steuerpflichtigen Verein
   Bewirtungs von selbständigen Außschließlichkeitsvertretern als leitender Angestellter mit nicht unwesentlichem erfolgsabhänigen Gehalt

Empfänger
   Buchung von Tippgeberprovisionen
   Besuch einer Veranstaltung / während u. außerhalb der Arbeitszeit

Finanzamt
   gewerblicher Wareneinkauf von privaten Anbieter
   Notebook absetzen trotz Zeit des Aussetzen

Gastgeber
   Hotelrechnung mit Eigenbeleg absetzen

Pflichtangaben
   Lehrgeld?! Braucht man wirklich einen Steuerberater?

vorsteuerabzug
   AfA-Korrektur bei Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung?
   Buchung von Tippgeberprovisionen