Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird die erste Steuersenkung bereits ab dem kommenden Jahr bemerkbar sein. Fälschlicherweise ordnen viele diese Steuersenkung der neuen Bundesregierung zu, doch beschlossen wurde das Gesetz noch unter der alten Bundesregierung, genauer am 10.07.2009 im Bundestag.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung künftig vollständig absetzbar sind und zu den Vorsorgeaufwendungen zählen. Ebenfalls sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sowie zur privaten Pflegepflichtversicherung vollständig absetzbar.
Bei der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge ebenfalls absetzbar, allerdings nur bis zu dem Betrag, der nicht über die gesetzliche Versorgung hinausgeht. Sobald sich Ansprüche auf Krankengeld und ähnliches ergeben, sind die Beiträge um vier Prozent zu kürzen. Doch auch dies gilt ausschließlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Privat Versicherte sollten aus diesem Grund auf eine genaue Aufschlüsselung ihrer Beiträge achten, um die steuerliche Absetzbarkeit nicht zu gefährden.
Quelle: Blitzlicht 09/2009
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
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