Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung Entlastungen für Unternehmen geplant. So soll die Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen von neunzehn auf sieben Prozent abgesenkt werden. Damit könnten die Übernachtungen ab Januar 2010 für die Gäste deutlich günstiger werden. Unternehmer sollten bei Kombirechnungen, bspw. Übernachtung mit Frühstück auf den getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer der einzelnen Positionen achten.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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