Dezember 2009

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Die Reinigung von Berufsbekleidung in der heimischen Waschmaschine kann als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Der BFH hat mit seinem Urteil vom 29. Juni 1993 Az. IV R 53/92 bestätigt, dass Aufwendungen für das Waschen typischer Berufskleidung auf Grundlage der Kosten einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt werden kann.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. hat dieses Urteil zum Anlass genommen und die Kosten für die Wäschepflege in privaten Haushalten errechnet. Die errechneten Werte beziehen sich immer auf 1 kg Wäsche für den 1-Personen- bis 4-Personen Haushalt. Die einzelnen Werte entnehmen Sie bitte aus der nachfolgenden Vorlage: Reinigungskosten Arbeitsbekleidung je Kilogramm Wäsche

Welche Kleidung kann abgesetzt werden?

Allerdings können nicht jede Berufsbekleidung und deren Reinigung als Betriebsausgabe angesetzt werden. Lediglich Kleidung, die eindeutig dem Beruf zuzuschreiben ist, gilt als absetzungsfähige Berufsbekleidung. Hierzu zählen spezielle Sicherheitskleidung, wie die Schnittschutzhosen bei Tätigkeiten mit Kettensägen oder auch ein Blaumann, auf dem das Firmenlogo des Arbeitgebers abgedruckt ist.

Herkömmliche Kleidung, wie ein Kostüm oder ein Anzug, die in manchen Firmen zwar vorgeschrieben ist, kann genauso im privaten Bereich getragen werden. Insofern handelt es sich nicht um Berufsbekleidung und die Kosten für die Reinigung sind nicht zu den Betriebsausgaben zu zählen.

Deshalb ist genau zu prüfen, ob es sich bei der eigenen Berufsbekleidung tatsächlich um solche handelt, oder ob nur privat tragbare Kleidung am Arbeitsplatz zum Einsatz kommt, für deren Reinigung Arbeitnehmer alleine aufkommen müssen. Ebenfalls ist strittig, inwiefern sich die Abrechnung der Reinigungskosten tatsächlich rechnet, der Verwaltungsaufwand ist insbesondere dann hoch, wenn mehrere Arbeitnehmer die Cent-Beträge in Anspruch nehmen wollen.

In der Buchführung gehört zum Monatsabschluss die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dazu. Ein großer Teil der Buchführungsprogramme gibt die BWA automatisch mit aus. In der BWA werden auf Grundlage der Finanzbuchhaltung die Erlöse und die Aufwendungen des entsprechenden Monats zusammengefasst und ausgewertet. Sowohl dem Unternehmer als auch den Fremdkapitalgebern dient die BWA als Entscheidungsgrundlage. Mit Hilfe der BWA kann der Unternehmer die Entwicklung der Erlöse und der Aufwendungen im laufenden Jahr im Überblick behalten und ggf. rechtzeitig gegensteuern.

Passende Vorlage zum Thema

Download: Vorlage betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

In die Vorlage fügen Sie Ihre Unternehmensdaten und Ihre Unternehmenszahlen ein.

BWA stellt wichtige Entscheidungsgrundlage dar

Sollten Sie Ihre Buchführung extern durchführen lassen, bestehen Sie auf der Aushändigung einer BWA. Denn nur mit dieser können Sie einerseits die Entwicklungen des Unternehmens im Jahr, sowie auch in Monatsvergleichen erkennen. So können Sie frühzeitig sich abzeichnenden Krisen vorbeugen und entsprechend gegensteuern.

Außerdem erhalten Sie mit der BWA eine wichtige Entscheidungsgrundlage für betriebliche Entscheidungen. Neue Produkte könnten die Umsätze verbessern, doch aus der BWA erkennen Sie, ob Sie deren Einführung aktuell überhaupt finanzieren können. Ebenfalls gibt die BWA Ihrem Steuerberater Auskunft über die Entwicklung des Unternehmens. Damit kann er Ihnen zu bestimmten Entscheidungen raten oder davon doch eher abraten. Insbesondere, wenn sich ein sehr hoher Gewinn abzeichnet, können Sie gemeinsam mit dem Steuerberater nach Möglichkeiten suchen, diesen zu senken, um so Steuern zu sparen. Das kann in Form vorgezogener Anschaffungen oder der Ausrichtung einer Betriebsfeier geschehen.

Ebenfalls ist die BWA für viele Kreditgeber ein entscheidender Faktor, wenn es um die Bewertung Ihres Unternehmens geht. Sie müssen diese also ohnehin bei Bankgesprächen regelmäßig vorlegen.

Weihnachten ist das Fest der Geschenke. Aber nicht nur die Familie, Freunde und Bekannte wollen beschenkt werden, auch Kunden und Geschäftsfreunde freuen sich zu Weihnachten über eine kleine persönliche Aufmerksamkeit.

Steuerlich von Weihnachtsgeschenken profitieren

Alle, die ein Geschäft oder ein Unternehmen haben, sind gut beraten zu Weihnachten auch ihre Kunden und Geschäftspartner zu beschenken, denn dies hat einige Vorteile. Zum einen macht man mit schönen Geschenken immer eine Freude, zum anderen muss man sich nicht groß um das Verpacken der Geschenke kümmern, denn die können auf Wunsch schon fix und fertig zum jeweiligen Adressaten geschickt werden. Aber noch ein anderer Grund ist für alle Geschäftsinhaber von großem Vorteil, denn Weihnachtsgeschenke für die Kunden können ohne Probleme von der Steuer abgesetzt werden und senken so auch noch die Steuerlast.

Ach herrje, was soll ich nur schenken?

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Dekorative Kaffeetassen, elegante Gläser, ein Kaffeeservice mit stimmungsvollen weihnachtlichen Motiven oder auch formschöne Teegläser machen mit Sicherheit viel Freude und sind auch nach dem Fest noch eine schöne Erinnerung. Alle Kunden und auch Geschäftspartner freuen sich, wenn man ihnen etwas Persönliches schenkt und bedanken sich dafür im neuen Geschäftsjahr mit Aufträgen. Jeder, der ein Geschäft oder eine Firma hat, kann auf diese Weise nicht nur Steuern sparen, sondern sich auch gleichzeitig für die entgegengebrachte Treue seiner Kunden bedanken.

Bequem: Gleich als Geschenk versenden

Nichts selber verpacken und versenden, sondern einfach bestellen und bezahlen. Fertig, den Rest übernimmt Endlichzuhause.de für Sie. In folgender Übersicht können Sie zwischen fertig verpackten Geschenken wählen.

In diesem Sinne: Frohe Weihnachten

Wenn man also eine Freude machen kann und dazu auch noch die Möglichkeit bekommt, auf ganz legalem Weg Steuern zu sparen, dann sollte man nicht lange zögern und sich nach schönen und erlesenen Geschenken für seine Kunden und Geschäftspartner umsehen, denn das nächste Geschäftsjahr soll schließlich auch wieder ein erfolgreiches Jahr werden.