Viele kleine Unternehmen und Existenzgründer beschäftigen bevorzugt 400 Euro Jobber. Dabei ergibt sich der Vorteil einer einfachen Lohnabrechnung, da sämtliche Sozialversicherungsbeiträge und Steuern vom Arbeitgeber getragen werden. Allerdings können die Arbeitnehmer sich auch entscheiden, bei einem Minijob freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Fall erhalten sie die 400 Euro nicht vollständig ausgezahlt, sondern einen Teil davon behält der Arbeitgeber ein und führt ihn an die Rentenversicherungsträger ab.
Vorteile durch die Aufstockung beim 400 Euro Job
Für die Arbeitnehmer ergeben sich durch die Aufstockung der SV-Beiträge bei Minijobs einige Vorteile. Ein 400 Euro Job wird ohne Aufstockung nicht zur unmittelbaren Zulagenberechtigung im Bereich der Riester Rente führen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Aufstockung zu wählen, um die Zulagen aus der Riester Rente zu erhalten.
Für die Arbeitgeber, wie Existenzgründer und Kleinunternehmer macht es dagegen kaum einen Unterschied, ob die im 400 Euro Job Beschäftigten die Aufstockung wählen. Denn der Aufstockungsbetrag wird vom Arbeitnehmer gezahlt.
Höhe der Beiträge
Pauschal zahlen Arbeitgeber für die Mitarbeiter im Minijob gut 30 Prozent Abgaben. Darunter fallen 15 Prozent Beiträge zur Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherungsbeiträge, sowie 2 Prozent Pauschalsteuer. Will der Mitarbeiter nun freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, muss er lediglich die Differenz zwischen Arbeitgeberanteil und üblichem Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Daten und Fakten zum Thema Minijob.
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Quellen:
http://www.test.de
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
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400 Euro Job
Kleinunternehmer und 400 Euro Job?
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