Seit Jahren ist der Krankenstand in deutschen Unternehmen auf Talfahrt. Das hält einige Firmen allerdings nicht davon ab, diese Entwicklung offenbar noch weiter beschleunigen zu wollen. Sie haben sich eine Methode einfallen lassen, um die krankheitsbedingten Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter zu reduzieren.
Prämie für‘s Gesundbleiben
Auf den ersten Blick scheint eine Prämie für‘s Gesundbleiben keine schlechte Idee zu sein. Sieht man aber genauer hin, erkennt man den Teufel, der im Detail steckt. Den Mitarbeitern wird nämlich kein Geld dafür gezahlt, dass sie gesund bleiben. Das Gegenteil ist der Fall. Zu Beginn des Jahres wird ein bestimmter Betrag als so genannte Aktivprämie festgelegt. Für jeden Tag, an dem der Mitarbeiter krankheitsbedingt fehlt, wird diesem ein Teil seiner Aktivprämie abgezogen. Man kann also davon ausgehen, dass sich ein Teil der Beschäftigten krank zur Arbeit begibt, da sie das durch die Prämie versprochene Geld benötigen.
„Blaumachen“ eindämmen genauso wichtig wie sichere Arbeitsbedingungen
Der Personalchef eines Personenbeförderungsunternehmens gibt zu, dass aufgrund der Aktivprämie in Einzelfällen auch Mitarbeiter krank zur Arbeit kommen. Er räumt auch ein, dass dies gerade im Personenbeförderungsgewerbe durchaus problematisch sein könne, verweist aber gleichzeitig darauf, dass man mit dieser Methode auch „Blaumacher“ erwischen könne. Ein Busfahrer gibt an, dass er nur dann zu Hause bleibe, wenn es gar nicht mehr geht. Ansonsten tritt er – auch krank – seinen Dienst an. Als Grund gibt er an, dass er das Geld aus der Prämie benötigt, um sich und seiner Familie auch einmal etwas gönnen zu können.
Krankheitstage mit Urlaub und Überstunden gegenrechnen
In manchen Firmen geht diese Praxis noch weiter. Es reicht schon, nur einmal krank zu werden, um keinen Anspruch mehr auf die Prämie zu haben. Der Arbeitgeber gibt seinen Mitarbeitern aber die Chance, sich diesen Anspruch wieder zu „erarbeiten“. Mittels Überstunden kann man seine Fehlzeiten ausgleichen. Geht dies nicht, so kann man auch Urlaubstage opfern, um die Prämie zu bekommen.
Teilweise rechtlich unzulässige Praxis
Arbeitsrechtler werten die Praxis, Überstunden und Urlaubstage als Ausgleich für krankheitsbedingte Fehlzeiten zu nutzen, als gesetzwidrig, da sich der Arbeitgeber unzulässigerweise die Lohnfortzahlung spart. Die wenigsten Arbeitnehmer klagen allerdings aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes dagegen.
Quelle: http://www.rbb-online.de
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
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