Mit dem Entlastungsgesetz 2010 wurde die Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt lt. Gesetzestext nur für die eigentliche Übernachtung. Nebenleistungen wie Fernseh- oder Telefonnutzung oder Wellness sind davon ausgeschlossen. Die Nutzung der Minibar und das Frühstück unterliegen ebenfalls weiter dem Steuersatz von 19 Prozent. Der Hotelier muss bei der Rechnungslegung ab 2010 die Leistungen differenziert auflisten. Was auch bedeutet, dass der Preis für das eingenommene Frühstück explizit aufgeführt ist. Für den übernachtenden Unternehmer entsteht dadurch der Nachteil, dass sich der Preis fürs Frühstück nicht mehr steuermindernd auswirkt. Bis 2009 musste von einer Rechnung für "Übernachtung inklusive Frühstück" nur der Pauschbetrag von 4,80 EUR fürs Frühstück herausgerechnet werden. Bei einem angenommenen Frühstückspreis von 12,- EUR wollen wir die Auswirkung in 2010 an Hand der folgenden Beispiels erläutern.
Hotelrechnung 2009 ohne Frühstück
Der Unternehmer erhält für eine Übernachtung ohne Frühstück eine Rechnung in Höhe von 80,- EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Da kein Frühstück eingenommen und auf der Rechnung ausgewiesen wurde, sind die Übernachtungskosten in Höhe von 80,- EUR Betriebsausgaben. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 15,20 EUR als Vorsteuer ansetzen.
Hotelrechnung 2009 inklusive Frühstück
Der Unternehmer erhält für eine Übernachtung inklusive Frühstück eine Rechnung in Höhe von 80,- EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Für das eingenommene Frühstück muss der Unternehmer einen Pauschalbetrag von 4,80 EUR als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe aus der Rechnung herausrechnen. Der Betrag von 75,20 EUR (80,- EUR abzgl. 4,80 EUR) ist demzufolge eine Betriebsausgabe. Die gezahlte Umsatzsteuer ist in voller Höhe von 15,20 EUR als Vorsteuer anzusetzen.
Hotelrechnung 2010 ohne Frühstück
Der Unternehmer erhält für eine Übernachtung ohne Frühstück eine Rechnung in Höhe von 80,- EUR zzgl. 7% Umsatzsteuer.
Da kein Frühstück eingenommen und auf der Rechnung ausgewiesen wurde, sind die Übernachtungskosten in Höhe von 80,- EUR Betriebsausgaben. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 5,60 EUR als Vorsteuer ansetzen.
Hotelrechnung 2010 inklusive Frühstück
Der Unternehmer erhält für eine Übernachtung mit Frühstück eine Rechnung in Höhe von 80,- EUR. Auf Grund der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze kann der Hotelier nicht mehr „Übernachtung inklusive Frühstück“ in seiner Rechnungslegung schreiben. Die Rechnung muss die Positionen Übernachtung mit bspw. 68,- EUR zzgl. 7% Umsatzsteuer und Frühstück mit 12,- EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer enthalten.
Für das eingenommene Frühstück muss der Unternehmer den Betrag von 12,- EUR als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe aus der Rechnung herausrechnen. Der Betrag von 68,- EUR ist demzufolge eine Betriebsausgabe. Die gezahlte Umsatzsteuer ist in voller Höhe von 7,04 EUR (7% auf 68,- EUR = 4,76 EUR und 19% auf 12,- EUR = 2,28 EUR) als Vorsteuer anzusetzen.
Gewinnauswirkung
Betriebsausgabe 2009 = 75,20 EUR
Betriebsausgabe 2010 = 68,00 EUR
Differenz 7,20 EUR
Der Unternehmer kann für die gleiche Übernachtung als Betriebsausgabe in 2010 nur einen um 7,20 EUR verringerten Betrag ansetzen.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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