Berufskleidung muss typisch sein

Kleidung, die während der Berufsausübung getragen wird, ist nicht unbedingt Berufskleidung. Für die Anerkennung als Berufskleidung muss diese Kleidung das Merkmal „berufstypisch“ auszeichnen. Weiterhin muss die Kleidung durch die Eigenart des Berufes notwendig und überwiegend nur zur beruflichen Verwendung bestimmt sein.

Typische Berufskleidung

Zur typischen Berufskleidung zählen eindeutig Arbeitskleidung, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und der Schutzhelm von Handwerkern, bspw. aus der Baubranche. Für Chemiker ist der Laborkittel ebenso typisch wie die Amtstracht von Richtern.

Typische Berufskleidung mit Ausnahmen

Ein schwarzer Anzug ist für einen Geistlichen eine typische Berufsbekleidung die anerkannt wird. Für einen Croupier hingegen, wurde die Anerkennung verneint. Unternehmer aus Heilberufen können Ausgaben für weiße Kittel, weiße Arztjacken oder auch weiße Hosen als Betriebsausgaben absetzen. Die ebenso benötigten weißen T-Shirts oder Socken zählen hingegen nicht zur Berufskleidung.

Nicht zur Berufskleidung zählen

Selbständige Versicherungsmakler und andere Unternehmer können die Kosten für einen Anzug nicht als Berufskleidung ansetzen. Das gleiche gilt für landestypische Kleidung, wenn sich Unternehmer im Ausland den Gepflogenheiten anpassen wollen.

Ist die ausschließliche berufliche Nutzung Pflicht?

Kein Merkmal von Berufskleidung ist, dass sie im privaten Umfeld überhaupt nicht getragen wird. Es muss nur so gut wie ausgeschlossen sein, dass die Kleidung im privaten Bereich getragen wird.

Fazit

Die Anschaffungskosten und die Reinigungskosten von typischer Berufsbekleidung kann der Unternehmer als Betriebsausgabe ansetzen, solange die oben genannten Merkmale zutreffen.

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Quelle: Steuertipps aktuell
 

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Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

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  1. julia von arbeitskleidung.net’s avatar

    Arbeitskleidung die nicht so eindeutig als Arbeitskleidung oder Berufsbekleidung gilt. z.B. Businesshemden und Blusen können mit einer Stickerei (einem  Firmenlogo) zur einer eindeutigen Arbeitskleidung werden.

  2. Torsten Montag’s avatar

    Das ist ein guter Tipp, danke, hab ich auch noch nicht gehört. Ob das aber beim Finanzamt durchgeht? Die riechen den Braten ja auch. Gibt´s da vielleicht ein Urteil vom BFH oder einem FG dazu? Hast du Lust für uns mal zum Thema einen ausführlichen Gastbeitrag zu schrieben? Wenn ja, meld dich bei mir.