Februar 2010

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Die Privatinsolvenz, auch bekannt als Verbraucherinsolvenz, ist eine Möglichkeit, hoch verschuldeten Personen aus der Schuldenfalle zu helfen. Das Ziel einer solchen Insolvenz ist es, die Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode zu erreichen. Diese Wohlverhaltensperiode dauert mindestens sechs Jahre an und verlangt eiserne Disziplin vom Schuldner. Das Insolvenzverfahren läuft dabei in vier grundlegenden Schritten ab.

Außergerichtliche und gerichtliche Einigungsversuche bei der Insolvenz

Zunächst muss der Schuldner mithilfe eines außergerichtlichen Einigungsversuchs versuchen, seine Schulden zu begleichen. Hierfür sollte die fachliche Hilfe eines Anwalts oder einer Schuldnerberatung in Anspruch genommen werden, da diese das Scheitern des Einigungsversuchs bestätigen können.

Ist der außergerichtliche Einigungsversuch im Insolvenzverfahren gescheitert, kann der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt werden. Das Gericht wird nochmals prüfen, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Scheitert auch dieser Versuch, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Insolvenzbekanntmachung findet dann in der Zeitung oder im Internet statt.

Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung bei der Insolvenz

Im Anschluss an die Eröffnung der Privatinsolvenz wird ein Treuhänder eingesetzt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und die Gläubiger daraus bedient. Innerhalb der nächsten sechs Jahre muss der Schuldner sein Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze an die Schuldner abtreten. Danach winkt die Restschuldbefreiung, die das hauptsächliche Ziel bei der Insolvenz ist.

Damit diese erfolgen kann, ist der Schuldner verpflichtet, sich stets um einen Arbeitsplatz und ein entsprechendes Einkommen zu bemühen und darf keine Einnahmen verschweigen. Auch dürfen keine neuen Schulden während der Insolvenz aufgenommen werden, andernfalls wird die Restschuldbefreiung versagt. Gerade die Online- oder Katalogbestellungen werden für die Schuldner in der Wohlverhaltensperiode schnell zum neuen Risiko.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info

Dieser Artikel ist Teil 2 von 4 der Serie

Die Umsatzsteuerprüfung erfolgt regelmäßig unangemeldet und wird von vielen Unternehmern gefürchtet. Im ersten Teil unserer kleinen Serie haben wir uns mit der Umsatzsteuerprüfung bei Gründung eines Unternehmens befasst. Doch die Finanzbehörden können ebenso eine Umsatzsteuerprüfung ansetzen, wenn es zu Erstattungen bei der Umsatzsteuer kommt.

Erstattungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Es ist eigentlich nichts Besonderes, wenn Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, die eine Erstattung erwarten lässt. Schließlich werden gerade in der Gründungsphase oft viele Anschaffungen getätigt, die die Umsatzsteuerlast senken. Mitunter sind diese Anschaffungen in den ersten Monaten auch mit höheren Kosten verbunden, als durch Umsätze eingespielt wird. Dann ist ein Erstattungsanspruch nichts Ungewöhnliches. Normalerweise überweist das Finanzamt den Betrag dann auch umgehend. Mitunter kommt es aber vor, dass die Finanzbeamten an dieser Stelle aufhorchen und eine Umsatzsteuerprüfung anordnen, um zu sehen, ob alles seine Richtigkeit hat. Besonders groß ist die Gefahr übrigens, wenn Sie mehrmals nacheinander eine Erstattung bei der Umsatzsteuer melden.

So schützen Sie sich

Am besten schützen Sie sich gleich von vornherein. Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter vom Finanzamt an, erklären Sie ihm den Sachverhalt und bieten Sie ihm an, die Rechnungen, die zur Erstattung führen, in Kopie einzureichen. Legen Sie die Rechnungen dann einfach Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung mit bei. Die Finanzbeamten können daran auf einen Blick erkennen, dass die Erstattung berechtigt ist und werden es dabei belassen. Denken Sie auch in diesem Punkt immer daran: So wie Sie mit dem Finanzbeamten umgehen, wird er auch mit Ihnen umgehen. Bieten Sie ihm also die Einreichung der Unterlagen an, können Sie davon ausgehen, dass keine Umsatzsteuerprüfung auf Sie zukommt. Doch Vorsicht: Wenn Sie diesen Weg über mehrere Monate gehen wollen, müssen Sie dennoch mit einer Prüfung rechnen. Denn allzu oft sollten Sie keine Erstattung anmelden, da das Finanzamt dann trotz Rechnungen aufhorcht. Quelle: http://www.bwr-media.de

Dieser Artikel ist Teil 2 von 3 der Serie

Im ersten Teil „So prüfen Sie Ihren Steuerbescheid“, haben wir Ihnen die Notwendigkeit der Prüfung Ihres Steuerbescheids erläutert. An Hand der 14 Punkte unserer Checkliste können Sie die einzelnen Sachverhalte unkompliziert und sicher abprüfen. Der damit verbundene Arbeitsaufwand lohnt sich in jedem Fall, insbesondere dann, wenn Sie Ihre Nachzahlung vermindern oder Ihre Erstattung erhöhen können. Einige in der Checkliste aufgeführten Punkte betreffen nicht alle Steuerpflichtigen. Haben Sie bspw. keine Einnahmen aus Vermietung oder keine Renteneinnahmen, brauchen Sie diese Punkte nicht abzuprüfen.

Punkt 1: Allgemeine Angaben

Sind die allgemeinen Angaben, wie Namen, Adressdaten oder das Geburtsdatum korrekt? Auf die fehlerfrei eingetragene Kirchenzugehörigkeit müssen Sie vor allem beim Kircheneintritt bzw. beim Kirchenaustritt achten.

Punkt 2: Bankverbindung

Erstattungen werden auf die angegebene Bankverbindung überwiesen. Sollten Sie Ihre Bank gewechselt haben, prüfen Sie die eingetragenen Kontodaten. Korrigieren Sie die unter Umständen falsche Bankverbindung indem Sie dem Finanzamt die richtigen Bankdaten umgehend mitteilen.

Punkt 3: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Stimmen die Daten des Steuerbescheids mit Ihrer Erklärung überein?

Punkt 4: Werbungskosten

Hier müssen Sie sorgfältig die einzelnen, von Ihnen geltend gemachten Werbungskosten abprüfen. Sollten einzelne Kosten vom Finanzbeamten nicht anerkannt worden sein, finden Sie in den Hinweisen die entsprechende Erläuterung.

Punkt 5: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wurden die angegebenen Einnahmen und Werbungskosten korrekt übernommen?

Punkt 6: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb

Wurde der Gewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit bzw. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb fehlerfrei übernommen?

Punkt 7: Renten und Pensionen

Achten Sie bei Renten und Pensionen auf den korrekten Freibetrag. Wurde bei den privaten Renten der Ertragsanteil ordnungsgemäß berechnet? Bei einem nicht berücksichtigten Altersentlastungsbetrag überprüfen Sie das angegebene Geburtsdatum.

Punkt 8: Sonderausgaben

Sie haben in Ihrer Steuererklärung gezahlte Versicherungsbeiträge und Spenden angegeben? Prüfen Sie, ob die Werte des Bescheides zutreffend übernommen wurden.

Punkt 9: Rister Rente

Der mit der Anlage AV beantragte Sonderausgabenabzug wurde berücksichtigt?

Punkt 10: Kirchensteuer

Mussten Sie im betreffenden Jahr eine Kirchensteuernachzahlung leisten oder haben Sie eine Erstattung erhalten, muss dieser Betrag korrekt aufgeführt sein.

Punkt 11: außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten

Im betreffenden Jahr hatten Sie hohe Ausgaben für Krankheitskosten. Prüfen Sie ob diese Kosten ordnungsgemäß und unter Abzug der zumutbaren Belastung berücksichtigt wurden.

Behinderungsbedingte Aufwendungen

Ist der Ihnen zustehende Behinderten Pauschbetrag eingerechnet worden?

Punkt 12: Progressionsvorbehalt

Einige steuerfreie Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Dazu zählen bspw. Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Sind die vom Finanzamt berücksichtigten Werte einwandfrei?

Punkt 13: Handwerkerleistungen

Sie haben im betreffenden Jahr Handwerkerleistungen in Anspruch genommen? Dann ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um zwanzig Prozent Ihrer Aufwendungen bis maximal 1.200,- Euro. Wurden die Werte zutreffend übernommen?

Punkt 14: Steuervorteile für Eltern

Eltern müssen u.a. die Freibeträge, das Kindergeld, die Kinderbetreuungskosten und eventuell den Ausbildungsfreibetrag für ihre Kinder überprüfen. Alleinerziehenden steht ein Entlastungsbetrag zu. Sind alle diese Werte korrekt?

Konsequenzen der Überprüfung

Die Überprüfung hat keine Fehler aufgedeckt, prima – Sie können Ihren Steuerbescheid zu den Akten legen. Das betreffende Steuerjahr ist damit für Sie abgeschlossen. Bei der Überprüfung haben Sie Fehler festgestellt oder Ihnen ist aufgefallen, dass Sie bestimmte Angaben vergessen haben? Dann müssen Sie innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Finanzamt einen Einspruch einlegen.

Vorläufigkeitsvermerk und den Vorbehalt der Nachprüfung

Im dritten Teil der Serie gehen wir näher auf den Vorläufigkeitsvermerk und den Vorbehalt der Nachprüfung ein.

Quelle

Steuertipps aktuell

Geschenke an Geschäftspartner, wie den Steuerberater, die Lieferanten und Kunden, sind heute gang und gäbe. Sie dienen im Allgemeinen der Förderung der Geschäftsbeziehung und können deshalb als betrieblich veranlasst und somit abzugsfähig angesehen werden. Dennoch gilt es bei Geschenken an Geschäftspartner einige grundlegende Punkte zu beachten.

Geschenke nur bis 35 Euro

Grundsätzlich sind Geschenke nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn ihr Wert 35 Euro nicht überschreitet. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind die 35 Euro als Nettowert zu verstehen, bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen dagegen sind die 35 Euro der Bruttowert.

Die Freigrenze von 35 Euro gilt pro beschenkter Person und Jahr. Das heißt, werden drei Geschenke an den Geschäftspartner im Jahr überreicht, die jeweils einen Wert von 35 Euro aufweisen, sind diese nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Werden die drei Geschenke dagegen an drei Mitarbeiter eines Unternehmens verteilt, bleiben sie steuerlich absetzbar. Zu beachten ist außerdem: Wird die Freigrenze überschritten, kann auch die Vorsteuer aus dem Warenwert nicht mehr betrieblich angesetzt werden.

Betrieblicher Anlass für Geschenke

Des Weiteren muss ein betrieblicher Anlass für die Geschenke bestehen. Als Anlässe werden etwa der Geburtstag oder die Hochzeit eines Geschäftspartners angesehen. Wird das Geschenk allerdings angedacht, um eine Gegenleistung, wie einen Auftrag zu erhalten, gilt das Geschenk als Schmiergeschenk und ist mitunter sogar strafbar.

Deshalb sollte genau notiert werden, wem ein Geschenk geschickt wird und zu welchem Anlass. So kann das Finanzamt auch bei einer Tiefenprüfung keinen Anstoß an Geschenken nehmen.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quellen:
http://www.betriebsausgabe.de
http://www.handwerksblatt.de

Ein etwas kurioser Fall ereignete sich in den vergangenen Wochen in vielen Bundesländern: Einzelunternehmer und Personengesellschaften können nämlich einen günstigeren Steuersatz für Gewinne abrechnen, die im Unternehmen verbleiben. Das geht aus § 34a EStG hervor. Dort heißt es, solange die Gewinne im Unternehmen bleiben, können sie geringer versteuert werden, sobald sie entnommen werden, erfolgt eine neue Besteuerung. Das Ganze wird unter der Thesaurierungsbegünstigung zusammen gefasst. Wer seinen Sitz aber im falschen Bundesland hat, bekam Post vom Finanzamt, in der er aufgefordert wurde, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und sich die Steuer doch einfach selbst auszurechnen. Grund: Die Finanzverwaltungen einzelner Länder haben es nicht geschafft, die Thesaurierungsbegünstigung in ihrer Software umzusetzen. Andere Länder hatten keine Probleme. Nicht ohne verschmitztes Lächeln heißt es nun mancherorts, dass diese Panne dem Staat eine Mahnung sein sollte, die Steuerregelungen einfacher zu gestalten. Denn hier scheitert selbst die Finanzverwaltung an den vom Gesetzgeber beschlossenen Regelungen. Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 21

Die Eintragung in das Handelsregister ist unter bestimmten Umständen Pflicht. Mit Ausnahme der GbR und des Einzelunternehmens müssen sich alle Rechtsformen eines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt bei natürlichen Personen in der Abteilung A, für juristische Personen in der Abteilung B.

Nutzen der Eintragung in das Handelsregister

Mit der Eintragung in das Handelsregister entstehen einige Vorteile. So steigt der Anschein von Seriosität des Unternehmens, da es mit der Eintragung sämtliche Pflichten eines Kaufmanns erfüllen muss und sich dem HGB unterwirft. Ebenfalls werden viele Banken und Unternehmen erst einmal überprüfen, ob die Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, um so wichtige Informationen über das Unternehmen zu erhalten. Auch für den Beitritt zu bestimmten Fachverbänden ist die Eintragung notwendig.

Eintragen kann sich jeder Einzelunternehmer und jede BGB-Gesellschaft. Sie muss dann allerdings am Jahresende Bilanzen erstellen und eine Inventur durchführen. Nach bestimmten Umsatzgrößen, der Mitarbeiteranzahl und der Art und Weise eines kaufmännisch notwendigen Geschäftsbetriebs können auch Einzelunternehmen zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet werden, im schlimmsten Fall gar mit Zwangsgeldern.

Kosten der Eintragung in das Handelsregister

Die Kosten für die Eintragung in das Handelsregister maßen sich bisher nach dem Geschäftswert des Unternehmens. Nach dem Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz werden mittlerweile jedoch pauschale Beträge anfallen. Die erstmalige Eintragung eines Einzelunternehmens schlägt dabei mit 50 Euro zu Buche. Hinzu kommen die Kosten für einen Notar, da die Eintragungsanträge notariell beglaubigt werden müssen.

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Quellen:
http://www.geschaeftsidee.de

Der Deckungsbeitrag (Bruttogewinn) ist ein Begriff aus der Betriebsbuchhaltung und berechnet sich aus der Differenz des Erlöses (Umsatz) und der variablen Kosten (Warenaufwand). Mit dem Deckungsbeitrag werden die fixen Kosten (Gemeinkosten) gedeckt. Wenn mit dem Deckungsbeitrag die fixen Kosten gedeckt sind, so erhält man den Reingewinn. In der Finanzbuchhaltung werden die Begriffe in den Klammern verwendet.

Deckungsbeitrag und Teilkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung liefert in der Praxis unentbehrliche Informationen zur Kostenkontrolle und Kalkulation. Die entstandenen Kosten werden möglichst verursachungsgerecht direkt oder indirekt durch Schlüsselung den Kostenträgern zugerechnet. Häufig wird aber mit fragwürdigen Schlüsseln gerechnet, sodass dies zu Fehlüberlegungen führen kann, da oft nur die variablen Kosten beeinflusst werden.

Die Deckungsbeitragsrechnung versucht diese Mängel zu beheben, indem die Kosten des Betriebes in variable und fixe Kosten aufgeteilt werden. Den Kostenträgern wird nur ein Teil der Kosten (variable Kosten) zugerechnet. Anhand dieses Vorganges führt dies in der Kostenträgerrechnung zum Ausweis des Deckungsbeitrags. Wenn man nun den Deckungsbeitrag der einzelnen Kostenträger ins Verhältnis mit dem Umsatz setzt, kann man für jedes Produkt die Rentabilität ausrechnen. Zieht man vom DB noch die Fixkosten ab, so erhält man den Betriebsgewinn.

Break-even-Point

Eine wichtige Fragestellung für ein Unternehmen ist, bei welchem Umsatz die Nutzschwelle (Break-even) erreicht wird. Dies ist der Punkt, bei dem weder Gewinn noch Verlust entsteht. Sobald die Fixkosten mit dem Deckungsbeitrag gedeckt sind, entsteht nur noch Gewinn.

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Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Für sie wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gesprochen. Die Versicherungsbeiträge zahlen die Unternehmer. Doch in einigen Berufszweigen und Berufsgenossenschaften sind auch Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehepartner pflichtversichert. Eine solche Versicherungspflicht ist beispielsweise in Gesundheitsberufen gegeben.

Unterschiedliche Regelungen

Derzeit gibt es hierzulande 22 Berufsgenossenschaften. Acht von ihnen halten an der Versicherungspflicht für Selbstständige und Unternehmer fest. Denn jede Berufsgenossenschaft kann die Versicherungspflicht in ihrer Satzung selbst festlegen. Bereits seit langem wird diese ungleiche Behandlung vom BdSt kritisiert. Vielmehr solle die Versicherungspflicht bei den Berufsgenossenschaften aufgehoben werden und daraus eine freiwillige Leistung gemacht werden. Von der letzten Bundesregierung war auch ein entsprechender Gesetzesentwurf geplant, aber letztlich nicht mehr umgesetzt worden. Gerade einmal die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung wurde von ihr beschlossen.

Der Kampf für Gleichheit

Der BdSt setzt sich deshalb auch künftig weiter für die Versicherungsfreiheit von Selbstständigen und Unternehmern ein. Eine Wahlleistung würde allen Beteiligten besser tun, so der Bund der Steuerzahler. Welche Berufsgenossenschaften derzeit noch die Versicherungspflicht festlegen, können interessierte Unternehmer im Internet nachlesen oder an der Info-Hotline erfragen. In jedem Fall zählen aber die Lederindustrie-BG, die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die BG für Fahrzeughaltungen dazu.

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Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 23

Was ist eine ERP-Software?

ERP steht für Enterprise Resource Planning und beschreibt effiziente Einsetzung von Ressourcen, die in einem Unternehmen vorhanden sind, sowie die Optimierung der Steuerung von Geschäftprozessen. Eine ERP-Software unterstützt das jeweilige Unternehmen bei der Planung der Ressourcen.

Welche ERP-Software gibt es?

Die Unterschiede dieser komplexen Software variieren je nach Anbieter und liegen zum einen in der fachlichen Ausrichtung, je nachdem in welcher Branche die Software eingesetzt werden soll. Zum anderen lassen sich die verschiedenen Systeme auf unterschiedliche Unternehmensgrößen skalieren. Welche Software die richtige ist, hängt zudem auch davon ab, welche Technologien, wie zum Beispiel Betriebssysteme, Programmiersprachen und Datenbanken, eingesetzt werden und welche Anforderungen an die Funktionen der Software gestellt werden. Mittlerweile werden webbasierte Produkte bevorzugt, bei denen in einem Browserfenster die System-Oberfläche dargestellt wird, sodass Zugriffe auf das System, die von außen kommen, sofort erkannt werden. Die Installation einer grafischen Benutzeroberfläche ist hierbei nicht mehr nötig. Die Terminierung von Lieferterminen oder aber Bestellungen von Kunden sind somit kein Problem mehr, da solche Abläufe direkt in die Geschäftsprozesse mit einbezogen werden können.

Wie funktioniert eine ERP-Software und in welchen Bereichen wird sie eingesetzt?

Eine ERP-Software ist so konstruiert, dass alle Geschäftprozesse größtenteils abgebildet werden und eine Verwaltung der Ressourcen unternehmensweit kein Problem darstellen sollte. Neben einigen Zusatzfunktionen, die von der jeweiligen Software abhängen, sollte jedes ERP-System die Bereiche Produktion, Controlling, Materialwirtschaft, Personalwirtschaft, Verkauf und Marketing, Finanz- und Rechnungswesen, Stammdatenverwaltung und Forschung und Entwicklung abdecken. Je nachdem wie groß das jeweilige Unternehmen ist, hängen oft auch die Anforderungen an die Software davon ab. Controlling- und Rechnungswesen-Module sind bei sogenannten KMU zum Beispiel eher überflüssig. Um Unternehmen in jeder Branche gerecht zu werden, bieten viele große Anbieter Teilpakete an, in denen die ERP-Software speziell auf die jeweilige Branche ausgerichtet ist und alle Anforderungen erfüllt. Wesentlich günstiger dagegen sind die ERP-Systeme der kleineren Anbieter, die jedoch nicht für jedes Unternehmen passend sind. Für kleine Unternehmen und Neueinsteiger eignet sich die freie ERP-Software besonders gut. Diese lässt sich unkompliziert von den Unternehmen selbst installieren und nutzen, weist aber einige Einschränkungen auf. Der Vorteil einer freien ERP-Software liegt jedoch darin, dass weniger investiert werden muss und das gesparte Geld zur Anpassung des Programms an die eigenen Anforderungen und Bedürfnisse verwendet werden kann. Im Gegensatz zu anderen ERP-Systemen fallen zudem keine Kosten im Zeitverlauf an und auch die Skalierbarkeit des Systems ist kostenlos, wenn man von indirekten Kosten wie der Bereitstellung der Infrastruktur absieht.

Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von: sage.de

Wer den Erdbeben-Opfern von Haiti durch eine Geldspende helfen möchte, kann diese recht unbürokratisch als Betriebsausgabe bei der eigenen Steuererklärung absetzen. Dabei sind die klassischen Nachweispflichten, die in Verbindung mit Spenden in Deutschland gelten, nicht von Nöten. Grundsätzlich können sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer die Spende steuerlich absetzen.

Spende von Arbeitnehmern

Wenn Arbeitnehmer in Verbindung mit einer Spende für die Erdbeben-Opfer auf Haiti auf einen Anteil ihres Lohnes verzichten, bleibt dieser Anteil steuerfrei. Dabei müssen Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser Anteil nicht als Arbeitslohn ausgezahlt, sondern einbehalten wird. Arbeitnehmer müssen dann jedoch darauf achten, dass sie diese Spende nicht nochmals in der Steuererklärung als solche aufführen dürfen.

Werden durch den Arbeitnehmer Spenden auf anerkannte Sonderkonten gezahlt, können diese durch einen vereinfachten Zuwendungsnachweis nachgewiesen werden. Dabei kann es sich sowohl um einen Bareinzahlungsbeleg als auch um einen Kontoauszug oder PC-Ausdruck handeln.

Spenden von Unternehmen

Auch Unternehmen können diese Spenden als Betriebsausgabe absetzen, allerdings müssen die Zahlungen dann einen Werbeeffekt haben. Demnach muss zum Beispiel in den Medien über die Geldspende berichtet werden. Die Höhe der Spende muss in der Steuererklärung angegeben und entsprechend belegt werden. Weitere Abzugsmöglichkeiten bestehen für Unternehmen dann, wenn sie sich für eine Unterstützungsleistung für einen Arbeitnehmer in dem Gebiet entscheiden.

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Quelle: http://www.steuernetz.de

Dieser Artikel ist Teil 1 von 4 der Serie

Eine Umsatzsteuerprüfung ist von vielen Unternehmern eines der Dinge im betrieblichen Alltag, die Angst und Schrecken auslösen. Denn eine solche Prüfung muss von den Finanzämtern nicht angemeldet werden. Außerdem spült sie reichlich Geld in den maroden Staatshaushalt. Im Schnitt mussten die Unternehmen in der Vergangenheit 16.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen. Insgesamt ergab sich somit ein zusätzlicher Verdienst für den Staat von 1,6 Milliarden Euro. Dabei unterscheiden die Finanzbehörden nicht nach der Größe des Unternehmens oder wie lange es besteht. Umso wichtiger ist es, die wichtigsten Gründe, die für eine Umsatzsteuerprüfung sprechen, zu kennen. In dieser kleinen Serie wollen wir Sie darüber aufklären.

Existenzgründung oder Neugründung eines Unternehmens

Beginnen wir mit dem einfachsten Punkt: Ein Unternehmen wird neu gegründet. Zwar spricht aus fiskalischer Sicht nichts gegen Neugründungen, dennoch sind Gründer besonders häufig von einer unangemeldeten Umsatzsteuerprüfung betroffen. Als Grund gelten die häufigen Scheingründungen, die zu beobachten sind. Dabei gilt, dass viele Unternehmen lediglich deshalb gegründet werden, um die Vorsteuer aus höheren, privaten Rechnungen abziehen zu können. Durch die Umsatzsteuerprüfung bei Neugründungen prüft das Finanzamt, ob das Unternehmen tatsächlich existiert. Ebenfalls wird überprüft, ob dort gearbeitet wird.

Keine wirksamen Gegenmaßnahmen

Gegen eine solche Umsatzsteuerprüfung kann man als Unternehmer nichts machen. Es kann sich auch niemand mit besonderen Tricks und Kniffen vor dieser Prüfung schützen. Es ist einfach so, dass ein gewisser Anteil der Neugründungen stichprobenartig überprüft wird. Allerdings kann es hohe Kosten ersparen, wenn Gründer von diesem Tatbestand wissen und entsprechend reagieren können. Eine penibel genau geführte Buchhaltung beispielsweise kann helfen, die Umsatzsteuerprüfung unbeschadet zu überstehen. Wer weiß, was auf ihn zukommt, kann sich zwar nicht schützen, aber zumindest gut vorbereiten. Deshalb sollten Sie als Unternehmer bereits mit Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit darauf achten, die Buchhaltung gesetzeskonform zu erledigen. So müssen Sie vor einer Umsatzsteuerprüfung keine Angst haben. Quelle: http://www.bwr-media.de

Dieser Artikel ist Teil 1 von 3 der Serie

Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Mit diesem Steuerbescheid wird Ihnen die endgültige Höhe Ihrer zu zahlenden Steuern des entsprechenden Jahres mitgeteilt. Weiterhin wird der zu zahlende Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer festgesetzt.

Warum sollten Sie Ihren Steuerbescheid prüfen?

Weichen die Zahlen aus dem Steuerbescheid extrem von den errechneten Werten ab, wird jeder Steuerpflichtige den Bescheid genauer prüfen. Aber auch bei nur geringfügigen Abweichungen der Werte ist eine genauere Untersuchung der einzelnen Zahlen empfehlenswert. Der Bund der Steuerzahler hat festgestellt, dass ein Steuerbeamter ca. acht Minuten Zeit für die Bearbeitung eines Steuerfalls hat. Bei der Bearbeitung auftretende Fehler geschehen i.d.R. zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Im Folgenden wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Schritte sie abhandeln müssen, sobald der Steuerbescheid in Ihrem Briefkasten liegt.

Beachten Sie die Fristen

Legen Sie den Steuerbescheid nicht zu den unerledigten Akten. Nach Erhalt des Bescheides bleibt Ihnen zur Prüfung nur eine Frist von vier Wochen. Innerhalb dieser vier Wochen müssen Sie einen eventuell erforderlichen Einspruch einlegen. Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehende Zeit effektiv aus.

Überprüfen Sie die einzelnen Werte

Sie haben in Ihrer Steuererklärung einen bestimmten Erstattungsbetrag errechnet oder einen Nachzahlungsbetrag festgestellt. Werden im Steuerbescheid die gleichen Werte ausgewiesen, ist das für Sie erst einmal der Hinweis, dass der Finanzbeamte alle Ihre aufgeführten Fakten übernommen hat. Trotz allem sollten Sie die einzelnen Zahlen auf Ihre Richtigkeit prüfen. Die Prüfung ist unter zwei Gesichtspunkten wichtig. Zum Einen können bestimmte Kosten anerkannt worden sein, die im Folgejahr nur noch unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden Zum Anderen stehen in Ihrem Steuerbescheid Werte, die die Grundlage für andere Leistungen bilden, bspw. das Kindergeld bei erwachsenen Kindern. Um den Anspruch auf solche Leistungen nicht zu verlieren, müssen die Werte exakt stimmen.

Die Werte stimmen nicht überein

Stimmen Ihre errechneten Werte nicht mit denen des Einkommensteuerbescheids überein? Das ist ein Indiz dafür, das der Finanzbeamte angegebene Kosten nicht berücksichtigt hat oder noch weitere Einnahmen hinzugerechnet wurden.

Die Hinweise geben Aufschluss

Der Finanzbeamte erläutert in den Hinweisen des Steuerbescheids, wo und warum Änderungen vorgenommen wurden. Lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch. Wurden bspw. Werbungskosten nicht anerkannt oder weitere Einnahmen, bspw. aus Urlaubsabgeltung hinzugerechnet, sind diese Änderungen hier aufgeführt. Sind Sie mit den Änderungen nicht einverstanden, müssen Sie Einspruch einlegen. Das gilt auch, wenn Sie nicht erkennen können, woraus die Änderung resultiert. Auch hier ist ein Einspruch das richtige Mittel, so können Sie sich vom Finanzbeamten die Differenz erläutern lassen. An Hand der Erläuterung haben Sie dann die Möglichkeit, die Werte noch einmal zu überprüfen.

Zahlung nicht vergessen

Ein eingelegter Einspruch bedeutet nicht, dass Sie eine festgestellte Nachzahlung nicht zahlen müssen. Die Steuern, die Sie laut Bescheid zu entrichten haben, müssen Sie zunächst an das Finanzamt zahlen. Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, bekommen Sie die zuviel gezahlten Steuern erstattet.

Checkliste

Im zweiten Teil haben wir Ihnen eine Checkliste zur Prüfung Ihres Einkommensteuerbescheides zusammengestellt.

Quelle

Steuertipps aktuell

Wie jetzt bekannt wurde, haben sich die deutschen Abgeordneten im Zeitraum von Januar bis September 2009 mit insgesamt 396 Füllfederhaltern ausgestattet und dafür sage und schreibe 68.800 Euro Steuergelder ausgegeben. Grund für solche Verschwendungen sind die Sachleistungskonten, die jedem Abgeordneten zustehen. Auf ihnen erhalten die Abgeordneten einen Jahresbetrag von 12.000 Euro gutgeschrieben. Damit dieser Betrag nicht gekürzt wird, soll er natürlich möglichst jedes Jahr ausgeschöpft werden. Doch 1.000 Euro monatlich für Büroausstattungen zu zahlen, findet der Bund der Steuerzahler (BdSt) schon etwas übertrieben. Zumal den Abgeordneten noch eine Kostenpauschale von 3.868 Euro steuerfrei zusteht – und das jeden Monat.

Diese Kostenpauschale sollte laut BdSt ausreichen, um das benötigte Büromaterial zu kaufen. Doch Ausgaben für Navigationsgeräte, überteuerte Luxusfüllfederhalter und iPods, sowie iPhones sieht er als reine Steuerverschwendung an. Besser sei es ein kleineres oder auch gar kein Sachleistungskonto mehr zu verwenden, dieses aber zumindest nicht vollständig auszureizen. Gerade in Zeiten der Krise und aktueller Rekordschuldenstände wäre dies ein Zeichen der Abgeordneten an die Steuerzahler, das in die richtige Richtung weist.

Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 20

Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat mit Verfügung vom 29. Juni 2009 beschlossen, dass Zahlungen bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst dann zu verbuchen sind, wenn sie auch tatsächlich fließen.

Vorgehensweise bei der Umsatzsteuervorauszahlung

Ausnahmen gelten jedoch für wiederkehrende Zahlungen, wie etwa die Umsatzsteuervorauszahlung. Diese ist für den Dezember eines Jahres regelmäßig zum 10. Januar des Folgejahres fällig. Somit würde sie erst im Folgejahr verbucht werden können. Gleiches gilt bei Rechnungen, die wiederkehrend sind und bis zum 10. Januar gezahlt werden. Diese werden jedoch noch dem alten Jahr zugeschrieben und mindern den darin erwirtschafteten Gewinn.

Verfahren beim Lastschriftverfahren

Nachdem die Regelung bekannt wurde, stellt sich jedoch die Frage, wie bei Lastschriftverfahren zu entscheiden ist. In diesem Fall bucht das Finanzamt regelmäßig erst am 13. oder 15. Januar ab. Doch auch hier entschied man zugunsten des Steuerzahlers. Die Zahlung gilt als dem Vorjahr zuzuordnen, sofern das betreffende Konto am Tage der Fälligkeit ausreichend gedeckt war. Ebenfalls bleibt davon unberührt, dass die Lastschrift bei Bedarf noch rückgängig gemacht werden kann wie auch das Finanzamt die Lastschrift erst nach dem 10. Januar abbucht. Damit wird klar, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember diesem auch regelmäßig hinzuzurechnen ist. Dadurch kann das Ergebnis noch einmal entsprechend berichtigt werden.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 7

Betrieblich veranlasste Geschenke sind generell als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie dürfen allerdings einen Wert von maximal 35 Euro pro Jahr und Geschäftspartner aufweisen. Bei höheren Werten wird der Betriebsausgabenabzug nicht mehr gewährt. Werden die Geschenke beim Empfänger ausschließlich betrieblich genutzt, gilt diese Regelung jedoch nicht. In diesem Fall muss der Empfänger sogar damit rechnen, dass er die Geschenke als Betriebseinnahmen versteuern muss. Deshalb sollten bei betrieblich veranlassten Geschenken stets nur solche ausgewählt werden, die unter dem Wert von 35 Euro liegen und nicht der betrieblichen Nutzung beim jeweiligen Geschäftspartner dienen.

Beispiel

Unternehmer U verschenkt zu Weihnachten an seine Geschäftspartner eine Flasche Wein im Wert von 20 Euro. Dieser kann nicht betrieblich genutzt werden und überschreitet die Grenze von 35 Euro ebenfalls nicht. Damit sind die Geschenke vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Verschenkt Unternehmer U zum Geburtstag seiner Geschäftspartner einen Blumenstrauß im Wert von ebenfalls 20 Euro, sieht es anders aus. In diesem Fall sind die Blumen zwar ebenfalls nicht betrieblich nutzbar, so dass sie als Betriebsausgabe absetzbar sind. Allerdings summieren sich Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke an die Geschäftspartner damit bereits auf 40 Euro. Die Grenze von 35 Euro ist somit überschritten und der komplette Betriebsausgabenabzug ist nicht mehr möglich. Vielmehr muss sogar eine Korrektur der gezogenen Vorsteuer für die ersten Geschenke vorgenommen werden. Die Korrektur der Vorsteuer erfolgt dabei stets in dem Monat, in dem die 35-Euro-Grenze überschritten wurde. Eine nachträgliche Korrektur bereits abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen ist somit nicht notwendig.

Werden von Unternehmer U hingegen hochwertige Notizblöcke oder andere Büromaterialien verschenkt, sind diese betrieblich nutzbar. Damit müssten diese Geschenke, unabhängig vom Wert, als Betriebseinnahmen beim Beschenkten behandelt und versteuert werden.

Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 7

Mankogeld

Fehlgeldentschädigung

Ampel

Bahnschranke

Grabstein

Straßenwaage

Geldabschreibung

kasperletheater – im Ernst?

Bewerbungsmappe – Bürobedarf

Arbeitsvertrag

tischfussball

kicker – für Mitarbeiter, gute Idee. Würde ich unter Raumkosten absetzen.

freistellungsauftrag – den kann man nicht absetzen, nur bei der Bank stellen oder ändern.

flöte

Wandaschenbecher – Bürobedarf oder Raumkosten oder aufhören mit Rauchen ;-)

Beschriftungen

Bürgschaftsbank

zuflussprinzip

vogelhäuschen – Raumkosten, wenn Mietvertrag

jachten – geht schon lange nicht mehr

wie buche ich trinkgeld

Fernfahrer – Menschen kann man nicht absetzen

Formular Eigenbeleg

JaLOSI – Tippfehler

broken strings – kaputte Reizwäsche?!?

usb card – da verwechselt jemand SD CARD mit USB Stick, oder gibt´s USB Card wirklich?

Schiffsbeteiligung

Reitpferd – als Unternehmen, welches Reitpferde vermittelt, kann man auch ein Reitpferd absetzen.

bruttolisetnpreis – Tippfehler

Befreiungsversicherung – kennt jemand so eine Versicherung?

Gruppenabschreibung – will da jemand seine Mitarbeitergruppen abschreiben?

Afa für Koffer – das muss ein verdammt teurer Koffer sein, wenn er abgeschrieben werden kann.

Mitarite Essen – ja, für Mitarbeiter kann man einen bestimmten Betrag in Essensgutscheinen als Betriebsausgaben absetzen. Wer aber die Mitarite sind, wissen wir auch nicht.

Fgahrtenbuch – nein, für den Garten muss ein Unternehmer kein Buch erstellen, wie er diesen nutzt.

Haushaltsmüll – den muss schon jeder Unternehmer selbst entsorgen

Aktenschrnak – Tippfehler

Anschffungskosten – Tippfehler

Ansparabschreiben – Ansparen und abschreiben?

Atemschutz – manchmal wirklich angebracht

PC-Brille – gibt es jetzt auch schon 3D-PCs?

Krankengruß – mit Blumen kann man kranke Mitarbeiter überraschen

Autoraiffen – Tippfehler

Barbeitungsgebühr – Tippfehler

Beuträge – Tippfehler, aber Beiträge können Betriebsausgaben sein

Zahlungen der Berufsgenossenschaft – leider zahlt die Berufsgenossenschaft nur selten, nur die Unternehmer dürfen zahlen

Seit dem vergangenen Jahr sind die Einnahmen, die durch Kinderbetreuung entstehen, etwa bei einer Tagesmutter einkommenssteuerpflichtig. In Verbindung mit der Einkommenssteuerpflicht sind natürlich auch Betriebsausgaben abzugsfähig.

Berechnung der abzugsfähigen Pauschale

Dabei gilt eine Pauschale von 300 Euro pro Kind und Monat, die jedoch ausschließlich bei einer Betreuung über mindestens 40 Wochenstunden angesetzt werden kann. Bei kürzeren vereinbarten Betreuungszeiten ist die Pauschale stundengenau zu kürzen. Dadurch ergibt sich die Formel: 300 Euro x vereinbarter Betreuungszeit / 40 Stunden = Betriebsausgabenpauschale. Diese Pauschale kann die Tagesmutter dann steuerlich geltend machen. Bei einer 20-stündigen Betreuung werden so also 150 Euro als Betriebsausgabenpauschale absetzbar. Eine Betreuung, die über die 40 Stunden wöchentlich hinausgeht, bedingt allerdings keinen höheren Abzugsbetrag.

Tatsächliche Höhe entscheidet

Weiterhin weist die Oberfinanzdirektion Münster mit ihrer Kurzinformation vom 16.06.2009 darauf hin, dass die Betriebskostenpauschale lediglich bis zu der Höhe angesetzt werden kann, in der auch Einnahmen entstanden sind. Ein steuerlicher Verlust aufgrund der Betriebskostenpauschale ist somit nicht möglich. Für Tagesmütter bedeutet die Pauschale jedoch eine enorme steuerliche Erleichterung, da sie mithin einen entsprechend hohen Betrag von ihrem Einkommen direkt als gewinnmindernd absetzen können. Steuerersparnisse sind so deutlich einfacher geworden, wenngleich der maximale Betrag nach oben hin gedeckelt ist, selbst wenn eine längere Betreuungszeit vereinbart wurde.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 6

Ein Firmenjubiläum ist ein angemessener Grund, um eine Feierlichkeit auszurichten. Dabei werden oft viele Geschäftspartner sowie die Mitarbeiter eines Unternehmens eingeladen. Wenn Sie ein Firmenjubiläum feiern, fallen mit Sicherheit Bewirtungskosten an, die nicht ganz einfach zu verbuchen sind. Unterscheiden müssen Sie bei einem Firmenjubiläum zwischen betrieblicher und geschäftlicher Bewirtung. Die betriebliche Bewirtung ist dann gegeben, wenn Sie Ihre Mitarbeiter bewirten. Diese Form der Bewirtungskosten ist zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abzugsfähig. Zu den geschäftlichen Bewirtungskosten gehören die Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten. Sie dürfen nur zu 70 Prozent als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten für das Firmenjubiläum

Obwohl die geschäftlichen Bewirtungskosten nur zu 70 Prozent abzugsfähig sind, sollten Sie bedenken, dass der Vorsteuerabzug zu 100 Prozent erfolgen kann. Lediglich die Nettobeträge müssen Sie aufteilen. 70 Prozent der Kosten sind als Betriebsausgaben absetzbar, 30 Prozent werden als nicht abziehbare Kosten verbucht, gelten jedoch nicht als Privatentnahmen.

Firmenjubiläum und private Feierlichkeiten beachten

Ebenfalls sollten Sie beim Firmenjubiläum darauf achten, dass dieses nicht mit privaten Anlässen verbunden ist. So hat ein Fall in der Vergangenheit für Furore gesorgt, bei dem ein Inhaber am Tage vor dem Firmenjubiläum Geburtstag hatte. Das Finanzamt erkannte die Bewirtungskosten für das Firmenjubiläum nicht an, aufgrund einer privaten Mitveranlassung. Die obersten Finanzrichter dagegen sahen den Fall anders: Es wurde nicht auf den Geburtstag des Inhabers aufmerksam gemacht, das Firmenjubiläum war rein geschäftlich bedingt. Deshalb sind die Bewirtungskosten abzugsfähig.

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Quellen: http://www.mandanteninformation.de

Gerade als Selbstständiger stehen Sie immer wieder vor steuerlichen Fragen, die nicht ganz einfach zu beantworten sind. Vertrauensvoll wenden Sie sich dann an das für Sie zuständige Finanzamt und bitten um eine entsprechende Auskunft. Doch welche rechtliche Wirkung hat die so erteilte Auskunft überhaupt?

Grundsätzlich gilt, dass mündliche Auskünfte nicht bindend wirken. Das Finanzamt kann nur dann eine verbindliche Auskunft erteilen, wenn die Anfrage dazu schriftlich gestellt und die Auskunft ebenfalls schriftlich erteilt wurde.

Zukünftige Sachverhalte beim Finanzamt erfragen

Eine schriftliche Beantragung einer Auskunft beim Finanzamt darf sich nur auf zukünftig geplante Sachverhalte beziehen. Alle anders erteilten Auskünfte entfalten keine rechtlich bindende Wirkung. Die genauen Regelungen können Sie übrigens im § 89 Absatz 2 der Abgabenordnung nachlesen.

Bei der schriftlichen Anfrage auf Erteilung einer Auskunft durch das Finanzamt müssen Sie den Sachverhalt so genau wie möglich schildern. Sie müssen die Auskunft beim für Sie zuständigen Finanzamt anfragen. Auskünfte von anderen Finanzämtern sind rechtlich nicht bindend. Des Weiteren müssen Sie versichern, dass Sie die Anfrage bei keiner anderen Finanzbehörde gestellt haben.

Achtung: Kosten für die Auskunft vom Finanzamt

Sofern eine schriftliche Auskunft beim Finanzamt angefordert wurde, müssen Sie Gebühren hierfür zahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert der Anfrage. Die Gebühren werden ebenfalls fällig, wenn die Auskunft abgelehnt oder der Antrag zurückgezogen wurde.

Ebenfalls gilt, dass die Auskunft durch das Finanzamt nur dann rechtlich bindend ist, wenn der Sachverhalt genauso besteht, wie ursprünglich geschildert. Abweichungen davon können steuerlich anders beurteilt werden.

Quelle: http://www.rhein-neckar.ihk24.de
 

Die Auslandskrankenversicherung hat sich im Laufe der Jahre zu einer der wichtigsten Zusatzversicherungen im Bereich der PKV entwickeln können. Sie soll die Absicherung von Krankheitsrisiken bei Auslandsaufenthalten ergänzen beziehungsweise optimieren. Angeboten wird die Auslandskrankenversicherung von den meisten Versicherungsgesellschaften für wenige Euro im Jahr. Doch für wen ist diese Krankenzusatzversicherung wirklich sinnvoll?

Welchen Schutz bietet die Auslandskrankenversicherung?

Je nach Anbieter bietet die Auslandskrankenversicherung verschiedene Leistungen für Versicherungsnehmer an. Die Leistungen beziehen sich dabei immer auf den Aufenthalt in anderen Ländern, also außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Zusatzkrankenversicherung für das Ausland umfasst dabei die Leistungen, die der Betroffene ohne diese im Ausland nicht erhalten würde. Bei einer normalen Krankenversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wurde, sind im Ausland ausschließlich Leistungen abgesichert, die in dem jeweiligen Land als Standard angesehen werden und auch für die Einheimischen zur Verfügung stehen. Durch den Versicherungsschutz bei der Auslandskrankenversicherung kann man diese Leistungen dem deutschen Standard anpassen und somit mit einer umfangreicheren medizinischen Versorgung rechnen.

Wer sollte eine Auslandskrankenversicherung nutzen?

Grundsätzlich bietet sich eine Auslandskrankenversicherung für jeden an, der einen Aufenthalt im Ausland verbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Urlaubsreise oder eine Geschäftsreise handelt. Die Kosten der Auslandskrankenversicherung sind sehr gering und schlagen mit rund sechs Euro pro Erwachsenen zu Buche. Grundsätzlich sollte die Auslandskrankenversicherung nicht nur für Erwachsene abgeschlossen werden. Auch die Zusatzversicherung für Kinder ist unerlässlich. Des Weiteren sollten Fachkräfte, die in anderen Ländern für ein Unternehmen tätig sind, auf diese Absicherung Wert legen. Grundsätzlich ist die Auslandskrankenversicherung nicht in der GKV enthalten. Private Krankenversicherungen können sie hingegen als Baustein umfassen.

Garantieleistung stellt untrennbare Verbindung zum eigentlichen Fahrzeugkauf dar. Die Vergabe von händlereigenen Garantien anlässlich eines Pkw-Kaufs ist – ebenso wie der Kauf des Fahrzeugs selbst – umsatzsteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Quelle

Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.06.2009 (Aktenzeichen: 5 K 3002/05 U)

gefunden bei

http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8387


Rechtsprechungsänderung: Bundesfinanzhof gibt ältere anderslautende Beurteilung auf

Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank e.G. ist keine ehrenamtliche Tätigkeit und deshalb nicht nach §4 Nr. 26 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.08.2009 (Aktenzeichen V R 32/08)

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8541

Das Franchising wird als eine der sichersten Möglichkeiten zur Existenzgründung bezeichnet. Grundsätzlich ist dies richtig, da die Gründer von der bestehenden Marke und deren Bekanntheitsgrad profitieren können. Allerdings geht es auch bei Franchise Unternehmen nicht ohne Erstinvestitionen. Dabei werden verschiedene Gebühren fällig, die sich in laufende und einmalige Gebühren unterteilen lassen.

Gebühren beim Franchise Unternehmen

Die einmaligen Gebühren oder Startgebühren, auch Einstiegs- und Eintrittsgebühren genannt, werden mit Unterzeichnung des Franchise-Vertrages fällig. Sie belaufen sich in der Regel auf 5.000 bis 15.000 Euro, können jedoch auch höher oder niedriger ausfallen, je nach Franchise-Partner. Mit ihnen lässt sich der Franchise-Geber die Kosten für die Entwicklung der Marke, für Schulungen und Beratungen, für die Überlassung von Inventar und einem ersten Warenbestand bezahlen. Zudem soll dadurch der Gewinn des Franchise-Gebers erzielt werden.

Hinzu kommen laufende Gebühren, die in der Regel monatlich gezahlt werden. Sie können als Fixum vereinbart werden oder als Beteiligung am Umsatz. Bei Fixbeträgen im Franchising werden meist 50 bis 500 Euro monatlich erhoben, bei Umsatzbeteiligungen wird zwischen der Beteiligung am Netto- und am Bruttoumsatz unterschieden. Bei ersterer liegen die Kosten bei zwei bis drei, bei letzterer bei vier bis fünf Prozent. Hier sind allerdings ebenfalls hohe Differenzen möglich.

Eigenkapital im Franchising

Natürlich erwarten die Franchise-Geber den Nachweis über vorhandenes Eigenkapital. In der Regel werden 25.000 Euro erwartet, einige Franchising Systeme erwarten aber auch höhere Eigenkapitalnachweise. Grundsätzlich gilt, beim Franchise-System genau zu hinterfragen, welche Kosten in welcher Höhe anfallen.

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Quellen:
http://www.franchisestarter.de
http://www.franchising.de

Die Familienversicherung ist eine der besonders günstigen Lösungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung hervorgebracht hat. Zwar ist es durchaus so, dass die private Krankenversicherung für Selbstständige meist günstiger ist, aber gerade, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wendet sich das Blatt.

Generell gilt, dass die Familienversicherung für den Selbstständigen nur bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit möglich ist. Diese darf nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit muss der Selbstständige sich alleine versichern.

Kinder in der Familienversicherung

Wenn Kinder da sind, müssen diese natürlich auch krankenversichert werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass sie demjenigen Elternteil zugeordnet werden, der mehr Geld zum Lebensunterhalt beiträgt. Ist also ein Partner selbstständig und privat versichert, liegt sein Einkommen aber unterhalb des Einkommens des gesetzlich versicherten Partners, bleiben die Kinder bei letzterem in der Familienversicherung versichert.

Verdient der selbstständige Partner mehr Geld und ist privat versichert, muss auch für die Kinder eine private Krankenversicherung, zumindest aber eine gesetzliche Krankenversicherung mit eigenem Beitrag abgeschlossen werden.

Private Versicherung oder Familienversicherung?

Natürlich kann sich der Selbstständige auch freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. In diesem Fall werden auch Partner und Kinder in der Familienversicherung mit versichert, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen.

Bei der privaten Versicherung muss dagegen für den Partner und jedes Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, so dass die Kosten schnell in massive Höhen steigen können.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quellen:
http://www.pkv-financial.de
http://www.gruenderlexikon.de

Das Elster Programm steht als Kürzel für die elektronische Steuererklärung. Es wird mittlerweile immer häufiger genutzt, um die eigene Steuererklärung via Internet an das Finanzamt zu übertragen. Mit Hilfe des zugehörigen Programms Elster Formular können Sie zudem die komplette Steuererklärung am PC ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Die Software kann kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden.

Die Software Elsterformular installiert sich selbstständig, lediglich Bestätigungen zu bestimmten Installationsschritten werden vom PC noch gefordert. Danach kann die Steuererklärung problemlos ausgefüllt werden. Allerdings sollten Sie beachten, dass es sich bei der Software Elster Formular nur um eine Ausfüllhilfe handelt. Eine beratende Funktion ist hierbei nicht integriert, weshalb sich die Software nur für diejenigen lohnt, die auch ohne beratende Hilfe ein Steuerformular ausfüllen können.

Vorteile bei der Nutzung von Elster

Elster online bietet einige Vorteile: So werden die elektronisch eingereichten Steuererklärungen bei den Finanzämtern bevorzugt behandelt. Sinn macht das immer dann, wenn eine Steuererstattung erwartet wird.

Zudem kann das Elsterformular für verschiedene Steuererklärungen und -anmeldungen genutzt werden. Dazu zählen die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteuer-Anmeldung und die Lohnsteuer-Bescheinigung sowie die Einkommenssteuererklärung.

Daten übermitteln via Elster

Wird die Steuererklärung mit Elster online übermittelt, kann dies ohne elektronische Signatur erfolgen oder mit selbiger. In letzterem Fall muss die Steuererklärung nicht noch einmal ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzamt gesendet werden. Was für den Nutzer eine erhebliche Zeitersparnis mit sich bringt. Obendrein spart er die Druckkosten und den Weg zur Post.

Zudem müssen nur noch gesetzlich vorgeschriebene Belege eingereicht werden. Alle anderen Belege sind nur noch auf Antrag des Finanzamts vorzulegen.

Quellen:
https://www.elster.de
http://www.steuertipps.de

Als Existenzgründer müssen Sie zahlreiche Steine aus dem Weg räumen, um erfolgreich am Markt agieren zu können. Doch mit dem Programm „Gründercoaching Deutschland" hat sich die KfW wieder einmal auf die Seite der Gründer gestellt. Insgesamt können 50 bis 90 Prozent der Coaching-Kosten übernommen werden, je nach Alter und Sitz des Unternehmens.

Wer erhält Fördermittel für das KfW-Gründer-Coaching?

Die Fördermittel können jedem Freiberufler und Gewerbetreibenden gewährt werden, der noch nicht länger als fünf Jahre selbstständig ist. Entscheidend ist dabei das Alter des beantragenden Unternehmens, nicht jedoch die Dauer der Selbstständigkeit des Gründers. Der Coach muss in der Beraterbörse der KfW gelistet sein und darf nicht mehr als 800 Euro Tageshonorar verlangen.

Gefördert werden die Kosten für jedes Coaching, das eindeutig der Verbesserung des Stands des Unternehmens dient. Nicht gefördert werden können Beratungen zu Buchhaltungsfragen und Vertrieb. Maximal 6.000 Euro Kosten sind förderfähig. Davon trägt die KfW 50 Prozent in den alten Bundesländern und 75 Prozent in den neuen Bundesländern. Bis zu 90 Prozent Förderung für das Coaching sind möglich, wenn der Gründer vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit arbeitslos war.

Förderfähige Coaching-Inhalte

Gefördert werden können verschiedene Coaching-Inhalte. Sie reichen von der Optimierung des jeweiligen Businessplans über die Erarbeitung von Strategien für den Vertrieb bis hin zum Coaching für die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen. Steuerliche Fragen können im geförderten Coaching dagegen nicht behandelt werden, ebenso wenig wie ein Coaching in der Vorgründungsphase.

Quellen:
http://www.mittelstanddirekt.de
http://dresden-existenzgruendung.de

Wer träumt nicht davon, sein eigener Chef zu sein? Sicher zieht es früher oder später jeden einmal auf den Chefsessel. Doch wie packt man das Ganze richtig an? Welche Möglichkeiten für die Gründung eines eigenen Unternehmens gibt es? Einige Unis bieten mittlerweile zahlreichen studentischen Gründern Unterstützung an. Aus ihrer Sicht ist es noch besonders einfach, neben dem Studium den Weg in Richtung Chefsessel anzutreten.

Zum einen besteht die studentische Absicherung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Zum anderen kann mit Hilfe der verschiedenen Vorlesungen wichtiges Praxiswissen vermittelt werden. Auch Gründer, die nicht mit den Unis in Verbindung stehen, werden dabei immer häufiger unterstützt.

Der Weg in den Chefsessel – eine Idee muss her

Zunächst einmal muss natürlich eine Idee vorhanden sein, ohne diese geht keine Gründung vonstatten. Dabei sollte sie hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit genau betrachtet werden. Eine Marktanalyse, die den Bedarf potenzieller Kunden und die Mitbewerber genau unter die Lupe nimmt, ist deshalb zwingend erforderlich.

Ebenfalls muss sich der Gründer auf dem Weg in den Chefsessel mit sich selbst und seinen persönlichen Stärken und Schwächen auseinander setzen. Nicht jeder ist ein geborener Unternehmer, vieles kann man lernen, manches auch nicht.

Finanzierung auf dem Weg zum Chefsessel

Die Finanzierung ist ein weiterer wichtiger Punkt, der beachtet werden muss. Hier scheitern die meisten Gründungsvorhaben, da weder Startkapital, noch Sicherheiten für Darlehen vorhanden sind. Allerdings gibt es viele Fördermittel vom Staat und hilfreiche Beratungscenter, die Tipps geben können. Zuletzt muss sich jeder im Klaren darüber sein, dass die Selbstständigkeit viel abverlangt und der Weg zum Erfolg steinig ist.

Quellen:
http://www.echo-online.de
http://www.aok4you.de

BFH erweitert Kreis der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Einkünfte aus der Betreuung von Servern als Netz- oder Systemadministrator unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, übt den Beruf des Ingenieurs aus und erzielt mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Quelle: Bundesfinanzhof; Urteil vom 22.09.2009 (Aktenzeichen: VIII R 31/07, VIII R 63/06 und VIII R 79/06)

Gesellschaftergrundstück ist für den Betrieb der GmbH von nicht nur untergeordneter Bedeutung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eheleute, die Anteile an einer GmbH halten und an diese ein einzelnes Grundstück (Geschäftslokal) vermieten, auch dann gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn der Filialbetrieb der GmbH (Einzelhandelsunternehmen) im Übrigen auf 9 Fremdgrundstücken ausgeübt wird.

Quelle: Bundesfinanzhof; Urteil vom 19.03.2009 (Aktenzeichen: IV R 78/06

Gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7941

Kabel an einer Baustellenampel durchtrennt.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste zu der Frage Stellung nehmen, ob Schadensersatzleistungen eines Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 27.06.2008 (Aktenzeichen: 4 K 1928/07)

Gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6780

Burn-out, der chronische Erschöpfungszustand, wird noch immer eher stiefmütterlich behandelt. Dabei geht es hier um eine ernsthafte Erkrankung, die ärztlich behandelt werden sollte. Burn-out ist ein schleichender Prozess, der sich oft über viele Wochen und Monate hinweg ankündigt.

Gemäß der allgemein anerkannten Definition liegt das Burn-out-Syndrom erst vor, wenn die dauerhafte Erschöpfung, die Lust- und Antriebslosigkeit zur Ausübung der Arbeit und zur Pflege gesellschaftlicher Verpflichtungen mindestens sechs Monate besteht. Doch die ersten Anzeichen zeigen sich oft schon früher. Obwohl das Burn-out-Syndrom jeden treffen kann, gelten Frauen als anfälliger. Grund ist meist die Doppelbelastung von Familie und Beruf. Auch Manager und Existenzgründer gelten als besonders gefährdete Personengruppe.

Burn-out Anzeichen

Die ersten Burn-out Anzeichen sind häufig in einer leichten Reizbarkeit und ständig wechselnden Launen zu finden. Später folgen Schlafstörungen und häufige Rücken- und Kopfschmerzen sowie Magenbeschwerden.

Da das Burn-out-Syndrom auch eine gewisse Antriebslosigkeit mit sich bringt, geht oft die Lust an der Arbeit verloren. Ebenfalls werden berufliche Sorgen häufig mit nach Hause genommen, wodurch das Burn-out-Syndrom jedoch nur noch mehr angefacht wird.

Bei Burn-out frühzeitig abschalten

Wenn ein Burn-out-Syndrom oder der Verdacht darauf besteht, sollte frühzeitig für Abhilfe gesorgt werden. Zunächst sollten Sie sich selbst wichtiger nehmen und Ihrem Privatleben wieder mehr Platz geben. Das Zauberwort heißt Work-Life-Balance. Ebenfalls sollten Sie gezielt Stress abbauen und lernen, Aufgaben zu delegieren. Erlernen Sie ein verbessertes Zeitmanagement.

Quellen:
http://www.ots.at
http://www.persoenlichkeits-blog.de

Gerade als Existenzgründer ist es nicht immer ganz einfach, ein Darlehen für das geplante Vorhaben zu erhalten. Denn Banken lassen sich stets Sicherheiten geben, wenn sie einen Kredit gewähren. Da aber insbesondere die Existenzgründer kaum Sicherheiten vorweisen können, muss eine Bürgschaft beschafft werden. Dabei gibt es verschiedene Varianten, die mehr oder weniger sinnvoll sind.

Selbstschuldnerische Bürgschaft von Privatpersonen

Die häufigste Variante ist es, in der eigenen Familie oder im Freundeskreis nach einer Bürgschaft zu fragen. Die Banken verlangen bei Privatpersonen aber fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft, die besagt, dass die Bürgen auch ohne gerichtliches Vorgehen gegen den eigentlichen Kreditnehmer in Anspruch genommen werden dürfen. Das erhöht die Gefahr, dass tatsächlich gebürgt werden muss.

Ein weiteres Problem bei Bürgschaften aus dem Familienkreis ist auf der emotionalen Ebene zu finden. Zum einen wird der Bürge im Unternehmen mitbestimmen wollen, was zur nervlichen Zerreißprobe werden kann. Zum anderen besteht ein massiver Druck, sollten die Geschäfte schlecht laufen, seine engsten Freunde mit in die Schuldenfalle zu ziehen.

Bürgschaft von der Bürgschaftsbank

Die andere Variante besteht darin, eine Bürgschaftsbank einzuschalten. Auch diese übernimmt Ausfallbürgschaften, in der Regel bis zu 80 Prozent des Darlehens. Die restlichen 20 Prozent des Risikos sollte die Hausbank tragen. Sinnvoll ist diese Bürgschaft, wenn die Hausbank vom Gründungskonzept überzeugt ist.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

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Quelle: http://www.existenzgruenderinnen.de

Bekannt sind die Brutto Netto Rechner im Internet insbesondere bei Arbeitnehmern. Sie können jedoch auch Ihnen, als Existenzgründer, wichtige Hinweise geben. Sind Sie gerade auf der Suche nach Mitarbeitern, benötigen Sie Informationen zum Brutto, Netto Einkommen und zu den anfallenden SV-Beiträgen? Mit dem Brutto Netto Rechner im Internet können Sie mit wenigen Klicks erfahren, wie viel Sie Ihr Mitarbeiter künftig monatlich kosten wird. Die Genauigkeit der Tools im Internet ist mittlerweile recht hoch, Abweichungen ergeben sich meist nur im Cent-Bereich.

Durch das gezielte Durchspielen der verschiedenen Brutto Einkommen können Sie festlegen, welches Brutto Sie maximal zu zahlen bereit sind. Somit haben Sie beim Vorstellungsgespräch der Bewerber gleich eine Verhandlungsgrundlage.

Realistische Löhne dank Brutto Netto Rechner

Ein weiterer Vorteil für Sie als Arbeitgeber besteht in den oft angeschlossenen Gehaltsvergleichen. Die Brutto Netto Rechner ermöglichen Ihnen somit, sich ein Bild vom durchschnittlichen Verdienst der Mitarbeiter in bestimmten Positionen, in bestimmten Branchen und bei bestimmten Unternehmensgrößen zu machen.

Somit können Sie ebenfalls im Vorstellungsgespräch einschätzen, ob die Brutto Netto Vorstellungen Ihres Gegenübers realistisch, völlig überzogen oder sehr tief gegriffen sind. Eine solche Einschätzung kann bereits viel über den Bewerber aussagen.

Unter- und Obergrenzen festlegen

Durch das beispielhafte Durchrechnen verschiedener Brutto Gehälter können Sie zudem eine Unter- und Obergrenze für die tatsächlich zu zahlenden Löhne festlegen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, Ihren neuen Mitarbeiter nicht zu teuer, aber auch nicht zu niedrig zu bezahlen.

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Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber abschließt. Begünstigter sind Arbeitnehmer oder die Hinterbliebenen. Die Beiträge entsprechen den späteren Leistungen bei der Pensionskasse. Bei diesen Versicherungen werden vorwiegend an Stelle von Rentenzahlungen einmalige Kapitalauszahlungen zugesagt.

Diese Versicherung bringt einige Vorteile

Bei der Einführung der Direktversicherung sollte man einige Offerten einholen und anschließend die Leistungen mit den anfallenden Kosten vergleichen. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch hier Unterschiede. Die Versicherung bringt einige Vorteile für den Betrieb. Der Verwaltungsaufwand der Versicherung ist relativ klein. Der Arbeitgeber muss eigentlich nur die Beiträge einzahlen und unter Umständen eine pauschale Lohnsteuer abführen. Die weiteren Arbeiten übernehmen in den meisten Fällen die Versicherungen. Die Beiträge der Direktversicherung sind nur dann von der Steuer befreit, wenn eine Rentenversicherung abgeschlossen wurde.

Bei der Einführung der Altersvorsorge im Betrieb tauchen beim Jahresabschluss in der Bilanz nur die Beitragszahlungen der Versicherung und die Personalsteuer als Personalaufwand in der Erfolgsrechnung auf.

Direktversicherung nützlich für Kleinunternehmungen

Die Einführung einer Direktversicherung lohnt sich vor allem für kleinere Unternehmen. Denn der Ausgleich der versicherungsmäßigen Risiken erfolgt nicht in einer kleineren Arbeitnehmergemeinschaft. Dieser erfolgt nämlich über die größere Anzahl der Versicherten der Lebensversicherungsgemeinschaft.

Quellen: http://www.rententips.de

Gerade Existenzgründer werden zahlreiche Neukunden betreuen, die sie im Idealfall zu einem wachsenden Kundenstamm ausbauen können. Doch der größte Kundenstamm nützt nichts, wenn die Bonität der aufgebauten Kunden im Keller ist. Durch Zahlungsausfälle und Zahlungsverzug wird nämlich auch die eigene Liquidität in Mitleidenschaft gezogen.

Da jedoch kleinere Unternehmen und Gründer in der Regel kaum ausreichend hohe Rücklagen aufweisen können, um Zahlungsausfälle mittleren und größeren Ausmaßes zu kompensieren, sollte die Bonität der Kunden bereits im Vorfeld der Zusammenarbeit überprüft werden. Hierfür stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die jedoch fast alle mit Kosten verbunden sind.

Bank- und Schufa-Auskünfte über die Bonität

Die bekanntesten Wege zur Ermittlung der Bonität sind Bankauskünfte und Schufa-Auskünfte. Bankauskünfte können gegen eine Gebühr von etwa 20 Euro bei der Hausbank des Kunden erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Einverständniserklärung des Kunden.

Eine Abfrage bei der Schufa ist ebenfalls möglich. Allerdings muss hier eine Mitgliedschaft bestehen, die mit etwa 600 Euro Jahresbeitrag zu Buche schlägt. Zudem muss das Einverständnis des Kunden vorliegen, zumeist durch die Schufa-Klausel erreicht. Alternativ kann der Kunde eine Eigenauskunft anfordern, die etwa acht Euro kostet.

Auskunfteien zur Prüfung der Bonität

Auskunfteien, wie Creditreform und Bürgel als bekannteste Vertreter sind eine weitere Möglichkeit, die Bonität zu überprüfen. Sie bedingen jedoch ebenfalls eine Mitgliedschaft, die mit hohen Jahresbeiträgen verbunden ist. Hinzu kommen Gebühren für die einzelnen Abfragen.

Alternativen sind recht preiswerte Internet-Auskunfteien. Allerdings befinden sich diese zum größten Teil noch im Aufbau und können somit noch keine aussagekräftigen Datenbestände vorweisen.

Quelle: http://www.mein-geschaeftserfolg.de

In einigen Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. So gibt es in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie in Schleswig-Holstein entsprechende Regelungen. Der Bildungsurlaub pro Jahr beträgt durchschnittlich fünf Tage und muss den betrieblichen und beruflichen Belangen dienen.

Bildungsurlaub in den Stadtstaaten

Alle Mitarbeiter sind in den Stadtstaaten für Bildungsurlaub freizustellen, Ausnahmen gelten lediglich in Bremen für Richter und Beamte. Es dürfen beruflich, politisch und kulturell verfolgende Ziele im Bildungsurlaub angestrebt werden.

Bildungsurlaub in anderen Ländern

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind die Bundesländer, in denen kein Arbeitgeberschutz zum Tragen kommt. Hier müssen alle Mitarbeiter zum Bildungsurlaub freigestellt werden. In NRW darf dagegen im Tarifvertrag eine Regelung vereinbart werden, die besagt, dass bei Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern nur dann eine Freistellung zu erteilen ist, wenn ein Ausgleich in finanzieller oder personeller Hinsicht erfolgt.

In Rheinland-Pfalz besteht dagegen kein Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn weniger als fünf Personen beschäftigt werden. Im Saarland darf der Bildungsurlaub verweigert werden, wenn bereits von über 40 Prozent der Mitarbeiter Bildungsurlaub genommen wurde und nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden. In Sachsen-Anhalt kann der Bildungsurlaub verweigert werden, wenn bereits die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer zum 30.04. eines Jahres erreicht wurde.

Quelle: http://www.vnr.de

Der Bausparvertrag ist eine der beliebtesten Anlageformen der Deutschen, ähnlich wie das Sparbuch. Beide haben jedoch eines gemein: geringe Zinsen für die angesparten Gelder. Dennoch kann sich ein Bausparvertrag in einigen Fällen lohnen. Denn er wird mit Hilfe staatlicher Mittel gefördert. So können beispielsweise Arbeitnehmer, deren vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag eingezahlt werden, den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen, sofern das Jahreseinkommen 17.900 Euro nicht überschreitet. Selbstständige haben allerdings keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Durch den Bausparvertrag zur günstigen Baufinanzierung

Auch wenn Selbstständige keine Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten, konnten sie in der Vergangenheit dennoch die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Die staatlichen Fördermittel sollten jedoch nicht alleiniger Sinn und Zweck des Abschlusses eines Bausparvertrages sein. Vielmehr geht es um das Bauspardarlehen.

Mit dem Bausparvertrag sichern sich sowohl Selbstständige, als auch Arbeitnehmer besonders günstige Zinsen für das spätere Bauspardarlehen. Damit kann die gesamte Baufinanzierung beim Hauskauf oder -bau deutlich günstiger ausfallen.

Auf Kosten und Gebühren beim Bausparvertrag achten

Ein Nachteil beim Bausparvertrag sind die hohen Abschlussgebühren, weshalb er sich als reine Geldanlage nicht eignet. Allerdings gibt es einige Anbieter, die diese Gebühren erstatten, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass keine Kontoführungsgebühren erhoben werden.

Zusätzliche Angebote, wie ein Zeitschriftenabo, werden beim Bausparvertrag oftmals mit verkauft. Auf diese sollte man in jedem Fall verzichten, da sie nur unnötige Mehrkosten mit sich bringen. Wichtig ist die Betrachtung der Kosten sowie der Zinsen, die für das Bauspardarlehen geboten werden.

Quellen:
http://www.aktienboard.com/
http://www.finanztip.de
 

Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Das umgewandelte Geld wird direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, für die es verschiedene Durchführungswege gibt. Dabei bleiben die umgewandelten Beträge steuerfrei und teilweise sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer vom Bruttogehalt ein bestimmter Betrag nicht ausgezahlt wird. Dieser fließt in die betriebliche Altersvorsorge und wird nicht versteuert. Somit ist der Aufbau einer Altersvorsorge nicht nur durch selbst gezahlte Beträge, sondern auch durch die Einsparung von Lohnsteuer und Sozialabgaben gegeben. Das entlastet natürlich auch Sie als Arbeitgeber. Denn durch ein geringeres sozialabgabenpflichtiges Einkommen Ihrer Arbeitnehmer sinkt automatisch auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge

Insgesamt stehen fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Dazu zählen die Pensionskasse, die Pensionsfonds, die Pensionszusagen, die Direktversicherung und die Unterstützungskasse. Jede Variante bietet einige Vor- und Nachteile. Grundsätzlich kann jedoch die Anlage zum Beispiel auf konservative Art erfolgen oder auch fondsgebunden, wodurch sich höhere Renditen ergeben.

Ebenfalls bleibt die Wahl, ob am Ende der Laufzeit eine einmalige Auszahlung zum Tragen kommen soll oder ob eine lebenslange Leibrente gezahlt werden soll. Die Besteuerung im Alter, also bei Auszahlung, hängt von der Art des Vertrages und der Art der Auszahlung ab. Außerdem entscheidet der Zeitpunkt des Abschlusses.

Betriebliche Altersvorsorge optimal gestalten

Natürlich können im Rahmen der Altersvorsorge Arbeitnehmer den Vertrag nach eigenen Wünschen gestalten. Er muss jedoch mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen. Die Beiträge können im Laufe der Zeit individuell angepasst werden.

Quelle: http://www.vorsorgeplaner24.de

Als Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios ist die GEZ dafür zuständig, die Rundfunkgebühren einzuziehen. Die genannten Sender profitieren von den eingezogenen Gebühren und sollen damit eine unabhängige Berichterstattung garantieren. Die Kriterien einer unabhängigen Berichterstattung sind im Artikel fünf des Grundgesetzes verankert. So soll die Berichterstattung in Freiheit und Unabhängigkeit von Staat, Wirtschaft und Kirche erfolgen.

Ist die gezahlte GEZ Gebühr eine Betriebsausgabe?

Werden bspw. in Hotels Fernseher für die Gäste bereitgehalten, ist die  Gebühr für die GEZ betrieblich veranlasst. Die Gebühren zählen damit zu den Betriebsausgaben. Das gleiche gilt für das Radio im Pkw. Gehört der Pkw zum Betriebsvermögen ist die GEZ Gebühr für das Autoradio betrieblich veranlasst und damit eine Betriebsausgabe.

Muss auch bei Nichtnutzung gezahlt werden?

Im § 4 (1) des Rundfunkgebührenvertrages heisst es:

„Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird.“

Das bedeutet, sobald das Fernsehgerät oder der Pkw angeschafft wurde herrscht Gebührenpflicht. Bei unternehmerisch genutzten Räumen oder Kraftfahrzeugen gilt auch nicht die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte im Privathaushalt. Dabei ist der Umfang der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge unerheblich. Die GEZ muss demzufolge auch bei Nichtnutzung gezahlt werden.

Muss der Kauf eines Rundfunkempfangsgerätes gemeldet werden?

Sobald ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird, muss das der Teilnehmer unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzeigen. Zu melden sind u.a. der Name, das Geburtsdatum, die aktuelle und die letzte Anschrift.

Kommen Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.