Gezahlter Schadenersatz ist steuerlich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig

Kabel an einer Baustellenampel durchtrennt.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste zu der Frage Stellung nehmen, ob Schadensersatzleistungen eines Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 27.06.2008 (Aktenzeichen: 4 K 1928/07)

Gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6780

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