Gesellschaftergrundstück ist für den Betrieb der GmbH von nicht nur untergeordneter Bedeutung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eheleute, die Anteile an einer GmbH halten und an diese ein einzelnes Grundstück (Geschäftslokal) vermieten, auch dann gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn der Filialbetrieb der GmbH (Einzelhandelsunternehmen) im Übrigen auf 9 Fremdgrundstücken ausgeübt wird.
Quelle: Bundesfinanzhof; Urteil vom 19.03.2009 (Aktenzeichen: IV R 78/06
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