Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

Gesellschaftergrundstück ist für den Betrieb der GmbH von nicht nur untergeordneter Bedeutung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eheleute, die Anteile an einer GmbH halten und an diese ein einzelnes Grundstück (Geschäftslokal) vermieten, auch dann gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn der Filialbetrieb der GmbH (Einzelhandelsunternehmen) im Übrigen auf 9 Fremdgrundstücken ausgeübt wird.

Quelle: Bundesfinanzhof; Urteil vom 19.03.2009 (Aktenzeichen: IV R 78/06

Gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7941

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