Garantieleistung stellt untrennbare Verbindung zum eigentlichen Fahrzeugkauf dar. Die Vergabe von händlereigenen Garantien anlässlich eines Pkw-Kaufs ist – ebenso wie der Kauf des Fahrzeugs selbst – umsatzsteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Quelle
Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.06.2009 (Aktenzeichen: 5 K 3002/05 U)
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http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8387
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