Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat mit Verfügung vom 29. Juni 2009 beschlossen, dass Zahlungen bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst dann zu verbuchen sind, wenn sie auch tatsächlich fließen.
Vorgehensweise bei der Umsatzsteuervorauszahlung
Ausnahmen gelten jedoch für wiederkehrende Zahlungen, wie etwa die Umsatzsteuervorauszahlung. Diese ist für den Dezember eines Jahres regelmäßig zum 10. Januar des Folgejahres fällig. Somit würde sie erst im Folgejahr verbucht werden können. Gleiches gilt bei Rechnungen, die wiederkehrend sind und bis zum 10. Januar gezahlt werden. Diese werden jedoch noch dem alten Jahr zugeschrieben und mindern den darin erwirtschafteten Gewinn.
Verfahren beim Lastschriftverfahren
Nachdem die Regelung bekannt wurde, stellt sich jedoch die Frage, wie bei Lastschriftverfahren zu entscheiden ist. In diesem Fall bucht das Finanzamt regelmäßig erst am 13. oder 15. Januar ab. Doch auch hier entschied man zugunsten des Steuerzahlers. Die Zahlung gilt als dem Vorjahr zuzuordnen, sofern das betreffende Konto am Tage der Fälligkeit ausreichend gedeckt war. Ebenfalls bleibt davon unberührt, dass die Lastschrift bei Bedarf noch rückgängig gemacht werden kann wie auch das Finanzamt die Lastschrift erst nach dem 10. Januar abbucht. Damit wird klar, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember diesem auch regelmäßig hinzuzurechnen ist. Dadurch kann das Ergebnis noch einmal entsprechend berichtigt werden.
Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?
Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst…
Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 7
Über den Autor
Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
Bereits geschriebene Artikel: 279Weitere Artikel des Autors Torsten Montag
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
Bewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- 10-Tage-Regelung der Umsatzsteuer
- Gilt für die Umsatzsteuer Vorauszahlung die 10-Tage Regelung?
- Welche Besonderheiten Freiberufler bei der Existenzgründung beachten müssen
- Letzte Chance: Auslaufende Steuervergünstigungen jetzt noch nutzen
- FG Münster: Abgabe der EÜR nicht verpflichtend
Folgende Begriffe im Forum
Einnahme-Überschuss-Rechnung
FA will Belege sehen


(1 Stimme(n), Durchschnitt: 4,00 von 5)
Senden...
No comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2010/02/18/umsatzsteuervorauszahlung-im-folgejahr/trackback/