Welche Formalien müssen Unternehmerinnen beachten, die während der Elternzeit nebenberuflich ein Gewerbe betreiben?
Wöchentliche Arbeitszeit
Für den Anspruch auf Elterngeld darf die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht überschritten werden. Die Krankenkassen sind hier restriktiver, gegenwärtig sind nur maximal 18 Wochenstunden erlaubt. Sobald die Grenze überschritten wird, gilt die Unternehmerin als hauptberuflich selbständig. In der Konsequenz müsste sie dann Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Anrechnungsfreier Betrag
Bei der Elterngeldberechnung gibt es keinen anrechnungsfreien Betrag. Das gilt auch für Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit. Der Gewinn aus der Selbständigkeit wird unter Abzug der auf den Gewinn entfallenden Steuern und der eventuell anfallenden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, auf den Elterngeldbetrag angerechnet. Der Elterngeld-Mindestbetrag von 300,- EUR sollte jedoch auch an nebenberuflich Tätige gezahlt werden.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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