Unternehmerinnen haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Angestellte. Was passiert während der Elternzeit? Besteht neben der unternehmerischen Tätigkeit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Selbständige Unternehmerinnen haben nur unter bestimmte Voraussetzungen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmerinnen müssen den höheren Normalbeitrag zahlen oder den Wahltarif Krankengeld wählen. Nur mit dieser Konstellation besteht für Unternehmerinnen ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bei privat versicherten Unternehmerinnen kommt es allein auf die Vertragsbedingungen an, ob und welche Leistung gezahlt wird.
Anspruch auf Elterngeld
Das Elterngeld einer Unternehmerin berechnet sich auf der Grundlage des Vorjahreseinkommens. Zusätzlich kann die Unternehmerin eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 30 Stunden in ihr Unternehmen investieren. Allerdings wird der erwirtschaftete Gewinn während der Elternzeit wird auf das Elterngeld angerechnet.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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