Mit dem Urteil vom 24. Juni 2009 hat der Bundesfinanzhof die Finanzverwaltung unter dem Aktenzeichen VIII R 80/06 in ihre Schranken verwiesen. Dabei ging es um den Zugriff auf Daten zu Zwecken der Betriebsprüfung. Die freiberufliche Sozietät hat ihre Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. Diese Unterlagen legte sie dem Betriebsprüfer natürlich auch vor. Allerdings hatte die Sozietät für unternehmensinterne Zwecke noch zusätzlich eine freiwillige Bilanz erstellt. Der Betriebsprüfer verlangte, auch Einsicht in die elektronisch geführte Buchhaltung und Bilanz zu erhalten. Die Sozietät wies diesen Wunsch zurück und verweigerte die Einsichtnahme. Schlussendlich landete der Fall vor dem Bundesfinanzhof, der bestätigte, dass sich der Betriebsprüfer rechtswidrig verhalten habe. Grundsätzlich sei ein Unternehmer nur verpflichtet, die Daten einsehen zu lassen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies diene der Überprüfung der gesetzlich vorgeschrieben Pflichten bzw. deren Erfüllung durch die Unternehmer. Freiwillig geführte Aufzeichnungen sind also der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Der Steuerzahler 11/2009, S. 222
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
Bereits geschriebene Artikel: 204Weitere Artikel des Autors Sabine Hutter
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
BilanzBewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- FG Münster: Abgabe der EÜR nicht verpflichtend
- Der Datenzugriff bei Betriebsprüfungen – was das Finanzamt alles darf
- Der BFH sagt “Nein” zur Versicherungssteuer als Vorsteuer
- Wie die Bilanz nach HGB richtig gegliedert wird
- Zeitnahe Betriebsprüfung lässt auf sich warten
Folgende Begriffe im Forum
Betriebsprüfer
Bewertung von Wirtschaftsgütern
Pauschalversteuerung der Fahrten zur Arbeitsstelle bei Homeoffice??
Betriebsprüfung
Auslandskauf -Betriebsausgabe
Fahrtenbuch sehr aufwendig, wechsel der Methode und was ist mit Vorsteuerabzug vom Auto
Bilanz
Darlehen von Privatperson
Zählt enthaltene Umsatzsteuer zum Umsatz?
Bundesfinanzhof
Fragen zum Verpflegungsmehraufwand
Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
gewerbliche Nutzung, was beachten?
Autokredit-Zinsen/Kosten bei EÜR


Senden...
No comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2010/04/09/betriebsprufung-das-mussen-sie-vorzeigen/trackback/