Mai 2010

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Heute werden viele Artikel über das Internet bestellt. Sei es auf Tauschbörsen, bei Auktionshäusern oder bei einem renommierten Online-Versandhaus. Was aber viele bei der Bestellung nicht beachten ist, wie und mit welchem Versand die Pakete verschickt werden. Hier gibt es durchaus Unterschiede bei den Paketlieferanten.

Der Hermes Versand ist ein Paketzusteller, der für viele Anbieter, nicht nur für den Internethandel, Pakete nach Hause liefert. Nun gibt es einige negative und positive Aspekte beim Hermes Versand gegenüber der Post.

Der Hermes Versand arbeitet nach dem ähnlichen Prinzip wie DHL. Das bestellte Paket erreicht seine Lieferaderesse, indem es per Chauffeur geliefert wird. Nun kann es natürlich vorkommen, dass der Empfänger des Pakets nicht zu Hause ist. So kann das Paket natürlich nicht entgegengenommen werden. Wenn man das Paket nicht annehmen kann, hinterlegen die Mitarbeiter des Hermes Versandes inzwischen eine Nachricht, wann sie das nächste Mal mit dem Paket vorbeikommen. Wenn der Adressat dann wieder nicht erreichbar ist, wird dieses Spiel doch sehr mühsam.

Die Hermes Paketshops

Hier kann man sich aber Hilfe verschaffen. Denn der Hermes Versand hat überall Abnehmer, welche die Pakete entgegennehmen, so genannte Paketshops. Hat man einen solchen Shop in der Nähe, so kann man bei der Bestellung dessen Adresse angeben und das Paket wird dorthin geliefert. Allerdings ist hier ein großer Nachteil, dass die Paketshops keine Meldung machen, wenn das Paket ankommt. So muss man sich selbst informieren, ob das Paket schon angekommen ist. Hier hat die Post den Vorteil, dass das Paket nach Hause geliefert wird, unabhängig, ob man zu Hause ist. Wenn das Paket zu sperrig für den Briefkasten ist, wird vom Postbeamten eine Nachricht hinterlegt und man kann das Paket am Postschalter abholen.

Hermes Versand billiger als die Post

Der größte Vorteil des Hermes Versands ist, dass dieser sehr günstige Konditionen im Vergleich zur Post bietet. Bei einem Paket bis 25 Kilogramm ist es egal, wie schwer das Paket ist. Denn ausschlaggebend ist nicht das Gewicht, sondern die Größe.
 

Natürlich ist die Suchmaschine Google immer auf dem neuesten Stand in Sachen Internet und Technik. So hat Google auch ein Feature entwickelt, mit dem man Texte übersetzen kann. Mit dem Google Übersetzer lassen sich Texte mühelos in Englisch, Italienisch und Französisch übersetzen. Mit dem Google Übersetzer lassen sich sogar Dokumente in die hebräische Sprache übersetzen. Insgesamt kann man zwischen 50 Sprachen auswählen.

Vorteile von Google Übersetzer

Neben dieser großen Auswahl an Sprachen hat man mit dem Google Übersetzer noch mehr Vorteile: So kann man mit einem Klick eine ganze Webseite übersetzen lassen. Der Translator schreibt die Wörter, welche übersetzt werden, fortlaufend im Explorer. So muss man am Schluss nicht noch lange warten, bis alles übersetzt ist. Es können auch ganze Dokumente hochgeladen werden. Auch diese werden in wenigen Sekunden übersetzt.

Der Google Übersetzer arbeitet recht zuverlässig und es können auch Verbesserungsvorschläge angebracht werden. Wenn einzelne Wörter übersetzt werden, werden wie in einem Dictionary, alle Wörter und deren Bedeutung eingeblendet. Natürlich sind gewisse Übersetzungen nicht korrekt. Aber dies ist bei allen maschinellen Übersetzungen so. Gibt man bei dem Google Übersetzer die Frage ein „How are you?", so übersetzt Google „Wie geht es Ihnen?". Bei vielen maschinellen Übersetzungen kommt hier die wörtliche Übersetzung „Wie sind Sie?“ heraus. Daher ist der Google Übersetzer vielen automatischen Übersetzern weit voraus.

Google Übersetzer als Freeware

Den Google Übersetzer gibt es auch als Download zur festen Installation auf dem Computer. Und dies kostenlos. Die Sprachauswahl ist zwar nicht so groß wie beim Übersetzer auf der Internetseite, aber die gängigsten Sprachen wie Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch und Polnisch sind vorhanden. Für die Benutzung des Google Übersetzers auf dem PC muss allerdings eine Verbindung mit dem Internet bestehen, da dieser auf die Online-Datenbank zurückgreift.

Das Finanzgericht Düsseldorf musste aktuell in einem Fall entscheiden, in dem ein Ehepaar der Meinung war, die Kombination der Steuerklassen III/V sei verfassungswidrig. Wie sie darauf kamen, ist nicht ganz klar. In jedem Fall war bei dem Paar die Kombination der Steuerklassen III und V auf den Steuerkarten vermerkt gewesen. Dementsprechend erstellten sie auch ihre Steuererklärung.

Anhand dieser Angaben erstellte das Finanzamt einen Steuerbescheid, bei dem es zu einer Nachzahlung kam. Das Finanzamt hatte dabei genau die Angaben berücksichtigt, die das Paar auch entsprechend angegeben hatte. Jedoch klagte das Ehepaar gegen den Steuerbescheid und wollte dessen Aufhebung durchsetzen. Als Grund gaben sie an, dass bei der Steuerklasse III/V eine Nachzahlung schon fast vorauszusehen sei und dass diese nicht entstünde, wenn keine Steuererklärung abgegeben würde.

Nichtabgabe der Steuererklärung wird geduldet

Ebenfalls gab das Paar im Streitverfahren an, dass viele Paare keine Steuererklärung abgeben, um eben einer solchen Nachzahlung aus dem Wege zu gehen. Das sei zwar eigentlich rechtswidrig, doch würde es in erheblichem Maße von Paaren genau so gemacht. Da nun aber die Ausgabe der Lohnsteuerkarten mit den betreffenden Steuerklassen dem Finanzamt bekannt sei, müsse es auf der Abgabe der Steuererklärung bestehen, andernfalls wäre das Vorgehen verfassungswidrig, so das Ehepaar.

Entscheidung des Gerichts

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied nun mit Urteil vom 17.03.2010 (Aktenzeichen: 15 K 2978/08), dass eine solche Verfassungswidrigkeit, wie sie das Ehepaar als gegeben sah, nicht bestehe. Es sei nicht notwendig, hierbei zu prüfen, ob viele Paare die Steuererklärung nicht abgäben, die Regelungen sind gesetzes- und verfassungskonform. Deshalb wurde dem Antrag der Kläger nicht entsprochen.

Sie mussten den erteilten Steuerbescheid akzeptieren, zumal das Finanzgericht nicht davon ausging, dass es durch einzelne Nichtabgaben der Steuererklärungen bereits zu erheblichen Steuerverlusten komme.

Quelle: http://www.datev.de

Ein geldwerter Vorteil ist ein Sachbezug aus einem Arbeitsverhältnis, der dem Arbeitnehmer nicht in Geld ausbezahlt wird. Bei diesem Sachbezug spricht man im Steuerrecht von einem geldwerten Vorteil. Der Arbeitnehmer erhält für das Erbringen seiner Arbeitskraft das Entgelt nicht in Form von Geld, sondern in Form einer Sachleistung. Diese Sachbezüge können Geschäftsautos, Verbilligungen in der Kantine usw. sein. Da dies keine direkten Einnahmen sind, liegt der Gedanke nahe, dass Sachbezüge nicht versteuert werden müssen. Dem ist aber nicht so.

Die Freigrenze

Da Steuerrecht führt aus, dass eine Freigrenze zur Anwendung kommt. Liegt die Summe der Sachbezüge monatlich unter 44 Euro, so müssen sie nicht versteuert werden. Ein geldwerter Vorteil kann sich zum einen durch ein Firmenfahrzeug ergeben, zum anderen kommen aber auch ein vergünstigtes Mittagessen in der Kantine oder eine günstige Werkswohnung in Frage. Auch wenn Mitarbeiter Waren verbilligt oder kostenlos mit nach Hause nehmen dürfen, wird dies zu den Sachbezügen gerechnet.

Ist nichts im Gesetz geregelt, versteuert man die Preisdifferenz

Versteuert werden muss nur die Differenz, welche sich aus dem geldwerten Vorteil ergibt. Werden Firmenaktien an die Mitarbeiter ausgegeben, so wird die Differenz aus dem Basiswert der Aktie und dem aktuellen Kursstand berechnet. Erhält man einen Preisnachlass für ein Produkt, ergibt sich die Differenz aus dem realen Preis und dem Preisnachlass.

Klare Vorgaben im Steuerrecht gibt es bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens, für ein bezuschusstes Essen in der Kantine und für die Wohnungsnutzung. Diese Werte sind im Sozialgesetzbuch geregelt.

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Skype ist eine Software, die es ermöglicht, über das Internet miteinander zu kommunizieren. Das kann sowohl mit Kurznachrichten als auch mit Anrufen und sogar Videoanrufen und Konferenzen mit bis zu 25 Teilnehmern geschehen.

Die Funktionen von Skype

Anrufe von Skype zu Skype sind kostenlos und haben eine gute Sprachqualität. Sie können Anrufe weiterleiten und zum Beispiel auf dem Handy annehmen, oder aber auch den „Anrufbeantworter“ (Voicemail) von Skype nutzen. Es lassen sich mit einer Webcam auch Videoanrufe tätigen, bei denen man den Bildschirm freigeben kann. Man kann Konferenzgespräche führen und Nachrichten an Kontaktgruppen versenden. Außerdem kann man Dateien, egal welcher Größe, kostenlos verschicken.

Einsatz von Skype im Unternehmen

Durch die Vielseitigkeit von Skype ist es im Unternehmen für verschiedenste Anwendungen einsetzbar. Oft ist es so, dass man mit mehreren Mitarbeitern etwas absprechen muss, die aber nicht vor Ort sind. Dann muss man nicht, wie bisher, jeden nacheinander anrufen oder anschreiben, sondern mit Hilfe von Skype kann dieses gleichzeitig geschehen.

Komfortabel ist auch das Versenden von Dateien während man telefoniert, ohne jedes Mal eine E-Mail zu schreiben. Um für Ihre Kunden mit einem Mausklick erreichbar zu sein, können Sie einen Skype-Button in Ihrer Webseite und Ihrer E-Mail-Signatur integrieren.

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Quellen:
http://www.skype.com
http://www.chip.de

Viele Menschen denken, dass sich ein Wechsel der Krankenkasse in Zeiten des einheitlichen Beitragssatzes nicht mehr rechnet. Werden aber Zusatzbeiträge erhoben, lohnt es sich dennoch, über einen Wechsel nachzudenken. Möchte man sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollte vor Abschluss eines Vertrages unbedingt ein Beitragsvergleich durchgeführt werden, da die Beiträge von Versicherung zu Versicherung teilweise deutlich abweichen.

Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser absetzbar

Anfang 2010 trat ein Gesetz in Kraft, das es erlaubt, einen Großteil der Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich abzusetzen. Man bezahlt also weniger Lohnsteuer. Je höher der Beitrag zur Krankenversicherung ist, desto höher auch die Ersparnis. Aber natürlich hat der Gesetzgeber auch hier Grenzen gesetzt. Privat Versicherte können beispielsweise nur die sogenannte Grundversorgung absetzen.

Mit einem Lohnrechner die Ersparnis ausrechnen

Mit einem Lohnrechner können gerade privat Versicherte, zu denen in der Regel auch Selbstständige zu zählen sind, ihre steuerliche Ersparnis ausrechnen. Zuerst sollte man sich Angebote verschiedener Krankenkassen einholen. Anschließend gibt man die Beiträge in einen Lohnrechner ein und kann sich dann ganz einfach ausrechnen lassen, wie viel am Ende des Monats übrig bleibt. Vielleicht ergibt sich auf diese Weise eine Konstellation, in der man zwar höhere Beiträge zahlt – in der Regel auch für bessere Leistungen – aber letztens Endes eine größere steuerliche Ersparnis herauskommt, als bei einem günstigeren Anbieter. Man sollte sich allerdings in jedem Fall von der Aktualität des jeweiligen Lohnrechners überzeugen und sich auch nicht auf nur einen allein verlassen. Probieren Sie verschiedene Rechner aus.

Quellen:
http://www.nettolohn.de
http://www.dewion.de

Für die Vorsteuer gilt der Grundsatz, kein Vorsteuerabzug ohne steuerpflichtige Ausgangsumsätze. Nur Unternehmer die auch Umsatzsteuer abführen müssen, dürfen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Eine Korrektur des Vorsteuerabzugs muss der Unternehmer durchführen, wenn sich die späteren Verhältnisse zur Verwendungsabsicht ändern.

Anwendungsbereich des § 15a UStG

Der § 15a UStG wird u.a. angewendet:

  • Nach § 15a Abs. 1 UStG bei Verwendungsänderung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wie bspw. Grund und Boden oder eine PC-Anlage.
  • Nach § 15a Abs. 2 UStG werden Wirtschaftsgüter erfasst, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden, das betrifft auch Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, wie bspw. der Verkauf von Wohnungen.
  • Nach § 15a Abs. 3 UStG zählen Bestandteile und sonstige Leistungen an Gegenständen, wie bspw. die Neulackierung eines Pkw hinzu.
  • Nach § 15a Abs. 4 UStG sind das sonstige Leistungen, die nicht an Wirtschaftsgütern ausgeführt werden, wie bspw. Beratungsleistungen oder Werbeleistungen.
  • Nach § 15a Abs. 7 UStG beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung sowie zur Durchschnittssatzbesteuerung und umgekehrt zu berücksichtigen.

Entscheidend ist die Verwendungsabsicht

Plant ein Unternehmer einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz, kann er die Vorsteuer aus den bspw. dafür benötigten Materialien abziehen. Ändern sich die Verhältnisse gegenüber der Verwendungsabsicht, ist der Unternehmer zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs verpflichtet.

Beispiel

Ein Unternehmer erstellt ein Gebäude und vermietet es an Einzelhändler. Nach drei Jahren Nutzung wird das gesamte Gebäude an Ärzte vermietet. Da die Ärzte ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen, muss der Unternehmer den ursprünglichen Vorsteuerabzug berichtigen.

Der maßgebliche Berichtigungszeitraum

Der maßgebliche Zeitraum ist gem. §15 Abs. 1 UStG auf volle fünf Jahre festgeschrieben und beginnt mit der erstmaligen tatsächlichen Verwendung. Liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer unter den festgelegten fünf Jahren ist der Berichtigungszeitraum ebenfalls kürzer anzusetzen. Beispiel: für einen PC gilt eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Der Berichtigungszeitraum beträgt damit ebenfalls drei Jahre.

Ausnahmefall Grundstücke

Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verlängert sich der Zeitraum der Berichtigung auf volle zehn Jahre.

Wann wird der § 15a UStG nicht angewendet?

Ein Vorsteuerabzug und damit auch die Berichtigung ist nur möglich, wenn die bezogene Leistung dem Unternehmen zugeordnet ist. Eine Korrektur nach § 15a UStG ist damit nicht möglich, wenn ein Nichtunternehmer Leistungen bezieht, die er später unternehmerisch verwendet. Das gilt ebenfalls, wenn ein Unternehmer ein gekauftes Wirtschaftgut dem Privatbereich zuordnet und später für unternehmerische Zwecke verwendet.

Typisches Beispiel zum § 15a UStG

Der Unternehmer kauft zum 01.05.2009 einen Pkw für 20.000,- Euro zzgl. 19% USt = 3.800,- Euro Umsatzsteuer. Er will den Pkw betrieblich nutzen, die eventuelle Privatnutzung ermittelt er über die 1%-Methode. Nach einem Jahr entscheidet er, dass sein Sohn den Wagen bekommen soll und entnimmt ihn zum Teilwert von 15.000,- Euro. Die Entnahme muss der Unternehmer der Umsatzsteuer unterwerfen und zahlt auf die Entnahme einen Betrag von 2.850,- EUR (15.000 x 19%).

Korrektur der Vorsteuer

Da der Pkw nicht mehr betrieblich genutzt wird, ist in der Folge die Vorsteuer gem. § 15a UStG zu korrigieren.

Der Berichtigungszeitraum beträgt 5 Jahre vom 1.05.2009 – 30.04.2014

Die Berechtigung zum vollen Vorsteuerabzug bestand vom 1.05.2009 bis 30.04.2010. Die Korrektur des Vorsteuerabzugs muss für den Zeitraum vom 1.05.2010 bis 30.04.2014 durchgeführt werden.
Der aus dem Kauf des Pkw geltend gemachte Vorsteuerbetrag von 2.850,- Euro wird durch die 5 Jahre des Berichtigungszeitraums geteilt: 3.800,- durch 5 ergibt 760,- Euro pro Jahr.

Aufschlüsselung nach Verwendungsjahren

1.    Verwendungsjahr 1.05.2009 – 30.04.2014 voller Vorsteuerabzug = 760,- Euro
2.    Verwendungsjahr 1.05.2010 – 30.04.2011 kein Vorsteuerabzug Korrektur um 760,- Euro
3.    Verwendungsjahr 1.05.2011 – 30.04.2012 kein Vorsteuerabzug Korrektur um 760,- Euro
4.    Verwendungsjahr 1.05.2012 – 30.04.2013 kein Vorsteuerabzug Korrektur um 760,- Euro
5.    Verwendungsjahr 1.05.2013 – 30.04.2014 kein Vorsteuerabzug Korrektur um 760,- Euro

Die Vorsteuerkorrektur beträgt damit 3.040,- Euro (4 mal 760,- Euro).

Fazit

Im Monat der Entnahme muss der Unternehmer für den Pkw folgenden Betrag an das Finanzamt abführen:

Umsatzsteuer auf die Entnahme = 2.850,- Euro:
Betrag aus der Vorsteuerkorrektur = 3.040,- Euro
Gesamtbetrag =5.890,- Euro.

Je teuerer der Wagen in der Anschaffung ist, um so weniger lohnt sich eine frühzeitige Entnahme des Pkw.

Quelle: www.steuertipps.de

Kein Unternehmen und kein Selbstständiger kommt in der heutigen Zeit mehr ohne einen PC oder einen Lap Top aus. Wann aber sollte man zu einem Desktop Rechner greifen und wann zu einem Notebook?

Eine Frage des Einsatzgebietes

Grundsätzlich hängt die Entscheidung für einen bestimmten Rechnertyp hauptsächlich davon ab, für welche Zwecke man das Gerät benötigt. Wird der Rechner ausschließlich im Büro genutzt, so dürfte die Wahl wohl auf einen Desktop PC fallen. Wird der Rechner aber auch bei Kundenterminen benötigt, so wird man sich natürlich für ein transportables Gerät entscheiden. Im Folgenden werden kurz die Vor- und Nachteile der tragbaren Rechner erläutert.

Vorteile und Nachteile des Lap Top

Größter Vorteil eines Laptops ist dessen geringes Gewicht und dessen Mobilität. Die kompakte Bauweise verhindert, dass am und unter dem Schreibtisch etliche Kabel herumliegen. Das unabhängige Arbeiten ohne Stromanschluss ist natürlich ebenfalls ein gewichtiges Argument für den Kauf eines Laptops.

Natürlich bringt ein Lap Top auch Nachteile mit sich. So ist das Preis/Leistungsverhältnis in der Regel schlechter als das bei Desktop PCs. Die Ausstattung ist ebenfalls meist schlechter als bei Desktoprechnern. Auch das nachträgliche Aufrüsten eines Laptops gestaltet sich schwieriger und auch kostenintensiver als bei einem normalen Rechner, bei dem dies schnell und relativ günstig möglich ist. Normale Rechner besitzen auch mehr Anschlüsse als Laptops und bieten in der Regel mehr Bedienkomfort durch größere Tastaturen und Eingabegeräte, allerdings gibt es auch externe Tastaturen für Laptops, die diesen Nachteil zum Teil kompensieren.

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Was früher die Disketten waren, sind heute die Speicherkarten. Seitdem man keine Filmrolle mehr in den Fotoapparat einlegt, hat wohl jeder schon einmal eine Speicherkarte in der Hand gehalten. Aber ist Ihnen auch schon aufgefallen, wie viele verschiedene Karten es gibt?

Verschiedene Arten von Speicherkarten

Für viele Geräte, besonders Fotokameras und Handys werden heute Speicherkarten eingesetzt. Da die Handys immer kleiner werden, werden wohl auch die Speicherkarten immer kleinerer, aber gleichzeitig durch die neuen Technologien immer leistungsstärker. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der CompactFlash (CF), der Secure Digital (SD) und der Multimedia Card (MMC).

Diese Speicherkarten sind schon seit einigen Jahren auf dem Markt und sind relativ groß, wodurch es in allen drei Sparten zur Weiterentwicklung kam, damit sie auch in die modernen, kleinen Geräte passen.

Wofür Speicherkarten geeignet sind

Speicherkarten werden am häufigsten in Fotokameras und Handys eingesetzt. So entscheidet man sich beim Kauf einer Kamera oder eines Handys schon unbewusst für eine bestimmte Karte. Man sollte aber besonders bei der Kamera darauf achten, eine Speicherkarte zu haben, die die Daten schnell verarbeiten kann.

Heute kann fast jeder PC-Nutzer eine Speicherkarte einlesen, so dass man damit Daten mobil machen kann. Da Speicherkarten immer wieder beschreibbar sind, eignen sie sich allerdings nicht für die Archivierung von geschäftlichen Dokumenten, da diese nicht änderbar sein dürfen. Hier sollte man auf die klassische CD zurückgreifen.

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Quellen:
http://www.computeruniverse.net
http://www.voip-information.de

Der Steuerberater ist für viele Unternehmen der wichtigste Vertraute außerhalb der eigenen Firma. Allerdings kann das Vertrauensverhältnis erschüttert werden, wenn auf einmal höhere Gebühren als sonst üblich berechnet werden. Grundsätzlich gilt, dass der Steuerberater jede Berechnung von Gebühren, die den Mindestsatz überschreiten, erläutern muss.

Ein aktueller Fall, der sich mit dem Thema der Höchstgebühren für den Steuerberater befasste, wurde am 23.12.2009 vom Landgericht Bielefeld entschieden. Auch hier ging es um die Berechnung der Höchstgebühr durch den Steuerberater, gegen die das Unternehmen klagte.

Der Fall im Überblick

Im besagten Fall nahm der Steuerberater an einer Betriebsprüfung teil und sollte so das Unternehmen unterstützen. Grundsätzlich ist dies eine der weitreichenden Aufgaben des Steuerberaters und rechtfertigt nicht unbedingt eine Höchstgebührenrechnung.

Allerdings wurden in der betreffenden Betriebsprüfung Fragen nach der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts gestellt. Diese sah der Steuerberater als schwierige steuerrechtliche Frage an. Denn ein zu hohes Geschäftsführergehalt kann schnell zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Deshalb muss es stets angemessen sein und auch erklärt werden können.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht entschied in seinem Urteil Ende 2009 unter dem Aktenzeichen 2 O 289/06, dass der Steuerberater berechtigt sei, die Höchstgebühr zu verlangen, wenn er im Rahmen der Betriebsprüfung schwierige steuerrechtliche Fragen beantworten müsse. Klar ist nach dem Urteil, dass die Frage nach der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts als schwierig eingestuft wird.

Welche weiteren Fragen jedoch in diesen Bereich fallen, bleibt offen. Somit hat das Landgericht zwar eine eindeutige Entscheidung im zugrunde liegenden Fall getroffen, die Formulierung aber einmal mehr sehr schwammig gewählt. So bleibt es letztlich im Ermessen des Steuerberaters, welche Fragen schwierig sind und welche nicht. Für Unternehmen stellt sich die Sachlage damit alles andere als klar dar.

Quelle: http://www.datev.de
 

Ob an der Tankstelle, auf der Post oder im Restaurant – hier wird oft in bar gezahlt. Als Quittung dient der Kassenbon. Problematisch ist allerdings das Thermopapier, das die Händler, Restaurants oder Tankstellen gerne verwenden. Dieses ist zwar für sie perfekt geeignet, da es sich gut rollen lässt, jedoch ein großer Feind für Unternehmer.

Thermopapier aufbewahren

Rechnungen, die auf Thermopapier gedruckt sind, werden offiziell als solche anerkannt. Schließlich beinhalten sie alle notwendigen Angaben, wie Datum der Rechnung, Rechnungsbetrag und enthaltene Vorsteuer. So weit so gut, doch die Tücke lauert im Detail. Thermopapier hat nämlich die Angewohnheit, schnell zu verblassen.

Das heißt für den Unternehmer im Klartext: Die Rechnung aus dem Restaurant muss ebenfalls über Jahre hinweg aufbewahrt werden. Allerdings ist sie meist schon nach wenigen Jahren nicht mehr lesbar. Dadurch ergibt sich das Problem bei einer Betriebsprüfung, dass der Prüfer nicht nachvollziehen kann, ob der Vorsteuerabzug korrekt war. Eine nicht lesbare Rechnung wird behandelt, wie eine nicht vorhandene Rechnung. In der Folge wird der Vorsteuerabzug rückwirkend gestrichen.

So schützen Sie sich

Ratsam ist es für Unternehmer deshalb, die Thermopapierbelege sofort zu kopieren und gemeinsam mit dem Original abzulegen. So bleibt auch bei der Betriebsprüfung keine nicht vorhandene Rechnung zurück. Zwar haben die Prüfer einigen Spielraum, allerdings nutzt das Finanzamt auch gerne die Chance, sich Geld zurückzuholen.

Ebenfalls können Sie die Belege einscannen und elektronisch archivieren. Achten Sie dann aber darauf, dass Sie die Dateien jederzeit wieder lesbar machen können. Dazu sind Sie als Unternehmer verpflichtet.

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de/
 

Vielen sind sicher noch die Frankiermaschinen aus früheren Zeiten bekannt, heute kann mit Stampit von der Deutschen Post jeder sein Porto selber drucken. Um Stampit nutzen zu können, muss man von der Website der Deutschen Post eine kostenlose Software herunterladen und sein Portokonto aufladen.

Vorteile durch Stampit

Dadurch, dass immer mehr Filialen der Deutschen Post geschlossen werden und es auch nur wenige Agenturen gibt, ist es oft problematisch und aufwendig, Briefmarken zu kaufen. Mit Stampit hat man sozusagen immer das passende Porto griffbereit. Mit Stampit kann man aber auch Adressaufkleber drucken, sogar direkt aus Word, Excel oder Outlook. Außerdem bezahlt man mit Stampit für Inlands- und EU-Pakete 1 Euro weniger, als bei Portokauf in der Filiale.

Verschiedene Versionen von Stampit

Stampit gibt es in der Home-Version, die sicher auch für kleine Unternehmen anfangs völlig ausreichend ist und in der Business-Version, die man anwenden muss, wenn man mehr als 50 Euro Porto pro Woche umsetzt. Die Business-Version hat noch ein paar Zusatzfunktionen gegenüber der Home-Version.

Kosten von Stampit

Bei Stampit fällt eine einmalige Lizenzgebühr an, die in der Home-Version etwa bei 10 Euro und in der Business-Version bei ca. 80 Euro liegt. Danach ist die Nutzung kostenfrei und wenn man viel verschickt, sind diese Kosten auch schnell wieder eingespart.

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Quelle: http://www.deutschepost.de

Die neue deutsche Rechtschreibung ist nunmehr seit über drei Jahren in Kraft, aber noch immer kann sich nicht jeder wirklich damit anfreunden. Mittlerweile ist die Rechtschreibung aber vielen schon so geläufig, dass man negativ auffallen könnte, wenn man sie nicht beherrscht. Hier möchten wir Ihnen die häufigsten Fehler aufzeigen und sagen Ihnen, wie es richtig geht.

Das „ß“ ist in der Rechtschreibung nicht komplett weggefallen

Es ist ein Irrglaube, dass es in der deutschen Rechtschreibung kein ß mehr gibt. Lediglich nach einem kurzen Vokal wird aus dem ß ein ss. Beispiel: Der Fluß ist heute der Fluss, aber der Fuß bleibt der Fuß.

Die formelle Anrede wird auch in der neuen Rechtschreibung groß geschrieben

Es ist richtig, dass die deutsche Rechtschreibung erlaubt, dass man du, dir, dein usw. auch klein schreiben darf. Allerdings wird die formelle Anrede in Briefen an Kunden weiterhin groß geschrieben. Beispiel: "Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass Sie den Auftrag von uns erhalten."

Die Worttrennung am Zeilenende hat sich vereinfacht

Auch wenn es für unsere Augen anfangs gewöhnungsbedürftig war, so ist doch die Worttrennung in der Rechtschreibung logischer geworden. Die seltsamen Ausnahmen, wie z.B. st darf nicht getrennt werden und aus ck wird k-k sind weggefallen. Nun werden die Wörter nach den Silben getrennt, also so, wie man es hört. Beispiel: Bä-cker, Pä-da-go-ge, Mus-ter

Natürlich gibt es noch weitere Neuerungen in der Rechtschreibung, aber wenn Sie diese Regeln einhalten, machen Ihre Geschäftsbriefe schon einen besseren Eindruck.

Quellen:
http://www.duden.de
http://www.neue-rechtschreibung.de

VoIP heißt das Zauberwort, das immer mehr in Mode kommt. Gemeint ist damit das Telefonieren nicht mehr über den klassischen Weg über ein Festnetz- oder Mobiltelefon, sondern mithilfe des Internets. Damit verbunden sind einige Vorteile.

Internet Telefonie auch für Unternehmen geeignet

Diese Vorteile machen das Telefonieren über das Internet auch für Selbstständige und Unternehmen interessant. Je nachdem, wohin die Gespräche hauptsächlich führen, kann einiges an Kosten eingespart werden. Der Aufwand, um über das Internet telefonieren zu können, ist verhältnismäßig gering. Ein Headset, ein spezielles VoIP-Telefon oder auch nur ein im Laptop oder PC integriertes Mikrofon genügen. Einen passenden Anbieter für Internet Telefonie findet man relativ schnell. Am bekanntesten dürfte Skype sein. Man sollte allerdings bei der Wahl des Anbieters darauf achten, ob dessen Übertragungsstandard auch mit anderen Anbietern kompatibel ist.

Wo kann man sparen?

Internet Telefonie empfiehlt sich vor allem für Gespräche in Netze oder Länder, für die bei einem herkömmlichen Telefonanbieter verhältnismäßig hohe Preise gezahlt werden müssen. Viele Anbieter von Internet Telefonie bieten verschiedene Preismodelle an. Darunter finden sich auch Flatrates in bestimmte Länder oder Regionen. Wer beispielsweise geschäftlich häufig in ein bestimmtes Land telefonieren muss, kann mit solch einer Flatrate bares Geld sparen. Bei den meisten Anbietern wird für Gespräche innerhalb deren eigener Netze keine Gebühr erhoben. Dies gilt in der Regel aber nur, wenn Empfänger und Anrufender über das Internet und beim selben Anbieter telefonieren.

Mit Internet Telefonie kann vor allem bei Gesprächen ins Ausland gespart werden. Viele Anbieter haben Flatrates in bestimmte Regionen im Angebot.

Quellen:
http://www.wallstreet-online.de
http://www.tariftip.de

Für die meisten Unternehmer und Existenzgründer sehr befremdlich und gewöhnungsbedürftig, Buchführung selber machen sowieso, aber dann noch im Internet? Die meisten kennen es wie folgt:

So kamen Unternehmer bisher in 10 Schritten zu ihrer Buchführungsprogramm

  1. Man sucht im Internet nach irgend einem Testbericht oder Vergleich.
  2. In den meisten Fällen findet man nicht aussagekräftige und fremd klingende Werbetexter. Hier entsteht schon mal der erste Frust.
  3. Nun sucht der Unternehmer direkt nach einer Buchführungssoftware.
  4. Da er ja nicht weiß, was gut oder schlecht ist, möchte er sein Geld nicht falsch investieren und sucht gleich nach irgend einem kostenlosen Buchhaltungsprogramm, welches man sofort downloaden und als so genannte Freeware auf dem eigenen Computer installieren kann.
  5. Dieses Programm ist selbstverständlich in den Funktionen sehr beschränkt, manchmal auch in der Nutzungsdauer, so dass nur 30 Tage getestet werden kann oder maximal 300 Buchungssätze angelegt und verarbeitet werden können. Das ist für einen Unternehmer selbstverständlich bei weitem zu wenig und für die künftige Arbeit nicht brauchbar.
  6. Frustration und Ärger über dieses deutsche Buchführungssystem und das Finanzamt macht sich breit.
  7. Der Unternehmer geht wieder auf die Suche, diesmal vielleicht über die Stiftung Warentest oder er fragt einen anderen Unternehmer, der natürlich auch nicht genau Bescheid weiß und selbst auch gar keine Ahnung von Buchführung hat. Er bekommt aber trotzdem eine Antwort mit irgend einem Programm, welches er aus fachmännischer Sicht überhaupt nicht einschätzen kann. Aber das Ziel liegt nun deutlich näher als ohne diesen eigentlich geistlosen und nicht aussagekräftigen Rat des befreundeten Unternehmers.
  8. Nun wird dieses Programm im Fachhandel gekauft und gleich zuhause installiert.
  9. Selbstverständlich kann man damit auch nicht das alles machen, was man von einem Buchführungsprogramm erwartet hat oder was die Tätigkeiten eines Unternehmers mit sich bringen. Zum Beispiel Rechnungen schreiben, Mahnungen versenden oder Angebote erstellen. Das Geld war eigentlich auch falsch investiert. Wieder macht sich schlechte Laune breit und der Hass auf den undurchsichtigen Markt, vielleicht auch auf den befreundeten Unternehmer (der hat das sicher mit Absicht gemacht) steigt.
  10. Letztlich bleibt der Gang zum Steuerberater, denn damit hat man mit Software, Buchführung, Sortieren von Belegen und vor allem der Einhaltung der deutschen Gesetze und der noch komplizierteren Bürokratie nichts mehr zu tun. Dafür bezahlt man eben einen etwas höheren Preis, als man ihn anteilig für eine entsprechende Software monatlich bezahlt hätte. Man kann aber nun endlich das machen, weswegen man sich selbstständig gemacht hat: Aufträge annehmen, Kunden zufrieden stellen, Rechnungen schreiben, sich einen guten Namen aufbauen, um noch mehr Aufträge annehmen zu können.

Läuft es nicht immer so? Selbst bei mir als gelernter Steuerfachangestellter, der jahrelang mit der Software der Datev gearbeitet hat und diesbezüglich sehr verwöhnt wurde, stellten sich zu Beginn meiner Selbständigkeit diese Probleme ein. Ich konnte die Datev Software nicht weiter nutzen, selbst wenn ich das Geld dazu gehabt hätte. Dies bleibt nur den der Datev angeschlossenen Steuerberatern offen. Ich war kein Steuerberater, konnte also nur eine sehr abgespeckte Lightversion der Datev (Rechnungswesen Compact) über meinen Steuerberater (bisherigen Arbeitgeber, der Steuerkanzlei) beziehen. Diese Software konnte vieles, jedoch nicht das was ich eigentlich als versierter Unternehmer und buchführungserfahrenen Gründer benötigte, meine Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung) sowie den Jahresabschluss zu erstellen.

Also wechselte ich das System und probierte innerhalb der letzten fünf Jahre circa drei verschiedene Produkte unterschiedlichen Herstellers aus. Darüber habe ich in der Serie mit dem Titel Vergleich von Buchführungsprogrammen berichtet. Dabei habe ich tabellarisch Buchhaltungsprogramme in unterschiedlichen Preisklassen vorgestellt, welche unterschiedliche Aufgaben erledigen oder eben auch nicht.

Buchführung online erstellen?

Ich habe in der oben genannten Serie nicht auf die immer bekannter werdende Form von Buchführung geachtet. Mit SaaS-Lösungen (Software as a Service) wird es in Zukunft immer populärer und interessanter, Software nicht zu kaufen und daheim zu installieren, sondern sie zu mieten und monatlich zu bezahlen. Hat den Vorteil, dass man sich nicht um Updates, rechtliche Aktualisierungen oder Programmfehler kümmern muss, sondern die Software einfach nach belieben nutzt, Daten eingibt und erfasst sowie abspeichert. Die Wartung, Sicherheit und Datenspeicherung übernimmt der Anbieter. Das spart sehr viel Zeit und kostet zu unserer Überraschung weitaus weniger, als wir erwartet hatten.

Einen Vergleich von Unternehmen, welche derzeit Buchhaltungssoftware online vermieten steuerberaten.de geführt und uns exklusiv zur Verfügung gestellt. Wir möchten es nicht versäumen, auch den Lesern unseres Angebots diesen sehr interessanten Testbericht für Buchhaltungssoftware vorzustellen.

Hier ein kleiner Auszug der getesteten Anbieter. Steuerberaten.de unterscheidet prinzipiell in Software für Kleinunternehmer und Software für große Unternehmen und den Mittelstand. SaaS-Lösungen für Kleinunternehmer werden teilweise sogar zum Nulltarif angeboten, die restlichen Produkte für größere Firmen für monatlich weniger als 50 €. Das ist aus unserer Sicht phänomenal. Steuerberaten.de bietet darüber hinaus auch Hilfestellung und Support für derartige SaaS-Lösungen an. Man nennt es dort sehr treffend betreutes Buchen, was bei mir sofort ein schmunzeln auf die Lippen zaubert, da ich bei diesem Wortspiel an betreutes Wohnen denken muss.

Aber nun genug geschrieben, lesen und testen sie einfach selbst:

online buchhaltung

Quelle: steuerberaten.de

Dieser Artikel ist Teil 6 von 8 der Serie

Wieder ein Artikel aus der Reihe: Kuriose und verrückte Betriebsausgaben. Die fett gedruckten Wörter wurden genau so tatsächlich im Betriebsausgabenlexikon gesucht. Aber lesen Sie selbst:

15 kuriose Betriebsausgaben

kreditgespräche – Kann man ein Gespräch absetzen?

kreditorenbuchhaltung – auch eine Buchhaltung kann man nicht absetzen

Kreditoren in EÜR – die gehören da nicht rein, kann man auch nicht absetzen

mit kreditkarte bezahlen – dabei entstehen Ausgaben, welche einzeln geprüft werden müssen. Einige davon könnten dann absetzbar sein. Beim nächsten Mal bitte, bitte etwas genauer.

Betriebsausgaben für versicherungsmakler – Derjenige hat von unserer Software im Ernst erwartet, sie würde alle passenden Betriebsausgaben für einen Versicherungsmakler ausspucken? Derjenige schreit bestimmt auch auf dem Bahnhof die Stadt, in die er fahren möchte und schon kommt der richtige Zug ;-)

wer zahlt kfzversicherung ? – noch so einer ***kopfschüttel***

Hausratversicherung anteilig abschreiben - seit wann schreibt man Versicherungen ab?

verschonerung – Verschönerung oder wird hier jemand verschont? Mmmh

scheinrechnung – Hier möchte wohl jemand beschei..en, dabei kann aber das Betriebsausgabenlexikon nciht helfen. Oder hat man gedacht, als Ergebnis kommt die Anleitung, wie man eine Scheinrechnung erstellt. Wozu überhaupt, Schwarzgeld oder Schwarzarbeit?
 
computerputer – klingt lustig
 
sozialpädagogische lebensgemeinschaft - absetzen, gründen, definieren, auflösen oder verpfeifen?
 
brotzeit – war wohl ein Bayer bei uns!?
 
Bettwäsche – die eigene kann man nicht absetzen, nur ein Hotel oder Pension kann die Bettwäsche absetzen, die von den Gästen zerstört urde oder welche aus altersgründen ausgetauscht werden muss. Bitte nicht erst nach 5 Jahren, es ist eklig im Hotel in alter ausgefranster oder ausgenuddelter 
Medkamente
 
Kärntnerlan harmonika - ein Berufsmusiker, gewerbliche Kapelle oder eine Band kann die sicher als Betriebsausgabe absetzen, u.U. Abschreibungsregeln beachten.
 
nämaschine – Blöder Tippfehler, eine Nähmaschine wird in Abhängigkeit vom Anschaffungspreis abgeschrieben.

Urteil vom 18. Februar 2010 V R 28/08

Mit Urteil vom 18. Februar 2010 V R 28/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch
einzelne Musiker Umsatzsteuerfreie Leistungen (PDF, 16KB) erbringen können. Nach dem Umsatzsteuergesetz
(§ 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2) sind nicht nur die Leistungen der Orchester, die von öffentlich-rechtlichen
Trägern unterhalten werden, sondern auch die musikalischen Leistungen der privaten Orchester
umsatzsteuerfrei. Für private Orchester gilt dies aber nur, wenn die zuständige Landesbehörde
bescheinigt
, dass das private Orchester die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllt.

Liegt die erforderliche Bescheinigung für das private Orchester vor, sind nach dem jetzt
veröffentlichten Urteil des BFH nicht nur für die durch das Orchester erbrachten Leistungen, sondern
auch die Leistungen steuerfrei, die einzelne Musiker, die als Unternehmer selbständig tätig sind, als
Orchestermitglied gegenüber dem Orchester erbringen. Dies beruht maßgeblich auf einem Urteil des
Gerichtshofs der Europäischen Union
(EuGH) aus dem Jahr 2003. Aufgrund dieses EuGH-Urteils
wurde nun eine frühere Rechtsprechung des BFH, die von der Steuerpflicht der durch den einzelnen
Musiker erbrachten Leistung ausgegangen ist, gegenstandlos.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quelle: Bundesfinanzhof

Die Handwerkerleistungen oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen können bereits seit geraumer Zeit steuerlich geltend gemacht werden. 2008 waren es noch 600 Euro, die maximal von der Steuerschuld abgezogen werden konnten, 2009 dann bereits 1.200 Euro.

Unklarheiten durch mangelhaftes Gesetz

Allerdings ist durch einen Fehler des Gesetzgebers nun unklar, ob die Verdoppelung des maximalen Abzugsbetrages tatsächlich erst ab 2009 gilt oder ob diese bereits für das Jahr 2008 angewendet werden kann. Grund für diese Unklarheit: Die Verdoppelung des Betrags trat bereits am 30. Dezember 2008 in Kraft. Die Anwendungsregelungen dagegen wurden erst zum 01. Januar 2009 gültig. Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat diesen Sachverhalt nun zu überprüfen und eine klare Aussage zu treffen, ab wann die Höchstgrenze von 1.200 Euro für den Steuerabzugsbetrag bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nun wirklich gilt. Die Verhandlungen hierzu finden unter dem Aktenzeichen 3 K 2002/09 statt.

Folgen für den Steuerzahler

Interessant wird der Ausgang des Verfahrens dabei allemal. Denn sollte die Verdoppelung des maximal abziehbaren Betrags tatsächlich ab 2008 gültig sein, können zahlreiche Steuerzahler ihre alten Steuererklärungen ändern und auf Erstattungen aus diesen heraus hoffen. Bleibt zu hoffen, dass sich das Finanzgericht zugunsten der Steuerzahler entscheidet.

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Quelle: Der Steuerzahler 12/2009, S. 247

Auch wenn die Arbeitsagentur gemeinhin als Anlaufstelle für Arbeitslose gilt, so kann sie auch Unternehmern helfen. Insbesondere bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, wie der Gründungszuschuss. Er wird auf der Grundlage des bisher erhaltenen Arbeitslosengeldes berechnet und beträgt in etwa genauso viel. Hinzu kommt die Beteiligung an den Kosten für eine Krankenversicherung des Unternehmers. Voraussetzung für Arbeitssuchende, die ein Unternehmen gründen möchten, ist jedoch, dass die eigene Idee auch wirtschaftliche Tragkraft besitzt. Wird bei der Arbeitsagentur also ein Antrag auf den Gründungszuschuss gestellt, so muss nachgewiesen werden, dass die Idee erfolgsversprechend ist. Hierfür kommt eine Bescheinigung der IHK oder einer anderen sachkundigen Stelle in Frage.

Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur

Neben den rein finanziellen Anreizen, die geboten werden, wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, gibt es auch verschiedene Weiterbildungsangebote. Ebenfalls wird die Arbeitsagentur einige Stellen oder Bildungsträger empfehlen, bei denen bestimmte Weiterbildungen in Anspruch genommen werden können.

Förderungen durch die Arbeitsagentur

Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für die Einstellung von Mitarbeitern zu erhalten. Wird an diese kein Arbeitslosengeld mehr ausgezahlt, kann die Arbeitagentur dem Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse gewähren. Dies gilt insbesondere für Langzeitarbeitslose, die andernfalls nur schwer einen Arbeitsplatz finden würden. Gleichermaßen sind Fördermittel für Auszubildende möglich. Insbesondere Auszubildende, die schon mehr als ein Jahr auf der Suche nach einer Ausbildung sind, werden hierbei bedacht. Aber auch Auszubildende, die ihre Ausbildung aufgrund der Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebes in einem anderen Unternehmen fortsetzen müssen, können diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Quellen: http://www.arbeitsagentur.de http://www.unternehmerinfo.de

Die freiwillige Krankenversicherung wird meist bei einer der gesetzlichen Kassen abgeschlossen und kann mit Sicherheit auch für Gründer einige Vorteile mit sich bringen. Diese gelten aber nur in bestimmten Fällen, weshalb der individuelle Bedarf immer genau überprüft werden sollte. Die freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann dann erfolgen, wenn eine Existenzgründung vorgenommen wurde oder wenn aufgrund eines hohen Einkommens die Versicherungspflicht erlischt. Genauso kann der Versicherte sich jedoch in der privaten Krankenversicherung absichern, hier erhält er in jungen Jahren mehr Leistungen zu geringeren Beiträgen.

Vorteile freiwillige Krankenversicherung

Die Vorteile der freiwilligen Krankenversicherung bestehen darin, dass sie jeden Patienten aufnehmen muss. Es können keine Risikozuschläge oder Ermäßigungen für kranke oder gesunde, alte oder junge Menschen erhoben werden. Ebenfalls bleibt der Weg zurück in die gesetzliche Pflichtversicherung auch älteren Versicherten nicht vorenthalten, wie es bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Wer sich hier absichert und nach seinem 55. Lebensjahr wieder in die gesetzliche Kasse wechseln will, hat kaum eine Chance. Ebenfalls steigen die Beiträge nicht, wenn der Versicherte vermehrt krank wird. Die freiwillige Krankenversicherung zeichnet sich durch den Solidaritätsgedanken aus, so dass die Beiträge in gleicher Höhe erhalten bleiben.

Nachteile freiwillige Krankenversicherung

Nachteile ergeben sich vor allen Dingen im Bereich der Leistungen. Sie entsprechen denen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, so dass Heilpraktiker-Kosten und ähnliches nicht übernommen werden. Des Weiteren sind die Beiträge für junge und gesunde Menschen, die über die freiwillige Krankenversicherung versichert sind, mitunter deutlich höher, als bei der PKV.

Wenn Sie gerade vor der Überlegung stehen, sich selbstständig zu machen, ist einer der entscheidenden Punkte die Art des Unternehmens. Wollen Sie ein gewerbliches Unternehmen gründen, stehen Ihnen das Einzelunternehmen, die GbR, die GmbH und andere Varianten zur Verfügung. Einfacher ist es allerdings, sich als Freiberufler selbstständig zu machen, da Sie bürokratische Vorteile erlangen. Allerdings ist nicht jeder Beruf als Freiberuf zugelassen. Typische Beispiele für Freiberufler sind Ärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.

Zugehörigkeit einer Kammer

Viele Freiberufe sind verpflichtet, sich bei einer Kammer anzumelden. Diese sorgt dafür, dass nur die Freiberufler mit ausreichenden fachlichen Kompetenzen bestimmte freiberufliche Tätigkeiten ausüben dürfen. Heilpraktiker beispielsweise müssen kein Mitglied in einer Kammer werden, dafür müssen sie aber einen Nachweis beim Gesundheitsamt über die fachlichen Fähigkeiten erbringen.

Freiberufler und Gewerbeanmeldung

Wie der Name Freiberufler bereits aussagt, handelt es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Deshalb reicht es aus, das Finanzamt formlos über die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit zu informieren. Eine Gewerbeanmeldung muss nicht vorgenommen werden. Steuerlich gesehen ergeben sich aus dem Freiberufler-Status einige Vorteile. So muss unabhängig von der Höhe des Gewinns keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Freiberufler zahlen lediglich Einkommenssteuer. Sie können zudem generell die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, müssen somit keine Bilanzen aufstellen.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quelle: http://www.ixpro.de

Auswertung der Ländermeldungen zu den Besitz-, Verkehrs- und Gewerbesteuern
BMF, Mitteilung vom 22.04.2010

Das Bundesministerium der Finanzen erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Bundesländer eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern und die Gewerbesteuer.

Inhalt

   1. Betriebsprüfung
   2. Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe
   3. Prüfungsturnus, Prüfungszeitraum und Prüfungsdichte
   4. Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Außenprüfung
          * Die Betriebsprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 20,9 Mrd. Euro.
          * 13.332 Prüfer waren im Einsatz und erzielten durchschnittlich ein Mehrergebnis von rund 1,6 Mio. Euro je Prüfer.
          * Von den 8.390.722 in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Betrieben wurden 206.524 Betriebe geprüft; das   entspricht 2,5 %.

Hier können Sie die vollständigen Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009 (PDF, 97 KB) nachlesen.

Quelle: BMF

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