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Thermopapier – warum sich das Finanzamt freut

Ob an der Tankstelle, auf der Post oder im Restaurant – hier wird oft in bar gezahlt. Als Quittung dient der Kassenbon. Problematisch ist allerdings das Thermopapier, das die Händler, Restaurants oder Tankstellen gerne verwenden. Dieses ist zwar für sie perfekt geeignet, da es sich gut rollen lässt, jedoch ein großer Feind für Unternehmer.

Thermopapier aufbewahren

Rechnungen, die auf Thermopapier gedruckt sind, werden offiziell als solche anerkannt. Schließlich beinhalten sie alle notwendigen Angaben, wie Datum der Rechnung, Rechnungsbetrag und enthaltene Vorsteuer. So weit so gut, doch die Tücke lauert im Detail. Thermopapier hat nämlich die Angewohnheit, schnell zu verblassen.

Das heißt für den Unternehmer im Klartext: Die Rechnung aus dem Restaurant muss ebenfalls über Jahre hinweg aufbewahrt werden. Allerdings ist sie meist schon nach wenigen Jahren nicht mehr lesbar. Dadurch ergibt sich das Problem bei einer Betriebsprüfung, dass der Prüfer nicht nachvollziehen kann, ob der Vorsteuerabzug korrekt war. Eine nicht lesbare Rechnung wird behandelt, wie eine nicht vorhandene Rechnung. In der Folge wird der Vorsteuerabzug rückwirkend gestrichen.

So schützen Sie sich

Ratsam ist es für Unternehmer deshalb, die Thermopapierbelege sofort zu kopieren und gemeinsam mit dem Original abzulegen. So bleibt auch bei der Betriebsprüfung keine nicht vorhandene Rechnung zurück. Zwar haben die Prüfer einigen Spielraum, allerdings nutzt das Finanzamt auch gerne die Chance, sich Geld zurückzuholen.

Ebenfalls können Sie die Belege einscannen und elektronisch archivieren. Achten Sie dann aber darauf, dass Sie die Dateien jederzeit wieder lesbar machen können. Dazu sind Sie als Unternehmer verpflichtet.

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de/
 

Über den Autor

Sabine HutterAnonymous’s avatar

Ich bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.

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