Juni 2010

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FG Köln: Domainverkauf weist keinen steuerbaren Bezug zu Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes auf

Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Das Finanzamt sah im Verkauf einer Internet – Domain eine nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuernde sonstige Leistung. Dem ist das Finanzgericht Köln in seinem Urteil nicht gefolgt.

BFH muss entscheiden, ob Verkauf einer Domain als sonstige Leistung steuerbar ist

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da der Bundesfinanzhof bisher noch nicht entschieden hat, ob der Verkauf einer Domain als sonstige Leistung steuerbar ist.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2010 [Aktenzeichen: 8 K 3038/08

Quelle: kostenlose Urteile

Dieser Artikel ist Teil 3 von 5 der Serie

Bei der JAV handelt es sich um die Jugend- und Auszubildendenvertretung eines Unternehmens. Sie wird aus jungen Mitarbeitern und Auszubildenden unter 18 Jahren gebildet und vertritt die Rechte der angehenden Fachkräfte vor dem Arbeitgeber. Des Weiteren umfasst die JAV Beschäftigte unter 25 Jahren, die zum Beispiel als Werkstudenten oder Praktikanten in einem Unternehmen tätig sind. Eine JAV darf in einem Unternehmen nur dann vorhanden sein, wenn es auch einen Betriebsrat gibt. Die JAV übernimmt wie der Betriebsrat in einem Unternehmen verschiedene Pflichten, verfügt aber auch über zahlreiche Rechte.

Die Rechte der JAV

Die JAV hat nach dem deutschen Gesetz sehr unterschiedliche Rechte, wobei sich an dieser Stelle Gemeinsamkeiten mit dem Betriebsrat erkennen lassen. So darf die JAV in Form von Stellvertretern und Mitgliedern sowohl an Betriebs- als auch Personalratssitzungen teilnehmen. Des Weiteren dürfen sie bei sämtlichen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vertreten sein.

Die JAV hat in Deutschland zudem das Recht, unterschiedliche Jugend- und Auszubildendenversammlungen ins Leben zu rufen und abzuhalten. Auch die Organisation von unterschiedlichsten Sprechstunden, in denen Einzelgespräche mit Azubis geführt werden, ist durch die JAV möglich. Die Mitglieder der JAV dürfen auf Kosten des Arbeitgebers an sämtlichen Schulungen teilnehmen. Dabei werden allerdings nur Schulungskosten von Weiterbildungen übernommen, die auch erforderlich sind.

Die Aufgaben der JAV

Die JAV übernimmt in einem Unternehmen eine Vielzahl an Aufgaben, die unter anderem durch alltägliche Arbeiten charakterisiert wird. Sie präsentiert sich dabei immer als der Ansprechpartner von Auszubildenden in einem Unternehmen. Aus diesem Grund verpflichtet sich die JAV zur Wahrnehmung der verschiedensten Belange, die von Auszubildenden geäußert werden. Des Weiteren können durch sie unterschiedlichste Anträge an den Arbeitgeber gestellt werden. Die JAV verpflichtet sich dazu geltende Rechte und Gesetze, sowie die Einhaltung der einzelnen Tarifverträge zu überwachen. Sie übernimmt Des Weiteren die Integration von ausländischen Auszubildenden in einem Unternehmen und trägt für diese Sorge.

Quelle: http://jav.info
 

Ermöglichung eines Neustarts des Schuldners darf nicht unterlaufen werden

Während des Laufs eines Insolvenzverfahrens ist eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Auszug

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehe das Recht zur Verwaltung der gesamten Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über. Der Schuldner könne keine wirksamen Verfügungen mehr treffen. § 12 GewO bestimme deshalb, dass die Vorschriften über die Gewerbeuntersagung wegen finanzieller Gründe während eines laufenden Insolvenzverfahrens keine Anwendung finden.

Urteil vom Verwaltungsgericht Trier vom 14.04.2010 [Aktenzeichen: 5 K 11/10.TR]

Quelle: kostenlose Urteile

Hessen hat erkannt, dass das deutsche Steuerrecht zu kompliziert ist, dass ein riesiger Verwaltungsaufwand schon für Kleinstbeträge anfällt und dass sich die Finanzgerichte mit Kleinbetragsstreitigkeiten befassen müssen, die die Verfolgung und Inanspruchnahme großer Steuerquellen außen vor lassen. Um dies zu beenden, müssten neue Steuerregelungen her, die das Steuerrecht vereinfachen und laut Hessen auch schnell und einfach durchzusetzen sind.

Die Vorschläge im Überblick

Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen künftig nicht mehr an das Einkommen der Kinder gekoppelt werden. Dieses Einkommen überschreitet nur selten den Freibetrag und müsse deshalb nicht in der elterlichen Steuererklärung angegeben werden.

Ehepaare sollten nach Hessens Vorschlägen nur noch zwischen der gemeinsamen und der getrennten Veranlagung entscheiden müssen. Weitere Sonderfälle solle es nicht mehr geben. Die Aufteilung der Steuerschuld soll außerdem vereinfacht werden, wenn die gemeinsame Veranlagung gewählt wird. Der Werbungskostenabzug muss einfacher gestaltet werden, da der nicht nachzuweisende Freibetrag oft schon durch die Fahrtkosten überschritten wird.

Kosten für die Kinderbetreuung sollen nach Hessens Vorschlägen vereinheitlicht und vereinfacht werden, wenn sie steuerlich absetzbar sind. Pauschbeträge wären auch hier sinnvoll. Ebenso soll ein Unterhaltssplitting eingeführt werden, das nach Unterhaltsverpflichtungen im In- und Ausland unterscheidet. Das Korrespondenzverfahren soll dabei zum Einsatz kommen.

Hinzu kommt eine Vereinfachung des Steuerabzugs bei den Kosten für die Pflege. Hierfür sei ein Pauschbetrag sinnvoll. Sonderausgaben und Erstattungen aus diesen Bereichen sollten im Jahr des Zuflusses als Einnahmen gewertet werden. Auch die Bauabzugssteuer und deren Anrechnung sollen verbessert werden. Ebenfalls setzen die Hessen auf einheitliche Grenzen bei der vergünstigten Vermietung von Wohnungen jedweder Art.

Ziele der Vorschläge

Die Ziele der Hessen sind es, die Steuererklärung in Deutschland zu vereinfachen, so dass sie für den Steuerzahler leichter verständlich wird. Es sollen aber ebenso die Streitigkeiten vor den Finanzgerichten, bei denen es oft um Kleinstbeträge geht, verringert werden. Außerdem ist angedacht, stärker nach großen Steuerquellen zu suchen.

Quelle: http://www.steuernetz.de

Incoterms sind überall dort zu finden, wo es um den Versand von Waren geht. Im Prinzip versteht man darunter eine freiwillige Vereinbarung, in welcher festgelegt wird, wer für welche Kosten beim Warenversand aufkommt und wer welches Risiko trägt. Man sollte die Vereinbarungen allerdings bindend in seine Verträge und Versand- und Verkaufsbedingungen integrieren, da es anderenfalls zu Schwierigkeiten kommen kann.

Incoterms benötigen immer eine Ortsangabe. In der Vereinbarung kann diese Ortsangabe als genaue Anschrift oder variabel gestaltet sein. Variabel kann bspw. ein Hafenrevier bedeuten.

Die Einteilung der Incoterms

Incoterms werden grundsätzlich in vier Klauseln eingeteilt. Diese werden D-, C-, F- und E-Klauseln genannt. Einige dieser Klauseln sind ausschließlich für den Transport über den Seeweg gedacht, andere gelten universell für sämtliche Transportarten. Wichtig für Existenzgründer sind in dieser Hinsicht also zuerst einmal die universell geltenden Klauseln.

Die wichtigsten Incoterms

EXW (Ex Works) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware auf seinem Gelände bereitstellen muss. Für den Verkäufer fallen keine weiteren Kosten oder Risiken an, sodass diese Klausel die verkäuferfreundlichste ist.

FCA (Free Carrier oder Frei Frachtführer). Hier wird ein Ort vereinbart, an dem der Verkäufer die Ware zur Verladung bereitzustellen hat. Sämtliche Kosten und Risiken für den Transport zu diesem Ort trägt er.

CPT (Carriage Paid To oder Frachtfrei)
. Hier hat der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort zu tragen, das Transportrisiko aber nur bis zur Übergabe an den ersten Frachtführer.

DDP (Delivered Duty Paid oder Geliefert verzollt)
ist die verkäuferunfreundlichste Möglichkeit. Hier hat der Verkäufer die gesamten Kosten und Risiken zu übernehmen, die bis zur Übergabe der Ware an den Kunden anfallen.

Quellen:
http://www.logistik-manager.com
http://www.fifoost.org

Wenn Mitarbeiter keine Aufstiegschancen erkennen, wenn sie sich unterfordert oder überfordert fühlen, wenn sie keinerlei Entscheidungsbefugnis oder Mitspracherechte erhalten, kommt es nicht selten vor, dass sie innerlich kündigen. Für Sie als Arbeitgeber kann ein Mitarbeiter, der bereits innerlich gekündigt hat, weder gute Leistungen bringen, noch das Unternehmen durch Krisenzeiten führen oder es weiterentwickeln. Aus diesem Grund sollten Sie von Anfang an darauf achten, wie zufrieden und motiviert Ihre Mitarbeiter sind.

Mitarbeiter fordern und fördern

Versuchen Sie der inneren Kündigung Ihrer Mitarbeiter von vornherein vorzubeugen. Sie können Sie mit einem soliden Führungsstil sehr gut motivieren. Delegieren Sie Aufgaben und räumen Sie den Mitarbeitern Entscheidungsfreiheiten ein. Versuchen Sie Anreize zu schaffen, etwa durch Beförderungen, Weiterbildungen und natürlich eine angemessene Bezahlung.

Fordern Sie Ihre Mitarbeiter stärker, indem Sie Ihnen auch schwierige Aufgaben übertragen, die ein gewisses Mitdenken bedingen. Stehen Sie stets zur Verfügung, wenn Fragen und Probleme auftreten und reden Sie regelmäßig mit Ihren Mitarbeitern. Nur so können Sie erkennen, ob Ihre Mitarbeiter mit ihren Aufgaben zufrieden sind oder welche Dinge sich störend auswirken.

Mitarbeiter haben bereits innerlich gekündigt

Ist es jedoch bereits soweit, dass Ihre Mitarbeiter die innere Kündigung ausgesprochen haben, können Sie dagegen nicht mehr vorbeugen. Versuchen Sie in diesen Fällen mit Ihren Mitarbeitern zu sprechen. Fordern Sie sie auf, ihre Probleme darzustellen. Akzeptieren Sie diese Aussagen und bitten Sie um Verbesserungsvorschläge. Seien Sie nicht zu nachsichtig und erklären Sie Ihrem Mitarbeiter, was für konkrete Verbesserungen seiner Leistungen Sie erwarten.

Quelle: http://www.vnr.de/

Dieser Artikel ist Teil 2 von 5 der Serie

Wenn es zur Bildung eines Betriebsrats in einem Unternehmen kommt, übernimmt dieser zahlreiche Pflichten und Rechte. Dabei präsentiert er sich immer als eine Vertretung der Arbeitnehmer. Die Rechte und Pflichten, die einem Betriebsrat in einem Unternehmen zugesprochen werden, werden genauestens durch das deutsche Recht geregelt.

Die Pflichten und Rechte des Betriebsrats

Jeder Betriebsrat verfügt in einem Unternehmen über ein Mitspracherecht. Dadurch kann er sowohl die Arbeitszeiten als auch die einzelnen Arbeitsplätze mitgestalten und kann auf die Entscheidungen des Arbeitgebers aktiv Einfluss nehmen. Dabei kann dieses Mitspracherecht eines Betriebsrats auch auf die verschiedensten Personalfragen ausgeweitet werden. Neben diesem Recht hat ein Betriebsrat eine Vielzahl an Pflichten zu erfüllen. Hierbei handelt es sich an erster Stelle um die Überwachung von Tarifverträgen und verschiedensten arbeitsrechtlichen Gesetzen.

Dabei muss der BR immer dafür Sorge tragen, dass sowohl die Tarifverträge als auch die Arbeitsschutzgesetze durch den Arbeitgeber eingehalten werden. Des Weiteren muss der BR darauf achten, dass bei Kündigungen, die nicht verhindert werden können, auch soziale Aspekte beachtet werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers handeln. Zudem muss der BR darauf achten, dass alle Mitarbeiter in einem Unternehmen gleich behandelt werden und es nicht zu Diskriminierungen kommt.

Die alltäglichen Aufgaben eines Betriebsrats

Im Unternehmensalltag kommen auf einen Betriebsrat und dessen Mitglieder in der Regel sehr verschiedene Aufgaben zu. Dabei spielen insbesondere Einzelgespräche mit den Arbeitnehmern eine sehr wichtige Rolle. Immerhin präsentiert sich ein Betriebsrat immer als die erste Anlaufstelle für einen Mitarbeiter eines Unternehmens. Des Weiteren übernimmt der BR verschiedenste Verwaltungsaufgaben, die zum Beispiel in Hinblick auf die Einhaltung von verschiedenen Arbeitszeiten entstehen. Kommt ein Mitglied des Betriebsrats seinen Pflichten nicht nach, kann dieses aus der Arbeitnehmervertretung ausgeschlossen werden. Des Weiteren muss in diesen Fällen mit weiteren Sanktionen durch den Arbeitgeber gerechnet werden.

Quelle: http://www.betriebsverfassungsgesetz.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Rechte%20und%20Pflichten
 

Kapital und finanzielle Mittel sind das A und O, um ein Start-up voranzubringen. Doch viele Gründer und Start-ups wissen nicht so recht, wie sie beispielsweise Venture-Capital-Investoren am besten ansprechen sollen. Dabei gibt es viele verschiedene Wege, die zum Ziel führen.

Die Kaltakquise

Die Kaltakquise ist einer dieser Wege. Sie kann in aller Regel problemlos über entsprechende Online-Angebote genutzt werden. VC-Investoren bitten hier um die Einsendung eines Businessplans, der dann direkt online übermittelt wird. Allerdings ist diese Form der Ansprache von Investoren eher wenig Erfolg versprechend und kann, wenn überhaupt, nur mit einem sehr gut ausgereiften Businessplan zum Erfolg führen.

Kontakte und Wettbewerbe

Am Erfolg versprechendsten ist immer noch der direkte Kontakt zu Investoren. Wenn dieser noch nicht besteht, sollten Start-ups Dritte mit der Herstellung des Erstkontakts beauftragen. Hier darf sich niemand scheuen, das bekannte Vitamin B, also die eigenen Beziehungen spielen zu lassen. Auch kann man sich selbst ein Netzwerk aufbauen und später versuchen, über dieses an die Investoren zu kommen. Wettbewerbe, die speziell für Gründer immer wieder angeboten werden, sind ebenfalls eine gute Möglichkeit. Oft sitzen VC-Investoren in der Jury oder sponsern den Wettbewerb gar. Schneidet das Start-up dann positiv ab, untermauert das die Tragfähigkeit der eigenen Idee, was bessere Verhandlungspositionen auf der Kapitalsuche ergibt. Aber genauso können Messen und Veranstaltungen genutzt werden, um mit Kapitalgebern oder anderen Geschäftspartnern in Kontakt zu kommen.

Intermediäre und inoffizielle Treffen nutzen

Eine andere Möglichkeit besteht darin, Intermediäre zu nutzen. Sie sorgen für die Vermittlung von Kontakten zu Kapitalgebern und können die Finanzierung so schneller voranbringen. Allerdings kostet der Service meist Geld. Bei kleineren Finanzierungsvorhaben wird meist nur eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart. Bei größeren Geschäften muss zusätzlich mit Honoraren für die Beratung gerechnet werden. Auch informelle Treffen können mitunter Wunder bewirken. Allerdings gibt es diese Anlaufstellen hierzulande kaum. In den USA, genauer im Silicon Valley, treffen sich jedoch im „Bucks" zahlreiche VC-Investoren. Sollten ähnliche Treffpunkte auch in Deutschland entstehen, können diese genutzt werden, um die Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung zu steigern.

Vorbereitung ist entscheidend

Trotz aller Möglichkeiten, die bestehen, um an Kapital zu gelangen: Ohne Vorbereitung wird keiner der goldenen Wege erfolgreich verlaufen. Wichtiger denn je ist heute ein grundsolider Businessplan. Damit dieser ausreichende Aussagekraft besitzt, sollten sich Start-ups von professionellen Beratern bei dessen Erstellung unterstützen lassen. Ebenfalls darf nicht vergessen werden, ausreichend Zeit für die Kapitalsuche einzuplanen. Denn in aller Regel vergeht mindestens ein halbes Jahr, bis die Finanzierung tatsächlich vollständig abgeschlossen ist. Quelle: Venture Capital Magazin 10/2008, S. 42 – 43

Die Lohnsteuerkarte in Papierform hat ausgedient. Die gelbe Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 ist die letzte ihrer Art. Sie wurde von den Gemeinden Ende 2009 den Steuerpflichtigen zugeschickt.

Elektronisches Verfahren

Ab 2011 sollte die Einführung des elektronischen Verfahrens (Elster Lohn II) starten. Durch Verzögerungen beginnt dass elektronische Verfahren nach dem neuen Fahrplan erst in 2012. Damit behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2011. Der Arbeitgeber darf die gelbe Lohnsteuerkarte den Arbeitnehmern noch nicht zurückgeben.

Eingetragene Freibeträge

Die auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Daten und Freibeträge behalten ebenfalls ihre Gültigkeit. Wollen Steuerpflichtige ihre Eintragungen ändern, ist ab 2011 nicht mehr die Gemeinde zuständig. Alle Änderungen müssen direkt beim Finanzamt eingereicht werden. Das genaue Prozedere dazu, soll bis dahin per Gesetz geregelt werden.

Datenbank ELStAM – Verfahren ab 2012

Jeder Bürger hat in den letzten Jahren eine persönliche steuerliche Identifikationsnummer zugesandt bekommen. Unter dieser Identifikationsnummer werden bei dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zukünftig die Merkmale der Vorderseite der Lohnsteuerkarte gespeichert. Die Datenbank nennt sich ELStAM, das steht für Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale. Der Arbeitgeber ruft die erforderlichen Daten zur Berechnung der Lohnsteuer dann elektronisch von der ELStAM Datenbank ab. Arbeitnehmer brauchen keine Lohnsteuerkarten oder ein Ersatzpapier zur Lohnberechnung mehr abzugeben.

Lohnsteuerbescheinigung

Der Arbeitgeber stellt für die Arbeitnehmer weiterhin jährlich die Lohnsteuerbescheinigung aus. Daran ändert sich nichts.

Quelle: Steuertipps aktuell

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Einkommensteuer – Vorauszahlungen werden immer an Hand der Werte der letzten Steuererklärung ermittelt. Steueränderungen muss der Finanzbeamte bei der Ermittlung der Vorauszahlung berücksichtigen.

Neuregelung des Sonderausgabenabzugs in 2010

Für das Jahr 2010 ist eine Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in Kraft getreten. So sind nun die Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar. Eine über die Basisabsicherung hinausgehende Versorgung, bspw. für Krankentagegeld oder für eine Chefarztbehandlung sind nicht begünstigt.

Welcher Betrag wird berücksichtigt?

Arbeitnehmer konnten sich bereits im Januar 2010 über einen höheres Netto freuen. Die Neuregelung wurde über die Lohnsteuertabellen direkt wirksam. Durch den geringeren Lohnsteuerabzug erhöhte sich der monatliche Auszahlungsbetrag.

Unternehmer müssen selbst tätig werden. Für die Berechnung der Vorauszahlung legt der Finanzbeamte die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der letzten Steuerklärung zu Grunde. Gesetzlich Versicherte müssen einen Abschlag von 4% für das Krankengeld hinnehmen. Bei privat Versicherten hingegen kann der Abschlag bis zu max. 20% der Krankenversicherungsbeiträge betragen. Die Aufteilung der Beiträge in Basisversorgung und Zusatzversorgung übernimmt die private Krankenversicherung nach amtlichen Vorgaben.
Die Beiträge zur privaten Pflege- Pflichtversicherung sind in voller Höhe begünstigt.

Höhere Beiträge nachweisen

Die pauschale Kürzung der Krankenversicherungsbeiträge um 20%, die der Finanzbeamte automatisch für die Vorauszahlung einrechnet, kann bei einzelnen Unternehmern zu hoch sein. Das ist der Fall, wenn der Krankenversicherungsbeitrag nur für eine Basisabsicherung gezahlt wird. Dann muss der Betrag zu 100% berücksichtigt werden. Die pauschale Kürzung führt hier zu einer erhöhten Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Weisen Sie dem Finanzamt in diesem Fall mit einer Bescheinigung ihrer privaten Krankenversicherung die Höhe der Beiträge nach. Dadurch können Sie eine Berücksichtigung des höheren Betrages erreichen und ihre Vorauszahlung mindern.

Tatsächlich geleistete Beträge

Nur tatsächlich geleistete Beträge zur Krankenversicherung können berücksichtigt werden. Erhält der Unternehmer Beitragsrückerstattungen, vermindern diese im Jahr der Erstattung die absetzbaren Versicherungsbeiträge.

Quelle: Steuertipps aktuell

Bei der Geburt eines Kindes hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In den letzten Jahren hat sich hierfür in der Umgangssprache die Bezeichnung Elterngeld mehrheitlich durchsetzen können. Hierbei handelt es sich jedoch um zwei verschiedene finanzielle Stützen. Das Mutterschaftsgeld wird während der Elternzeit als Zusatz gezahlt. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden. Das Mutterschaftsgeld wird während eines festen Zeitraums gezahlt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld wird proportional des individuellen Einkommens berechnet. Es bezieht sich dabei stets auf den individuellen Nettolohn, den die Mutter von ihrem Arbeitgeber erhält. Das Mutterschaftsgeld macht dabei stets 65 Prozent des Nettoeinkommens aus. Wenn eine Frau während der Schwangerschaft und vor der Geburt nicht in einem festen Arbeitsverhältnis steht, erhält sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sockelbetrag. Dieser beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 300 Euro. Das Mutterschaftsgeld wird dabei immer unabhängig vom Kindergeld gezahlt und soll als zusätzliche finanzielle Absicherung in der Zeit vor und nach der Geburt dienen. Während eine Frau diese staatliche Unterstützung erhält, besteht in dem jeweiligen Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz. Frauen erhalten das Mutterschaftsgeld stets für die ersten acht Wochen nach der Geburt. Wenn sie zusätzlich Elterngeld in Anspruch nehmen, werden beide Leistungen unabhängig voneinander gezahlt.

Das Mutterschaftsgeld und die Lohnberechnung

Wenn eine Frau Mutterschaftsgeld erhält, dient dieses immer als Basis für die individuelle Lohnberechnung. Dabei handelt es sich bei diesem um ein steuerfreies Einkommen. Demnach muss die erhaltene Summe in der Einkommenssteuer zwar angegeben werden, sie wird aber nicht als steuerpflichtiger Umsatz gewertet. Es wird ausschließlich das Einkommen versteuert, welches vor dem Erhalt des Mutterschaftsgeldes vorhanden war. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine staatliche Hilfe, die durch den Bund als Unterstützung für Familien beschlossen wurde. Quelle: http://www.elternwissen.com

Die Rechnungen, die Geschäftspartner untereinander austauschen, sind oft ein Buch mit sieben Siegeln. Insbesondere, wenn die Vorsteuer gezogen werden soll, können bereits kleine Fehler auf der Rechnung den Vorsteuerabzug hinfällig machen. Deshalb sollten Sie bei einer eingehenden Rechnung auf die folgenden Pflichtangaben achten und Ihre eigens ausgestellten Rechnungen ebenso aufstellen.

Grundsätzliche Angaben in der Rechnung

In jede Rechnung gehören zunächst grundsätzliche Angaben, die auch noch einmal im § 14 des Umsatzsteuergesetzes aufgegliedert sind. Hierzu zählen Name und Anschrift des Rechnungsempfängers und -ausstellers. Daneben muss der Liefertermin genau aufgeschlüsselt sein. Hinzu kommt die genaue Bezeichnung der gelieferten Waren oder der ausgeführten Leistungen mit Menge, Einzel- und Gesamtpreis. Außerdem müssen die Nettobeträge, der Steuerbetrag mit Angabe des verwendeten Steuersatzes sowie die Bruttobeträge auf der Rechnung vorhanden sein.

Ein Rechnungsdatum ist ebenfalls auf der finanzamtstauglichen Rechnung zu vermerken, genauso wie eine einmalig vergebene, fortlaufende Rechnungsnummer. Daneben muss die Steuernummer des Rechnungsausstellers, alternativ dessen Umsatzsteuer-Ident-Nummer angegeben werden.

Angaben bei der Kleinbetragsrechnung

Bei einer Kleinbetragsrechnung bis zu 150 Euro müssen lediglich die Anschrift des Ausstellers, die Menge und die Art der gelieferten Waren oder Leistungen sowie der Bruttobetrag enthalten sein. Auch ein Vermerk, wie viel Prozent Umsatzsteuer im Bruttobetrag enthalten sind, darf nicht fehlen.

Ganz wichtig ist zudem, dass bei einer Umsatzsteuerbefreiung, wie sie bei Kleinunternehmern an der Tagesordnung ist, auf diese hingewiesen wird. Der typische Satz unter der Rechnung lautet dann „umsatzsteuerbefreite Leistungen nach § 19 UStG".

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Quelle: akademie.de

Auch wenn es manchem Steuerpflichtigen oft anders erscheint, Finanzbeamte sind auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Wie soll sich ein Unternehmer verhalten, der für die Bereinigung dieses Fehlers einen Steuerberater einschaltet? Werden ihm die entstandenen Kosten für den Steuerberater vom Finanzamt ersetzt?

Schuldhafte Amtspflichtverletzung

Unter Umständen kann der Unternehmer die Kosten vom Finanzamt erstattet bekommen. Ein Anspruch kann gegeben sein wenn eine schuldhafte Amtspflichtverletzung vorliegt. Das ist bspw. der Fall, wenn richtige Angaben vom Finanzbeamten falsch in den Steuerbescheid übernommen wurden oder die Steuerakte vertauscht wurde.

Rechtlicher Beistand

Der Unternehmer kann sich auch in scheinbar einfachen Fällen den Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes einholen. Den Schwierigkeitsgrad im komplexen deutschen Steuersystem kann ein Steuerleie nicht einschätzen. Auch für leichte Fälle besteht ein Erstattungsanspruch.

Wann ist ein Schadensersatz möglich

Um einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen zu können müssen neben der schuldhaften Amtspflichtverletzung u.a. auch noch die folgende Punkte eintreten.

•    Der Unternehmer bzw. sein Vertreter muss Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
•    Es darf keine Mitschuld am Fehler des Finanzbeamten gegeben sein.
•    Die Amtspflichtverletzung ist ursächlich für den entstanden Schaden.
•    Erstattet bereits eine Versicherung den Schaden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen das Finanzamt mehr.

Fazit

Um beim Finanzamt Schadensersatz für entstandene Kosten für eine Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt durchzusetzen, müssen viele Punkte geklärt sein. Allein der Nachweis einer schuldhaften Amtspflichtverletzung wird nicht einfach zu erbringen sein. Daher sollte immer gelten, einfache und offensichtliche Fehler ohne großes Aufheben zu beseitigen. Schwierigere Sachverhalte verlangen hingegen den Rat eines Steuerberaters.

Quelle: Steuertipps aktuell

Dieser Artikel ist Teil 1 von 5 der Serie

Immer wieder kommt es in Unternehmen hinsichtlich der Fortbildung eines BR-Mitglieds zu Streitfällen. Dabei ist weniger die Tatsache der Fortbildung der Knackpunkt, als vielmehr die Übernahme der Kosten, die durch Seminare und gezielte Weiterbildungen auf den Arbeitgeber zukommen. Grundsätzlich haben aber auch Mitglieder des Betriebsrates das Recht auf eine kontinuierliche Fortbildung.

An welchen Seminaren darf teilgenommen werden?

Grundsätzlich muss die Teilnahme eines BR-Mitglieds an einem Seminar in der Arbeitnehmervertretung besprochen werden. Wenn die Arbeitnehmervertretung für die Weiterbildung des Mitglieds stimmt, kann dies dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber muss dabei die Schulung aber nicht nur genehmigen, sondern auch die Kostenübernahme gewähren. Demnach ist es nicht möglich, dass der Arbeitgeber die Schulungskosten, die durch die Fortbildung entstehen, zum Beispiel von dem Monatsgehalt abzieht. Dabei muss beachtet werden, dass nicht der Arbeitgeber die Aufgabe der Seminarplanung eines BR-Mitglieds übernimmt, sondern die Arbeitnehmervertretung selbst. Dadurch kann der Betriebsrat in einem Unternehmen eigenständig entscheiden, zu welchen Schulungen einzelne Mitglieder geschickt werden.

Die rechtlichen Grundlagen

Das Recht auf Fortbildung eines Mitglieds des Betriebsrates wird durch das BetrVG in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Dabei gewährt dieses Gesetz jedem Mitglied eines Betriebsrates einen zeitlichen Schulungsanspruch. Dieser wird durch das Gesetz auf drei Wochen je Amtszeit konkretisiert. Die entsprechende Regelung findet sich im § 37 Abs. 7 BetrVG wieder. Allerdings wird durch das Gesetz der Schulungsanspruch nicht auf diese Zeit beschränkt. So steht es einem Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung frei, Mitglieder auf zusätzliche Fortbildungen zu schicken.

Hat ein BR-Mitglied also den gesetzlichen Schulungsanspruch von drei Wochen während einer Amtszeit bereits in Anspruch genommen, kann es trotzdem an weiteren Schulungen teilnehmen. Allerdings muss dies von der Arbeitnehmervertretung beschlossen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Kosten, die durch die Fortbildung entstehen, auch übernehmen. Dadurch kann ein BR-Mitglied auch an Fortbildungen von insgesamt fünf oder sechs Wochen während der Amtszeit teilnehmen.

Quelle: http://www.br-wiki.de

Obwohl fast jeder schon einmal die Schufa-Klausel unterzeichnet hat, die letztlich nichts anderes besagt, als dass der Vertragspartner eine Schufa Auskunft einholen darf, wissen die wenigsten, welche Daten die Schufa speichert. Bekannt ist lediglich, dass negative Merkmale sich entsprechend ungünstig auf einen Kredit oder ein Darlehen auswirken können.

Schufa Daten – positiv und negativ

Zunächst einmal speichert die Schufa natürlich alle personenrelevanten Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und ähnliches. Auch die vorhergehende Anschrift wird in der Schufa gespeichert.

Des Weiteren werden Daten zur Eröffnung von Girokonten, zur Vergabe von Kreditkarten oder zur Aufnahme von Krediten gespeichert. Ebenfalls fallen erteilte Bürgschaften unter die Daten, die von der Schufa gespeichert werden, sowie die mit diesen in direkter Verbindung stehenden Daten. Damit gemeint sind vor allem die Laufzeiten von Krediten oder der Missbrauch eines Kontos. Auch eine eidesstattliche Versicherung, kurz EV, die Erzwingungshaft zur Abgabe der EV sowie die Anmeldung, Eröffnung oder Ablehnung mangels Masse eines Insolvenzverfahrens wird in der Schufa gespeichert.

Diese Daten darf die Schufa nicht speichern

Daneben gibt es Daten, die die Schufa nicht speichern darf. Hierzu zählen der Familienstand und die Vermögensverhältnisse sowie die Guthaben auf Konten und Depots. Gerade diese Daten würden jedoch von Banken und anderen Finanzdienstleistern als positive Merkmale gewertet, sofern eine Schufa Auskunft abgefragt wird.

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Quellen:
http://www.internetratgeber-recht.de/
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de

Immer mehr Unternehmer und Freiberufler setzen mittlerweile auf einen Tresor, in dem sie die wichtigsten Unterlagen, sowie Bargeld aufbewahren. Bei der Auswahl eines Tresors gilt es jedoch auf Besonderheiten zu achten. Auf Grund der Vielzahl der Angebote muss in erster Linie auf die Eigenschaften der jeweiligen Produkte geachtet werden.

Auswahlkriterien für einen Tresor

Wer einen Tresor kaufen möchte, der für die eigenen Bedürfnisse passend ist, sollte sich zunächst überlegen, was er in dem Datensicherungsschrank aufbewahren möchte. Wenn Daten nicht nur vor fremdem Zugriff geschützt werden sollen, sondern der Schrank auch gegenüber Zerstörung resistent sein soll, dann benötigt man einen feuerfesten Tresor. Der Feuerschutz hat sich bei diesen Produkten zu einem entscheidenden Kriterium entwickelt und sollte keinesfalls bei der Suche nach einem Angebot außer Acht gelassen werden.

Welche Eigenschaften muss ein feuerfester Tresor aufweisen?

Grundsätzlich können in einem Datentresor, der feuerfest ist, nicht nur Bargeld und Dokumente aufbewahrt werden. Ein solcher Safe bietet sich auch für die Aufbewahrung der eigenen EDV-Datenträger an. Ein feuerfester Datensafe ist ausschließlich dann empfehlenswert, wenn dieser mit einem Zertifikat ausgestattet ist. Das Zertifikat verweist unter anderem auf die Dauer der möglichen Beflammung, die bei einem guten Tresor bei bis zu 120 Minuten liegen kann. Die Erteilung des Zertifikats kann sowohl bei EN 1047-1 als auch bei NT Fire 017 und UL 72 liegen. Zertifizierte Safes verfügen über eine entsprechende Kennzeichnung, die sich am Produkt befindet.

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Quelle: http://www.tresor-discount.de
 

PayPal ist der moderne Zahlungsdienst im Internet, der vor allem viel Sicherheit für beide Parteien bietet. Gerade Existenzgründer, die sich im Bereich Onlinehandel selbstständig machen wollen, sollten sich in jedem Fall mit PayPal auseinandersetzen. Viele Kunden scheuen sich heute davor, Waren im Internet zu bestellen und diese per Vorkasse zu bezahlen. Sie erwarten einfach alternative Zahlungsvarianten, mit denen sie mehr Sicherheit erhalten. Hierzu zählt auch der Bezahlservice PayPal.

Sicherheit von PayPal als Verkaufsargument

Wer sich nun im Onlinehandel selbstständig macht, kann die Sicherheit der Zahlungen via PayPal als wichtiges Verkaufsargument nutzen. Dabei hebt er sich von der Konkurrenz oft deutlich ab, wenn er diese Bezahlmöglichkeit anbietet und kann den eigenen Umsatz somit erhöhen. Denn PayPal bietet einen Käuferschutz, der besagt, dass die Kunden ihr Geld zurück erhalten, sollten die Waren nicht ankommen. In der Regel muss der Verkäufer bei PayPal zusätzlich einen Versandbeleg einreichen, wenn die Ware verschickt wurde.

Schnelligkeit von PayPal im Geschäftsleben nutzen

Ein weiterer Vorteil beim Bezahldienst PayPal ist die Geschwindigkeit. Durch die Überweisung von einem auf ein anderes PayPal-Konto kann der Geldeingang binnen weniger Minuten gesehen werden. Dadurch können Waren schneller versendet werden. Als Gründer können Sie somit auch für schnellere Lieferzeiten bei Ihren Lieferanten sorgen. PayPal-Zahlungen kosten jedoch auch Geld, die Gebühren trägt in der Regel der Geldempfänger. Sie belaufen sich auf zwei bis drei Prozent des betreffenden Betrages.

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Haben Sie in Ihrer bisherigen Angestelltenlaufbahn die Visitenkarten noch vom Arbeitgeber vorgegeben bekommen, können Sie als Existenzgründer natürlich mehr Kreativität entfalten. Allerdings sollten Sie auch als Ihr eigener Chef einige Dinge beachten, um wirklich professionell wirkende Visitenkarten zu erstellen. Tabu sind selbst ausgedruckte Visitenkarten oder die Gratis-Angebote, die das Logo der betreffenden Druckerei beinhalten.

Visitenkarten und das Corporate Design

Haben Sie bereits ein Unternehmenslogo entwickelt, gehört dieses auch auf die Visitenkarten. Hier kommt das Corporate Design eines Unternehmens ins Spiel. Je eher Ihre Kunden Sie und Ihr Unternehmen an eindeutigen Firmenlogos wieder erkennen können, desto professioneller erscheint Ihr Unternehmen.

Achten Sie ebenfalls auf die anzugebenden Daten. Telefonnummer, Name und Anschrift sind die Grundlagen, die alle Visitenkarten enthalten müssen. In der modernen Zeit von Internet und E-Mails dürfen diese beiden Adressen ebenso wenig fehlen. Bei Titeln sollten Sie dagegen Vorsicht walten lassen. Der selbstständige Hausmeister wird mit der Bezeichnung „Facility Manager" wohl kaum Kunden akquirieren können.

Visitenkarten gestalten

Achten Sie auf gängige Formate bei der Größe Ihrer Visitenkarten. Empfehlenswert sind Größen bis zu maximal 55 x 90 Millimeter. Damit passen Ihre Visitenkarten noch problemlos in ein Portemonnaie. Besser ist es, sie im gängigen Visitenkarten-Format anfertigen zu lassen, damit sie auch in Visitenkarten-Sammlern Platz finden.

Bei den verwendeten Schriften sollten Sie auf eine gute Lesbarkeit achten. Ebenso wichtig ist ein gutes Papier, das mindestens eine Stärke von 180 Gramm je Quadratmeter aufweisen sollte. Zusätzlich können Sie strukturiertes Papier verwenden, allerdings nur, wenn es zu Ihrer Branche passt.

Quellen:
http://www.komma-net.de
http://www.focus.de

In verschiedenen kleinen Unternehmen ist die Barzahlung von Kunden an der Tagesordnung, bspw. in einem An- und Verkauf, beim Frisör oder der Maniküre. Die Barzahlung der gekauften Produkte oder der in Anspruch genommenen Dienstleistungen ist gerade bei kleineren Handwerkern und Dienstleitern absolut üblich.

Barzahlungen erfassen

Der Unternehmer muss die Barzahlungen der Kunden erfassen. Das kann er mittels einzelner Rechnungen oder einer elektronischen Kasse tun. Werden keine Rechnungen geschrieben (bspw. beim Frisör) und eine elektronischen Kasse ist nicht vorhanden, muss der Unternehmer täglich einen Kassenbericht erstellen.

Im Kassenbericht werden alle Bareinnahmen und Barausgaben des jeweiligen Tages erfasst. Ein chronologisch geführter Kassenbericht wird vom Finanzamt anerkannt.

Kostenloser Download Kassenbericht

Hier können Sie sich den Kassenbericht kostenlos downloaden: Vorlage Kassenbericht (PDF, 19 KB)

Wie muss der Kassenbericht ausgefüllt werden?

  • Zuerst wird am Beginn des Geschäftstages der Kassenbestand eingetragen, welcher mit dem Bestand des Vortages übereinstimmen muss.
  • Die Einnahmen des Tages werden in der Spalte Einnahmen erfasst.
  • Die Ausgaben des Tages erfassen Sie in der Spalte Ausgaben.

Zum Abschluss des Geschäftstages ermitteln Sie im Kassenbericht den Kassenbestand, indem Sie die Summe der Ausgaben von der Summe der Einnahmen zzgl. des Bestandes, abziehen. Der Kassenbestand laut Kassenbericht sollte mit dem gezählten Kassenbestand übereinstimmen.

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Factoring ist heute eine der besten Finanzierungsformen für den Mittelstand. Die aktuellen Zahlen verdeutlichen gerade Existenzgründern und KMU (kleine und mittlere Unternehmen), dass Forderungsausfälle immer weiter steigen. Die allgemeine Zahlungsmoral ist alles andere als zufriedenstellend. Zudem verschlechtert sich die eigene Liquidität durch die Zahlungsausfälle, die Unternehmen immer wieder verkraften müssen. Die Lösung für diese Probleme ist das Factoring.

Factoring-Unternehmen für KMU finden

Einige Factoring-Unternehmen haben sich auf die Bedürfnisse von KMU spezialisiert. Sie bieten einen sehr kurzfristigen Ausgleich der aufgekauften Forderungen, teilweise binnen 24 Stunden. Außerdem stellen sie es den KMU frei, über individuelle Zahlungsziele zu verhandeln. So sind durchaus bis zu 90 Tage Zahlungsziel möglich. Diesen Wettbewerbsvorteil können KMU dann wiederum bei der Neukundengewinnung nutzen.

Zusätzlich werden die offenen Forderungen binnen kürzester Zeit bezahlt, so dass KMU Skonti bei ihren Lieferanten nutzen können. Durch regelmäßige, sehr pünktliche Zahlungen lassen sich oftmals auch Rabatte aushandeln. Und wie jeder weiß, liegt der Gewinn im Einkauf.

Kosten für das Factoring

Natürlich entstehen den KMU auch Kosten für das Factoring. So werden die Factoring-Unternehmen die offenen Forderungen nicht zu 100 Prozent ihres Wertes ankaufen. Meist werden jedoch 90 Prozent ausgezahlt. Der Rest ist die Bezahlung für das Verwalten der offenen Forderungen und das Eintreiben des Geldes.

Zudem nutzen die Factoring-Unternehmen Kreditausfallversicherungen, die durch die Differenz gezahlt werden. Dafür müssen KMU keine Forderungsausfälle mehr hinnehmen und können stets über liquide Mittel verfügen. Das verbessert darüber hinaus den Verhandlungsspielraum mit Banken, sobald der Unternehmer Fremdkapital für Investitionen in Maschinen, neue Geräte oder den Bau eines Geschäftsgebäudes benötigt.

Quellen:
http://www.deutsches-factoring-portal.de/

Unternehmen stehen und fallen mit ihren Mitarbeitern. Steigende Krankenraten aufgrund psychischer Erkrankungen, bedingt durch Stress, und Rückenbeschwerden sorgen für hohe Ausfallzeiten und Kosten. Viele Unternehmen haben erkannt, dass sie diesen Problemen mit einem aktiven Gesundheitsmanagement im eigenen Unternehmen begegnen können.

Dass das viele Vorteile mit sich bringt, zeigen aktuelle Umfrageergebnisse ganz eindeutig. So wurden Betriebe mit 50 bis 500 Mitarbeitern zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, kurz BGM, befragt. Sage und schreibe 82 Prozent erklärten, dass es durch die Einführung von BGM nicht nur zu Verbesserungen bei den Arbeitsabläufen, sondern ebenfalls zu einer Verringerung des Krankenstandes gekommen sei. Im Handwerk sind immerhin noch 16 Prozent nach einer Umfrage der IKK dazu in der Lage gewesen, den Krankenstand drastisch zu reduzieren. Doch nicht nur auf die Fehlzeiten, sondern auch auf das gesamte Betriebsklima wirkt sich aktive Gesundheitsvorsorge aus. Die Motivation der Mitarbeiter nimmt zu, es fällt leichter, mit Stress umzugehen.

Ablauf des BGM

Eine genaue Planung, die für alle Branchen und Betriebe gleichermaßen gültig ist, gibt es im betrieblichen Gesundheitsmanagement nicht. Vielmehr sollten die Mitarbeiter alle einzeln untersucht werden. Die Ergebnisse deuten dann auf besondere Risiken im Unternehmen hin und zeigen Wege auf, wie man diesen Risiken entgegentreten kann. Die gesammelten und natürlich anonymisierten Daten werden dem Arbeitgeber vorgelegt.

Im zweiten Schritt wird eine Strategie für das Unternehmen festgelegt. In dieser Festlegungsphase sollten auch die Mitarbeiter selbst befragt werden. Sie wissen häufig am besten, wo die Probleme im Betrieb liegen. Nachdem die Strategie klar ist, werden die Maßnahmen dazu durchgeführt. Ernährungsberatungen sind dabei ebenso häufig anzutreffen, wie Bewegungsübungen zur richtigen Hebe- und Tragetechnik. Meist werden Trainings gemeinsam durchgeführt, das stärkt gleichzeitig den Teamgeist und den Zusammenhalt im Unternehmen.

Vom BGM überzeugen

Damit die Mitarbeiter beim betrieblichen Gesundheitsmanagement auch mit machen, müssen sie erst einmal überzeugt werden. Klar muss ihnen werden, dass es nicht darum geht, mehr Leistung in weniger Zeit zu erreichen, sondern das Wohlbefinden des Einzelnen zu steigern. Ebenfalls sollten Arbeitgeber die wichtigsten Stimmungsmacher in die Planung mit einbeziehen. Idealerweise beteiligen sich Arbeitgeber auch aktiv am BGM, um so die Mitarbeiter zu motivieren. Schlussendlich sollte klargemacht werden, dass sämtliche ärztlichen Untersuchungen der Schweigepflicht unterliegen, auch dem Arbeitgeber gegenüber.

Quelle: Handwerk Magazin 03/2010, S. 36 – 38

Firmenfahrzeuge sind für Unternehmen unerlässlich und beeinflussen den Betriebsalltag in zahlreichen Situationen. Wie Privatpersonen müssen sich auch Unternehmen bei einer eigenen Flotte über Versicherungen Gedanken machen. Die richtige Auto Versicherung ist für einen Betrieb hinsichtlich einer ausreichenden Absicherung unerlässlich. Dabei spielt bei der Auto Versicherung für Firmenfahrzeuge nicht nur der Leistungsumfang, sondern auch die Gestaltung der Konditionen eine entscheidende Rolle.

Die richtige Auto Versicherung für Firmenfahrzeuge finden

Bei der Auswahl der richtigen Autoversicherung müssen Unternehmen vordergründig auf ein ansprechendes Preis-Leistungsverhältnis des Anbieters achten. Mit den richtigen Konditionen lassen sich dabei mehrere hundert Euro für ein Unternehmen pro Jahr sparen. Einen umfangreichen Überblick über die verschiedensten Versicherungsangebote können sich Betriebe im Internet verschaffen. Zahlreiche Vergleichsportale bieten eine optimale Basis für einen intensiven Vergleich der Angebote und Versicherer. Dabei lohnt sich überwiegend auch der direkte Weg zu den Webseiten der Versicherungsanbieter.

Den Internetvergleich bei der Auto Versicherung nutzen

Wenn ein Unternehmen auf der Suche nach einer günstigen Auto Versicherung für die eigene Fahrzeugflotte ist und dadurch finanzielle Einsparungen realisieren möchte, ist ein umfangreicher Vergleich unerlässlich. Anhand eines Internetvergleiches auf einem Tarifportal lassen sich erste Unterschiede zwischen den Angeboten feststellen. Dabei lohnt es sich insbesondere auf die Details der Vergleichsergebnisse einzugehen. Für den Internetvergleich der Fahrzeugversicherungen bedarf es der individuellen Daten des Unternehmens. Neben dem Fahrzeugtyp spielen auch Schadenfreiheitsklassen eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt jedoch darauf zu achten, dass man sich als Unternehmen für eine hochwertige Versicherungsgesellschaft entscheidet, die mit entsprechenden Servicedienstleistungen dem Versicherungsnehmer zur Seite steht. Namhafte Gesellschaften mit guten Testergebnissen sollten demnach an erster Stelle bei einer Entscheidung stehen.

Quelle: autogenau.de

Seit langem schon ist der Solidaritätszuschlag, kurz auch Soli genannt, den Steuerzahlern ein Dorn im Auge. Ursprünglich wurde er 1995 eingeführt, um den Aufbau Ost nach der Wiedervereinigung voranzutreiben, was auch jeder Steuerzahler nachvollziehen konnte. Es handelte sich beim Soli von Anfang an um eine Ergänzungsabgabe, die laut Finanzverfassung nur in Ausnahmesituationen zu erheben sei.

Schon im vergangenen Jahr hatte der Bund der Steuerzahler aber ein Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht angestrengt, in dem es darum ging, den Solizuschlag abzuschaffen, da er mittlerweile schon zur Dauersteuer geworden sei, was nicht im Sinne des ursprünglichen Gesetzes sei.

BdSt und Finanzgericht sind sich einig

Das Finanzgericht sah das Ganze ebenso wie der Bund der Steuerzahler und beschloss bereits im vergangenen Jahr, den Fall an das Bundesverfassungsgericht weiter zu leiten. Der ausformulierte Vorlagebeschluss liegt jetzt vor und wurde weitergeleitet. So kann das Gericht entscheiden, ob der Solizuschlag tatsächlich verfassungskonform ist und weiterhin gezahlt werden muss.

Vorläufigkeitsvermerk bereits Usus

Ebenfalls hat die Finanzverwaltung anerkannt, dass bezüglich der Erhebung des Solizuschlags in jedem Fall Klärungsbedarf bestehe. Es wurden alle Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Das heißt, die Steuerbescheide bleiben zunächst offen, sollte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls der Meinung sein, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei, könnten die Steuerbescheide im Anschluss an die Entscheidung problemlos geändert werden.

Dadurch erhalten Steuerzahler den Vorteil, dass sie nicht mehr Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen müssen, da die Änderung automatisch erfolgt. Einmal ist es damit zumindest gelungen, etwas Bürokratie abzubauen und den Aufwand zu verringern.

Quelle: http://www.datev.de

Die Vertrauensarbeitszeit ist ein immer mehr an Bedeutung gewinnendes System in Unternehmen. Sie kommt vollständig ohne Zeiterfassung auf elektronischem Wege aus und bietet dadurch einige Vor- und Nachteile. Hierbei sollten Sie als Arbeitgeber genau abwägen, ob der Verzicht auf die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen tatsächlich Sinn macht. Denn wie der Name bereits sagt, hat die Vertrauensarbeitszeit viel mit Vertrauen zu tun.

Vorteile beim Verzicht auf Zeiterfassung

Die Vorteile, die sich durch den Verzicht auf die elektronische Zeiterfassung ergeben, finden sich vor allen Dingen im Betriebsklima wieder. Das heißt, Mitarbeiter sind motivierter, wenn sie ihre Arbeitszeiten eigenverantwortlich kontrollieren können und fühlen sich nicht so stark unter Druck gesetzt. Das „Absitzen" von Zeit in Flautezeiten wird ebenfalls nicht in Anspruch genommen.

Zudem wird nicht jede Minute der Mehrarbeit erfasst, wie es bei der elektronischen Zeiterfassung der Fall ist. Gerade in Unternehmen, die Überstunden vergüten, kann dies schnell zu massiven Mehrkosten führen. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist das ergebnisorientierte Arbeiten. Ein motivierter Mitarbeiter, der nicht mittels elektronischer Zeiterfassung „gegängelt" wird, ist eher bereit, einen dringenden Kundenauftrag noch abzuarbeiten und dafür evtl. auch Überstunden in Kauf zu nehmen.

Nachteile beim Verzicht auf Zeiterfassung

Neben den vielen Vorteilen ergeben sich durch die fehlende Zeiterfassung auch einige Nachteile. Es besteht immer ein gewisses Risiko, dass die Arbeitnehmer das Vertrauen ausnutzen und weniger arbeiten, als vereinbart. Auch müssen die Daten, die sonst von der elektronischen Zeiterfassung ins Personalbüro übertragen werden, bei der Vertrauensarbeitszeit erst manuell erfasst werden, was einen nicht geringen Arbeitsaufwand mit sich bringt.

Quellen:
http://www.kibis.at
http://www.arbeitszeit-erfassung.net

Die alltäglichen Verlockungen, wie besonders günstige Angebote, Angebote zur Ratenzahlung und zur kostenfreien Finanzierung lassen uns oft vergessen, dass wir uns gewisse Dinge nicht leisten können. Schließlich wird nur ein kleiner Betrag monatlich fällig, den man noch aufbringen kann. Schnell werden aus einem Betrag viele kleine Beträge, die sich summieren. Oder Sie haben sich bei der Existenzgründung verschätzt, Kundenzahlungen bleiben aus, Lieferanten machen Druck. Schnell wächst einem dann alles über den Kopf. Die Insolvenz droht. Doch Sie können Abhilfe schaffen, und zwar mit einer Schuldnerberatung.

Der erste Termin bei der Schuldnerberatung

Achten Sie bei der Auswahl der Schuldnerberatung darauf, dass diese kostenfrei arbeitet. Angebliche Berater, die nur gegen Entgelt arbeiten, sind oft unseriös. Sie müssen bis zu ihrem ersten Termin bei der gratis Schuldnerberatung der öffentlichen Träger meist mit einer Wartezeit rechnen. Das liegt jedoch daran, dass mehr Stellen für die Schuldnerberatung von den gemeinnützigen Trägern nicht finanziert werden können.

Sorgen Sie deshalb vor dem ersten Termin dafür, dass alle Ihre Unterlagen übersichtlich zusammengestellt sind. Sammeln Sie alle offenen Rechnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide. So erleichtern Sie der Schuldnerberatung die Arbeit.

Der Ablauf einer Schuldnerberatung

Zunächst werden Sie mit der Schuldnerberatung eine Aufstellung anfertigen, die alle Gläubiger und Forderungen beinhaltet. Gemeinsam werden Sie dann versuchen, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Auch wird die Schuldnerberatung Ihnen Tipps geben, wie Sie Geld einsparen können.

Durch die Ratenzahlungen können Sie innerhalb einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei werden. Die Schuldnerberatung verhandelt auf Wunsch dahingehend, dass eine Insolvenz gar nicht erst nötig wird, was dem Schuldner mit Sicherheit entgegenkommt.

Quelle: http://www.rss-nachrichten.de

Bekannt ist das Benchmarking auch als Benchmark und kann im Deutschen mit dem Setzen von Maßstäben gleichgesetzt werden. In zahlreichen Unternehmen wird dieses effektiv betrieben und in den Unternehmensalltag eingebunden.

Was ist das Benchmarking?

Unter dem Benchmarking muss eine Analyse für Vergleichszwecke verstanden werden. Diese basiert auf einem im Voraus festgelegten Referenzwert. Benchmarking wird mit verschiedenen Zielen und unterschiedlichen Methoden angewandt. Eine entscheidende Rolle spielen Benchmarks bis heute in der Betriebswirtschaft. In diesem Bereich lassen sie sich als Arbeitsbereich auf Unternehmen aller Branchen übertragen und zugleich auch anwenden. Bei dem Benchmarking in der Betriebswirtschaft wird auf verschiedene Bereiche eingegangen.

Diese Bereiche umfasst das Benchmarking in der Betriebswirtschaft

In der Betriebswirtschaft dient das Benchmarking vordergründig dem Produktvergleich. Dabei können sowohl mehrere Produkte des eigenen Unternehmens einander gegenübergestellt werden als auch Angebote anderer Firmen. Ebenso dient es dem Vergleich von Dienstleistungen und dem Prozessvergleich eines Betriebes. Bei den Benchmarks in der Betriebswirtschaft wird sowohl auf verschiedene qualitative als auch quantitative Merkmale eingegangen, sodass umfangreiche und zugleich aussagekräftige Ergebnisse ermittelt werden können. Bei dem Benchmarking von Konkurrenzprodukten lassen sich Chancen für das eigene Unternehmen ermitteln, die in die Entwicklung einer neuen Strategie einbezogen werden können.

Grundsätzlich müssen Benchmarks nicht nur in der Betriebswirtschaft angewendet werden. In den letzten Jahren haben sich auch die EDV-Benchmarks einen Namen machen können. Im Rahmen dieser kommt es zu einem technischen Leistungsvergleich unterschiedlicher EDV-Systeme. Dadurch lassen sich Leistungsunterschiede zwischen Systemen und Angeboten feststellen und die Auswahl eines optimalen Produktes ist möglich. Überwiegend kommt bei diesen Benchmarks eine spezielle Software zum Einsatz, welche die Vergleichsarbeiten übernimmt.

Das neue P-Konto wurde zwar bereits im vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossen, doch erste Konten dieser Art wird es voraussichtlich erst Mitte 2010 geben. Dennoch bietet das P-Konto einige Vorteile, wenn eine Kontopfändung vorliegt. Insbesondere Selbstständige können von dem neuen Pfändungsschutz profitieren, da künftig nicht mehr zwischen Einkommen aus nichtselbstständiger, selbstständiger Tätigkeit und Sozialleistungen unterschieden wird.

Vorteile beim neuen P-Konto im Bereich der Kontopfändung

Bisher musste bei einer Kontopfändung das betroffene Konto mühsam wieder frei gemacht werden. Hierfür musste das Gericht im jeweiligen Einzelfall den Pfändungsschutz in seiner Höhe festlegen. Bei dem neuen P-Konto wird der Pfändungsschutz automatisch bis zum Freibetrag von 985,15 Euro eingerichtet. Das Konto kann somit nicht gesperrt werden, wenn eine Kontopfändung vorliegt.

Daraus ergibt sich auch der Vorteil, dass die Betroffenen künftig nicht mehr auf den Barzahlungsverkehr ausweichen müssen. Bargeldlose Zahlungen, wie Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge, sind weiterhin möglich. Somit können die laufenden Belastungen ohne Mehrkosten, wie sie im Barzahlungsverkehr auftreten, beglichen werden.

Die Kontopfändung erstreckt sich nicht auf freiwillige Leistungen

Liegt eine Kontopfändung vor, so kann nicht auf freiwillige Leistungen an den Schuldner zugegriffen werden. Diese stammen oft von der Familie, die den Schuldner unterstützen wollen. Sofern die Zahlungen die 985,15 Euro nicht überschreiten, können sie nicht gepfändet werden.

Weiterhin kann eine Ansparung für größere Zahlungen jetzt ebenfalls erfolgen. Allerdings muss das P-Konto bei der jeweiligen Bank gesondert beantragt werden. Und es darf nur ein Girokonto als P-Konto pro Person geführt werden.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quelle: http://www.mittelstanddirekt.de