Zusammenfassende Meldung: Frist soll verkürzt werden

Die Frist für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung soll laut einem neuen Gesetzentwurf verkürzt werden. Damit sollen EU-Richtlinien umgesetzt werden. Voraussichtlich soll die neue Regelung zum 01.07.2010 in Kraft treten. Die Zusammenfassende Meldung muss immer dann abgegeben werden, wenn innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Leistungen angefallen sind.

Neue Frist und Bemessungsgrundlagen

Die neue Frist sieht vor, dass die Zusammenfassende Meldung jeweils spätestens bis zum 25. des Folgemonats, in dem innergemeinschaftliche Umsätze erzielt wurden, einzureichen ist. Dabei kann die Frist auch auf eine quartalsweise Abgabe, dann wiederum bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals, verlängert werden. Hierfür spielt die Bemessungsgrundlage eine Rolle. Sie soll 50.000 Euro im Kalendermonat betragen. Vom 01.07.2010 bis 31.12.2011 sind sogar 100.000 Euro pro Monat vorgesehen. Diese Bemessungsgrundlage entspricht den Umsätzen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen.

Schwierigkeiten in der Praxis

Durch die Verkürzung der Fristen dürfte es zu Schwierigkeiten in der Praxis kommen. Denn Zusammenfassende Meldung und Umsatzsteuervoranmeldung wurden bisher gemeinsam abgegeben. Die Termine fallen nun auseinander und so müssen die Unterlagen dem Steuerbüro frühzeitiger ausgehändigt werden. Eine komplette Umstrukturierung der innerbetrieblichen Buchführung ist damit unumgänglich, was manches Unternehmen vor Probleme stellen dürfte. Dies gilt insbesondere für verspätet eingetroffene Belege, die sehr häufig vorkommen.

Quelle: Blitzlicht 02/2010

Über den Autor

Sabine HutterAnonymous’s avatar

Ich bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.

Bereits geschriebene Artikel: 204
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?



Bewerten Sie den Artikel

1 5 5 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Bemessungsgrundlage
   Rechnung an Verein, dafür Zuwendungsbescheinigung?
   Cashback und AFA

Umsatzsteuervoranmeldung
   Betriebliche Nutzung Privat PKW schätzen?
   Noch mal eBay

Zusammenfassende Meldung
   UMSATZSTEUER DRITTLAND VORSTEUER DOKUMENTATION : STEUERN + Rechnungen
   Innergemeinschaftliche Lieferung melden