Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit einem Urteil vom 21.09.2009 seine bisher gültige Rechtsprechung im Bereich gemischt veranlasster Aufwendungen verändert. Die Entscheidung erging unter dem Aktenzeichen GrS 1/06.
Der Fall
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der einen siebentägigen Aufenthalt in den USA zum Besuch einer Messe nutzte. Das Finanzamt erkannte jedoch lediglich vier Tage als betrieblich bedingt an. Demzufolge ließ es den Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben für vier Übernachtungen zu, sowie Verpflegungsmehraufwendungen für fünf Tage.
Kurze Zeit darauf landete der Fall vor dem Finanzgericht. Es entsprach den Regelungen des Finanzamtes, erlaubte aber auch den Abzug von vier Siebtel der Kosten des Hin- und Rückfluges. Dem widersprach das Finanzamt mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Bundesfinanzhof änderte seine Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof hat aufgrund des vorliegenden Falls die Abzugsfähigkeit der anteiligen Hin- und Rückflugkosten anerkannt und ist damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Allerdings sei die Aufteilung sämtlicher Kosten nur dann möglich, wenn der beruflich genutzte Anteil der Reise feststehe und nicht von geringer Bedeutung sei. Dieses Urteil könnte für Sie als Unternehmer wichtig sein, da Sie somit auch anteilige Reisekosten für betrieblich und privat veranlasste Reisen absetzen können.
in Anlehnung an: Der Steuerzahler, Februar 2010, S. 39
Über den Autor
Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
Bereits geschriebene Artikel: 279Weitere Artikel des Autors Torsten Montag
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
Bewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- Berufsbekleidung künftig nur noch auf eigene Kosten reinigen?
- Privatnutzung eines Werkstattwagens – keine 1 %-Methode
- Wann ein Urlaub als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann
- Einkommenssteuererklärungen können jetzt sieben Jahre rückwirkend eingereicht werden
- Allgemeines Aufteilungsverbot für Mischkosten wurde aufgehoben
Folgende Begriffe im Forum
Bundesfinanzhof
Arbeitszimmer nicht anerkannt
Fahrtkosten bei einer teils beruflichen, teils privaten Fahrt
Finanzamt
Private und gewerbliche Käufe wie trennen?
Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)
Finanzgericht
Arbeitszimmer nicht anerkannt
Unrichtiger Umsatzsteuerausweis
Verpflegungsmehraufwendungen
Vorsteuerabzug Schweiz
Abfahrts- und Ankunftszeit Fahrtenbuch


Senden...
No comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2010/07/31/anderungen-bei-beruflich-und-privat-veranlassten-aufwendungen/trackback/