August 2010

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Bis vor Kurzem herrschte Klarheit: Wurde die Umsatzsteuervoranmeldung von Einnahmen-Überschuss-Rechnern für den Dezember 2009 bis zum 10. Januar 2010 beim Finanzamt eingereicht, war die geschuldete Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe für 2009. Dies galt selbst dann, wenn die Zahlung erst zum 14. oder 15. Januar, etwa aufgrund der Einzugsermächtigung für das Finanzamt, erfolgte.

Nun will aber die Oberfinanzdirektion Rheinland diese Regelung kippen. Da die Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember 2009 erst am 11. Januar 2010 fällig gewesen sei, sei die Zahlung der Umsatzsteuer auch erst für das Jahr 2010 als Betriebsausgabe abzugsfähig. Grund dafür: Der 10. Januar war ein Sonntag. Für Unternehmer gilt jedoch: Solange das Bundesfinanzministerium hierzu keine klare Aussage gibt, bleibt die bisher gültige Regelung bestehen.

Unternehmer sollten deshalb die Zahlung der Umsatzsteuer auf die Betriebsausgaben 2009 anrechnen. Idealerweise wird auf einem gesonderten Blatt, das der Einnahmen-Überschuss-Rechnung beigelegt wird, darauf hingewiesen.

Vorschau

Einnahme-Überschuss-Rechner müssen sich aber lediglich um die Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember 2009 sorgen. Im kommenden Jahr fällt der 10. Januar auf einen Montag, so dass die alte Regelung wieder Anwendung finden kann. Das heißt, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember 2010 auch tatsächlich wieder für das Jahr 2010 als Betriebsausgabe angesetzt werden kann. Versäumnisse bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sollten dennoch vermieden werden, um nicht Gefahr zu laufen, die Umsatzsteuern erst für 2011 ansetzen zu können. Der Weihnachtsurlaub sollte also nicht zu lange andauern, um seinen Verpflichtungen noch korrekt nachkommen zu können.

Evtl. Berichtigungen, die zum Beispiel durch verspätet eingegangene Rechnungen notwendig werden, können selbstverständlich auch noch später durchgeführt werden.

in Anlehnung an: Pro Firma, März 2010, S. 54

Unternehmen, die die Anschaffung eines neuen Firmenwagens in den Jahren 2010 bis 2012 planen, können vom Investitionsabzugsbetrag Gebrauch machen. Dieser besagt, dass bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits 2009 abgezogen werden können. Allerdings gilt es hierfür, auch einige Hürden zu überwinden.

Zunächst einmal darf der Investitionsabzugsbetrag nur dann genutzt werden, wenn ein Einnahme-Überschuss-Rechner auch vor dem Abzug des Betrages einen Gewinn auswies, der nicht mehr als 200.000 Euro betrug. Für bilanzierende Selbstständige gilt, dass der Wert des Unternehmens nicht mehr als 335.000 Euro betragen darf.

Fahrtenbuch ist Grundvoraussetzung

Doch damit nicht genug: Genauso wichtig ist es, ein Fahrtenbuch zu führen. Denn dieses sorgt dafür, dass nachgewiesen werden kann, wie häufig das Fahrzeug tatsächlich betrieblich genutzt wird. Der Investitionsabzugsbetrag wird nur bei einer mindestens 90-prozentigen betrieblichen Nutzung gewährt.

Die Ein-Prozent-Versteuerung dagegen berechtigt nicht zum Investitionsabzugsbetrag, da hierbei davon ausgegangen wird, dass die private Nutzung wenigstens zehn Prozent beträgt. Deshalb lautet auch ein Beschluss des BFH unter dem Aktenzeichen III B 190/09, dass Unternehmer vor dem Kauf des PKW schriftlich erklären müssen, dass sie diesen zu wenigstens 90 Prozent betrieblich nutzen. Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, sämtliche Fahrten anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen.

Fazit

Unternehmer, die die Anschaffung eines neuen Firmenwagens planen und dabei den Investitionsabzugsbetrag nutzen wollen, sollten sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, ob sie diesen tatsächlich vorwiegend betrieblich nutzen. Ist bereits im Vorfeld klar, dass das nicht der Fall sein wird, sollte auf den Investitionsabzugsbetrag verzichtet werden. Für Unternehmer, die höhere Gewinne erwirtschaften, erübrigt sich die Frage ohnehin, sie können dafür aber auch die bewährte Ein-Prozent-Regelung nutzen.

in Anlehnung an: Pro Firma, März 2010, S. 54

Endlich gibt es die Webanwendung Googel Maps für Unternehmen auch auf dem deutschen Markt. Es gibt eine kostenlose Version von Googel Maps und eine Version von Googlemaps gegen eine Gebühr. Die Lizenzsoftware kostet rund 10.000 Euro. Googel Maps für Unternehmen richtet sich eher an diejenigen, die Map Google als Dienst fest in eine Applikation einbetten wollen. Dies mit dem ganzen Support.

Vorteile für Unternehmen

Mit der Anwendung Googel Maps ist es Unternehmen erlaubt, eigene Daten mit dem Kartenmaterial von Google zu verbinden. Mit Googel Maps kann das Unternehmen Karten jeden Typs erstellen und diese im Internet veröffentlichen. Ein Vorteil von Googlemaps ist, dass Unternehmen mit einer Anwendung ihre Geschäftswelt in einer geografischen Ansicht darstellen können. Mit Googel Maps können auch Sendungen verfolgt werden und Kundenstandorte aufgezeichnet werden. Gebäude verwalten ist ebenfalls möglich. Und dies mit allen Standortdaten in einer geografischen Ansicht.

Einfache Implementierung von Googel Maps

Die kostenlose Version von Googel Maps wie auch die lizenzierte Version von Googel Maps bieten eine einfache Implementierung über eine JavaScript basierte Schnittstelle zum Einblenden von Kundendaten. Mit Googel Maps kann auch auf eine große Datenbank für Nordamerika und Europa zurückgegriffen werden. Googel Maps bietet dem Unternehmen eine einfache Handhabung und viele Vorteile.

Besserer Service durch Googel Maps

Aus diesen vielen Vorteilen lässt sich insgesamt für Unternehmen ein besserer Service aufbauen. Kunden können damit einfacher und schneller bedient werden. Evtl. Geschäftsreisen können dank Googel Maps ebenfalls sinnvoller geplant werden, da auf einen Blick erkennbar ist, welche Streckenplanung am sinnvollsten ist. Somit ergeben sich sogar Kostenvorteile, wenn die Software entsprechend genutzt wird.

Eine GbR Gründung ist bei Existenzgründern ebenso beliebt, wie eine Gründung als Einzelunternehmer. Die Gründer sollten sich jedoch im Klaren sein, dass neben einer Vielzahl von Rechten auch besondere Pflichten und rechtliche Hürden auf sie zukommen.

Vorsteuerabzug bei einer GbR

Schließen sich zwei oder mehrere Personen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, können sie nicht mehr als Einzelpersonen im Geschäftsverkehr für die GbR auftreten.

Kauft bspw. ein Gesellschafter auf seinen Namen Waren ein, ist der Leistungsbezieher nicht automatisch die GbR. Das Niedersächsische Finanzgericht musste über eine derart gelagerten Fall entscheiden und wies mit seinem Urteil vom 26.8.2009, Az. 16 K 56/09 die Klage der GbR auf Vorsteuerabzug ab.

Zur Begründung stellte das Finanzgericht fest, dass der Vorsteuerabzug nur dem Leistungsempfänger zusteht. Im zu urteilendem Fall hatte ein Gesellschafter ohne Hinweis auf die GbR Waren eingekauft und die Rechnung wurde direkt auf ihn ausgestellt. Nach eigenen Angaben war beiden Gesellschaftern nicht bewusst, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine GbR betrieben. Daher konnte nicht von einem verdeckten Einkauf für die GbR ausgegangen werden.

Bringt eine Rechnungsumschreibung Abhilfe?

Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts änderte die nachträgliche Umschreibung der Rechnungen auf die GbR nichts. Nach der ursprünglichen Rechtslage war die GbR nicht der Leistungsempfänger und damit auch nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Rechnungen sofort prüfen

Deshalb sollten Sie als Unternehmer in einer GbR in jedem Fall alle Rechnungen sofort prüfen. Sobald Sie Unstimmigkeiten feststellen, müssen Sie die Rechnungen, wie auch die Lieferscheine entsprechend ändern lassen. Noch besser ist es, Sie geben gleich an, dass alle Waren an die GbR zu liefern sind. Somit umgehen Sie sämtliche Problemfälle und können die anfallenden Vorsteuern entsprechend ziehen.

Quelle: Steuertipps aktuell

Als Arbeitgeber haben Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber ganz bestimmte Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört die Zahlung eines angemessenen Entgelts, das entweder einzelvertraglich oder mithilfe eines Tarifvertrages vereinbart wird. Auch im Krankheitsfall dürfen Sie Ihren Arbeitnehmer nicht im Regen stehen lassen, denn Sie sind verpflichtet, den Lohn weiterhin zu zahlen.

Sechs Wochen Lohnfortzahlung sind immer Pflicht

Grundsätzlich sind Sie zur Lohnfortzahlung für sechs Wochen verpflichtet. Dabei gibt es bestimmte Irrtümer, die immer wieder für Verwirrung sorgen. So heißt es oft, dass Lohnfortzahlung immer wieder von neuem beginnt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer anderen Erkrankung krankgeschrieben wird. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit diesem Irrglauben nun aufgeräumt.

Die Pflicht zur Lohnfortzahlung, die Sie auch in der Lohnabrechnung entsprechend berücksichtigen müssen, besteht maximal für sechs Wochen. Wenn während der Krankschreibung weitere Erkrankungen auftreten, beginnt die Frist nicht neu zu laufen. Dies gilt nur dann, wenn Ihr Arbeitnehmer zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig war.

Lohnfortzahlung auch bei Unfällen

Erkrankt Ihr Mitarbeiter durch einen Verkehrsunfall, sind Sie dennoch zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Allerdings können Sie, sofern der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde, das fortgezahlte Entgelt, nebst den Arbeitgeber-Beiträgen zur Sozialversicherung von der gegnerischen Versicherung, bspw. der Kfz-Versicherung oder der Privathaftpflichtversicherung zurückfordern. Hierfür sollten Sie im Rahmen der Lohnabrechnung eine genaue Aufstellung darüber anfertigen, welche Kosten die Lohnfortzahlung, sowie die Arbeitgeber-Beiträge zur Sozialversicherung verursacht haben. Nicht zurückfordern können Sie allerdings einen entgangenen Gewinn durch die Erkrankung Ihres Arbeitnehmers.

Quellen:
http://www.focus.de
http://www.grosshaendler.org

Gerade während der Existenzgründungsphase ist die finanzielle Situation oft schwierig. Aber wo kann man sparen? Nimmt man z.B. den Kauf eines Navigationssystems, sollte man sich fragen, ob man am Anfang nicht darauf verzichten kann. Im Internet gibt es Routenplaner kostenlos, die ähnliche Ergebnisse wie das Navi hervor bringen.

Routenplaner kostenlos finden

Im Internet werden einige Routenplaner kostenlos angeboten, von denen wohl der bekannteste der von Falk ist, aber auch map24 und Routenplaner24.de bieten diese an. Viele Routenplaner, die man findet, wenn man „Routenplaner kostenlos“ googelt, basieren auf einem von diesen.

Vergleich der Routenplaner

Zunächst einmal ist es bei allen Routenplanern so, dass man den Startpunkt und das Ziel angeben muss. Die Route wird dann innerhalb weniger Sekunden berechnet und angezeigt. Bei verschiedenen Routenplanern sind die Wegbeschreibungen sehr übersichtlich (Routenplaner24.de) bei anderen recht ausführlich. Bei allen aber gibt es eine Druckfunktion. Der Routenplaner von Falk ist in der Bedienung etwas gewöhnungsbedürftig.

Fazit

Mittlerweile findet man viele Routenplaner kostenlos im Internet. Sie kommen zu ähnlichen Ergebnissen, wie ein Navigationssystem. Sie stellen eine echte günstige Alternative dar, wenn man vorher genau weiß, welche Stationen man anfahren muss.

Aber nicht nur für die eigene Routenplanung eignen sich diese Internetplaner. Unter web.de kann man für die eigene Webseite kostenlos einen Routenplaner downloaden. Dieser kann so eingestellt werden, dass man immer ein festes Ziel hat, zum Beispiel Ihren Firmensitz. So ist es für Besucher Ihrer Webseite kein Problem, Ihr Unternehmen zu finden.

Mit dem Jahresbeginn sind auch wieder einige Fristen abgelaufen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Archive von altem Ballast zu befreien.

Was jetzt in die Rundablage kann

Sie können ab sofort sämtliche Aufzeichnungen aus dem Jahre 1999 entsorgen, ebenso wie früher erstellte Aufzeichnungen. Inventare, die bis zum 31.12.1999 erstellt wurden, können ebenfalls aus Ihren Aktenschränken verschwinden. Bücher, in denen die letzten Aufzeichnungen aus dem Jahr 1999 stammen, benötigen Sie ab dem 01.01.2010 nicht mehr. Selbst die Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Jahresberichte aus 1999 und früheren Jahren können Sie jetzt vernichten.

Entsorgen Sie ebenfalls Buchungsbelege, die auf 1999 datiert sind, sowie sämtliche Handels- und Geschäftsbriefe, die bereits 2003 oder früher erstellt wurden. Denken Sie dabei nicht nur an die empfangenen Briefe, sondern auch an die Kopien der versandten Briefe. Sämtliche sonstige Unterlagen, die in keine der oben genannten Gruppen gehören und von 2003 oder den Vorjahren stammen, können Sie vernichten.

Auf benötigte Unterlagen achten

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die Unterlagen, die für eine aktuell stattfindende Außenprüfung benötigt werden, nicht vernichten. Gleiches gilt für Unterlagen, die im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen stehen. Bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei denen noch kein endgültiger Bescheid ergangen ist, sollten Sie die Unterlagen ebenfalls weiter aufbewahren, sowie Unterlagen für die Begründung von Anträgen an das Finanzamt.

Quelle: http://www.wp-schmitt.de

Existenzgründer haben eine große Auswahl an verschiedenen Förderprogrammen, die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen einerseits Zuschüsse, die nicht zurück gezahlt werden müssen und andererseits zinsgünstige Darlehen, wie sie oft von der KfW vergeben werden. Im Bereich der Zuschüsse sind insbesondere die Zuschüsse für die Gründungs- und Unternehmensberatung sowie das Gründercoaching Deutschland zu nennen. Daneben sind wichtige Fördermittel aus den Programmen „Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung", „KfW-Unternehmerkredit" und „KfW-Startgeld" zu nennen sowie der Gründungszuschuss.

Weitere Fördermittel

Zusätzlich kommen für Existenzgründer in bestimmten Branchen noch weitere Fördermittel in Betracht. Insbesondere der Umweltschutz sowie Maßnahmen, die diesen unterstützen und Hightech-Unternehmensgründungen werden hierbei gefördert. Ebenso werden für technologieorientierte Existenzgründungen verschiedene Programme und Fördermittel gewährt. Für Innovationen und Investitionen gibt es zudem auch für bestehende Unternehmen Fördermittel.

Beantragung der Fördermittel

Die Fördermittel werden in vielen Fällen von der KfW zur Verfügung gestellt. Allerdings können sie in der Regel nur über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Zusätzlich sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Gründungen muss insbesondere die Qualifikation des Gründers nachgewiesen werden, und das nicht nur auf technischer, sondern genauso auf kaufmännischer Basis. Das Geschäftskonzept muss schlüssig sein und Aussicht auf Erfolg haben, um Fördermittel zu erhalten. Die Beantragung selbiger muss in der Regel vor dem Start in die Selbstständigkeit erfolgen. Dafür profitieren Gründer von günstigen Zinsen für Darlehen und tilgungsfreien Anlaufzeiten.

Quelle: http://www.xn--existenzgrnderin-szb.com

Wer in Deutschland einen Kredit aufnehmen möchte, kommt zwangsläufig mit der Schufa in Kontakt. Die Schufa ist so etwas wie der "Geheimdienst" der Kreditinstitute. Sie gibt der kreditgebenden Bank eine Empfehlung ab, nach der meist die Kreditentscheidung fällt. Aber auch der Abschluss eines Handyvertrags, die Gewährung einer Kreditkarte oder der Abschluss eines Ratenkaufs funktioniert nicht ohne eine positive Schufaauskunft. Überall, wo etwas finanziert wird, hat die schufa ihre Hände im Spiel.

Was passiert also, wenn man den Ratenkredit oder den Handyvertrag verwehrt bekommt? Man ist von der Schufa als "nicht kreditwürdig" eingestuft worden, hat also einen negativen Schufaeintrag. Eine nicht bezahlte Versandhausrechnung oder zwei zurückgebuchte Lastschriften reichen ggfls. für einen negativen Schufaeintrag aus. Auch wenn man ansonsten eine gute Bonität besitzt.

Hohe Gebühren sind unseriös

Verbraucher mit Schufaeintrag werden es deshalb innerhalb Deutschlands schwer haben, einen Kredit zu bekommen. Hier geraten Jahr für Jahr viele Kreditsuchende an Abzocker, sog. Kredithaie, die mit Krediten ohne Schufa werben. Diese arbeiten unseriös, denn bereits für den Kreditantrag werden hohe Gebühren berechnet, egal ob der Kredit zu Stande kommt oder nicht.

Kostenloser Kreditantrag

Es gibt hier jedoch Anbieter, die einen Ratenkredit ohne Schufa seriös vermitteln. Hier ist der Kreditantrag kostenlos. Nur wenn der Kredit auch zu Stande kommt, erhält der Vermittler eine Abschlussprovision. Oftmals wird im Vorfeld geprüft, ob der Kunde einen Kredit mit Schufaabfrage erhalten kann. Die Konditionen sind mit Schufaabfrage natürlich günstiger. Mit einem Ratenkredit Vergleich wird der für den Kunden günstigste Anbieter am Markt ermittelt. Erst wenn diese Anfragen abschlägig entschieden werden, wird der Vermittler Kreditangebote ohne Schufaauskunft einholen. Bei seriösen Kreditvermittlern werden trotz Schufaverzicht keine Wucherzinsen berechnet.

Der Artikel wurde zur Verfügung gestellt von www.anbieter-vergleichen.de

Die Frage nach einem angemessenen und vom Finanzamt anerkannten Firmenwagen stellt sich insbesondere Existenzgründern und Jungunternehmern immer wieder. Viele Geschäftsleute nutzen eine wahre Luxuskarosse als Firmenwagen und scheinen damit auch steuerrechtlich gut zu fahren. Doch dürfen auch Gründer und Kleinbetriebe einen solch kostspieligen Firmenwagen fahren? Grundsätzlich kann die Frage mit Ja beantwortet werden. Allerdings kann das Finanzamt dafür Sorge tragen, dass nicht alle Kosten abgesetzt werden können. Das Verhältnis von Gewinn und Kosten des Firmenwagens muss angemessen sein. Ein Unternehmer mit 50.000 Euro Gewinn kann keine Abschreibungen von 20.000 Euro geltend machen. So zumindest entschied der Bundesfinanzhof in seinem unter dem Aktenzeichen XI B 25/06 vollstreckten Urteil.

Senkung der Absetzbarkeit beim Firmenwagen

Ist nun der Betriebsprüfer oder das Finanzamt der Meinung, dass ein Firmenwagen überdimensioniert ist, kann die vollständige Absetzbarkeit der Betriebsausgaben gekürzt werden. So können Leasingraten und Abschreibungen für den Firmenwagen beispielsweise halbiert werden, wenn die Finanzbehörde die Meinung vertritt, das Auto sei überdimensioniert. Diese Senkung der anrechenbaren Ausgaben bezieht sich allerdings nicht auf die laufenden Betriebskosten. Hierzu zählen Reparaturen, Steuern, Kfz-Versicherung, Zubehör, Schuldzinsen, Garagen und Stellplätze, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese Kosten sind weiterhin voll abzugsfähig.

Luxuriöser Firmenwagen kann geduldet werden

Andererseits kann ein sehr luxuriöser Firmenwagen geduldet werden, wenn der Unternehmer dessen Notwendigkeit beweisen kann. So kann ein repräsentatives Auto durchaus sinnvoll sein, wenn damit Kundenbesuche durchgeführt werden. Der Rechtsanwalt oder Unternehmensberater kann eine Luxuskarosse als Firmenwagen nutzen, für den Handwerker kommt diese jedoch kaum in Frage.

Quelle: http://www.focus.de

Wenn Sie als Unternehmer einen Auszubildenden beschäftigen, dann haben Sie sich damit eine nicht ganz einfache Aufgabe gestellt. Denn die Berufsausbildung wird vom Gesetzgeber nicht nur als berufliche Tätigkeit, sondern genauso als Zeit der Erziehung angesehen. Deshalb ist auch eine Kündigung wegen schlechter Leistungen nur schwierig möglich. Gehen Sie dennoch stets konsequent und offen mit Ihren Azubis um. Sobald Sie Fehlverhalten feststellen, versuchen Sie dieses zu korrigieren. Achten Sie auch bei den direkten Vorgesetzten der Azubis darauf, dass diese sich ausreichend um die jungen Lehrlinge kümmern.

Was tun bei massivem Fehlverhalten?

Sollte Ihr Auszubildender dennoch ein Fehlverhalten an den Tag legen, dann suchen Sie das Gespräch mit ihm, am besten gemeinsam mit dem zuständigen Ausbilder. Legen Sie die Probleme klar und offen auf den Tisch. Weisen Sie Ihren Auszubildenden unmissverständlich daraufhin, dass sein Verhalten den Betriebsablauf stört und dass er dieses zu unterlassen hat. Wenn das Fehlverhalten ungeachtet dessen weiterhin besteht, schreiben Sie eine Abmahnung. Diese muss binnen zwei Wochen nach Bekanntwerden des Abmahngrundes ausgestellt werden. Stellen Sie die Abmahnung bei minderjährigen Azubis auch den Eltern zu. Wählen Sie als Überschrift das Wort Abmahnung, um dem Azubi den Ernst der Lage deutlich zu machen. Sie müssen ebenfalls genaue Datums- und Zeitangaben aufnehmen, sowie den Sachverhalt exakt beschreiben. Sofern Zeugen vorhanden sind, müssen Sie diese benennen. Weisen Sie darauf hin, was für ein Verhalten vom Azubi künftig erwartet wird. Drohen Sie ebenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen an, sollte der Azubi denselben Fehler noch einmal begehen. Lassen Sie sich den Erhalt der Abmahnung schriftlich quittieren.

Kündigung von Azubis

Die Kündigung eines Azubis ist alles andere als einfach. Sie können lediglich während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Diese muss mindestens einen Monat, darf aber maximal vier Monate andauern. Vor der Kündigung müssen Sie den Betriebsrat anhören. Zum späteren Zeitpunkt ist eine Kündigung nur noch bei massivem Fehlverhalten möglich. Eine Auflösung des Ausbildungsverhältnisses kann auch durch Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag erfolgen. Bei letzterem müssen die Erziehungsberechtigten den Vertrag unterzeichnen, sofern der Azubi minderjährig ist. Als Gründe für eine fristlose Kündigung werden von den Gerichten nur wenige anerkannt. Dazu zählen rassistische Handlungen, Diebstahl im Unternehmen, schwere Beleidigungen oder das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit. Auch bei wiederholtem Schwänzen der Berufsschule spricht dies für eine Kündigung, ebenso wie bei Tätlichkeiten im Betrieb. Bedenken Sie jedoch: Wegen eines einzelnen geschwänzten Berufsschultags können Sie Ihren Azubi nicht kündigen. Sie müssen der Kündigung zudem eine Abmahnung vorausgehen lassen. Quelle: Pro Firma 12/2009, S. 33-34

Passende Vorlage zum Thema

Eine Vorlage für einen Aufhebungsvertrag finden Sie im Gründerlexikon als Download.

Durch die wachsenden Angriffe von Viren und Würmern auf Computer hat sich das Antivirenprogramm zu einem entscheidenden Thema bei der individuellen PC-Sicherheit entwickeln können. Mittlerweile werden unter der Rubrik Antivirus verschiedenste Angebote angepriesen, zu denen zweifelsfrei auch der Bereich MS Virenprogramm gezählt werden muss. Doch welches Antivirenprogramm hält eigentlich, was es verspricht und welche Angebote können sich bei einem Vergleich durchsetzen?

Das beste Antivirenprogramm finden

Bevor man sich für ein spezielles Antivirenprogramm entscheidet, sollte man sich grundsätzlich über die Optionen informieren. Im Bereich der Internet Security Suite kam es in den letzten Jahren zu entscheidenden Weiterentwicklungen, die sich heute durch die hohe Anzahl an Programmen präsentiert. Dabei sind es insbesondere die Details, die einen Virenscanner oder auch die Virensoftware ausmachen. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass man sich für eine möglichst aktuelle Version entscheidet.

Das Antivirenprogramm PC Tools Internet Security

In vielen Tests hat sich das Antivirenprogramm PC Tools Internet Security durchsetzen können. Bewertet mit guten Noten und einer umfangreichen Benutzerfreundlichkeit gehört es zu den besten Angeboten in Deutschland. Die Testversion Antivirenprogramm kann im Zeitraum von 15 Tagen genutzt werden. Für die Software muss mit Ausgaben von rund 50 Euro gerechnet werden. Dicht gefolgt befindet sich auf Platz zwei die Norton Internet Security 2010. Für 30 Euro darf man das Programm 30 Tage testen. Leistungsstärke und hohe Sicherheitseinstellungen haben sich auch bei diesem Antivirenprogramm zum Zugpferd des Erfolges entwickeln können. Auch die Kaspersky Antivirensoftware findet sich auf den vordersten Positionen wieder. Testen Sie das Programm vor dem Kauf, nur so können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.

Quelle: http://www.virenscanner-vergleich.de

Die Lohnsteuerkarte begleitet viele von uns ihr ganzes Leben lang schon. Doch damit sollte ab dem kommenden Jahr nun Schluss sein. Grund dafür ist die elektronische Lohnsteuermeldung via Elster. Sie soll den Arbeitgebern über die ELSTAM Datenbank alle benötigten Daten zur Ermittlung und Übertragung der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt zur Verfügung stellen. Das sollte nach ursprünglichen Planungen bereits 2011 der Fall sein, weshalb die Lohnsteuerkarte auf Papier für 2010 die letzte ihrer Art sein wird.

Allerdings ist nun klar geworden, dass die Datenbank erst ab dem Jahr 2012 vollständig zur Verfügung stehen wird. Dennoch will man keine Lohnsteuerkarten auf Papier mehr für 2011 ausgeben, sondern hat beschlossen, dass die Lohnsteuerkarte von 2010 auch im kommenden Jahr ihre Gültigkeit behält. Das gilt sowohl für die Lohnsteuerklasse, als auch für die evtl. eingetragenen Freibeträge.

Was Arbeitnehmer beachten müssen

Für Arbeitnehmer gilt deshalb:

  • Lohnsteuerkarte 2010 gut aufbewahren, auch wenn derzeit keine Beschäftigung ausgeübt wird
  • Bescheinigung zum Lohnsteuerabzug beim Finanzamt beantragen, wenn in 2011 erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wird

in Anlehnung an: Der Steuerzahler, Februar 2010, S. 39in Anlehnung an: Der Steuerzahler, Februar 2010, S. 43

Buchhalter sind im Unternehmen für die Verbuchung aller Geschäftsvorfälle mit Finanzmittelfluss verantwortlich. Sie übernehmen unter anderem das Buchen aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die Vorbereitung des Jahresabschlusses, das Bearbeiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder bearbeiten einfache Steuersachverhalte. Mit ihrer Arbeit bilden sie die Grundlage für die zu treffenden Handlungsentscheidungen der Geschäftsleitung, die hierfür die Auswertungen des Buchhalters nutzen.

Besonders qualifizierte Buchhalter sind Bilanzbuchhalter. Diese sind für die nicht alltäglichen Buchungsfälle zuständig, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Bewertung von Vermögensgegenständen anfallen zuständig. Der Bilanzbuchhalter ist somit direkt eine Qualifikation für höhere Positionen im Unternehmen. Hierunter fällt zum Beispiel die Leitung des Rechnungswesens.

Wie werde ich Buchhalter?

Als Voraussetzung für die Arbeit als Buchhalter gilt eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf. Die Bezeichnung Buchhalter ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Dadurch ist es möglich, Angestellte, die im Rechnungswesen des Unternehmens arbeiten, auch ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als Buchhalter zu bezeichnen.

Spezialisierungen im Rechnungswesen

In größeren Unternehmen gibt es oft spezialisierte Buchhalter, da diese ihr Rechnungswesen unterteilen und somit eine Spezifikation des Buchhalters auf ein Gebiet des Rechnungswesens vornehmen. Dies sind u.a.

-    Kreditorenbuchhalter (Buchung von Eingangsrechnungen)
-    Debitorenbuchhalter (Buchung von Ausgangsrechnungen)
-    Lohnbuchhalter
-    Anlagenbuchhalter
-    Finanzbuchhalter

Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter

Der Bilanzbuchhalter ist für die vollständige Leitung, Kontrolle und Organisation des Rechnungswesens im Unternehmen verantwortlich. Zu seinen Aufgabengebieten gehören die Erstellung des Jahresabschlusses und die Bewertung von Grenzfällen in der Bilanzierung. Der Bilanzbuchhalter wertet das Zahlenmaterial des Rechnungswesens aus und entwickelt daraufhin Berichte für die Unternehmensführung und unterstützt sie durch Empfehlungen und Beratungen.

Die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter erfordert eine mindestens dreijährige, abgeschlossene kaufmännische Lehre oder die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Zusätzlich müssen drei Jahre Berufspraxis im betrieblichen Rechnungswesen nachgewiesen werden. Die Prüfung kann bei der IHK abgelegt werden. Dabei erhält man die Bezeichnung  „geprüfter Bilanzbuchhalter“. Alternativ kann die Ausbildung an einem privaten Institut durchgeführt werden. Die dort erreichbare Bezeichnung lautet „Bilanzbuchhalter“.  Die Bezeichnung „geprüfter Bilanzbuchhalter" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und darf nur von Personen getragen werden, welche die entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Kurse für die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter finden Sie in einer Übersicht auf www.Rechnungswesen-Portal.de

Google AdWords hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Werbeform im Online-Marketing entwickeln können und wird von vielen Seitenbetreibern bereits als Pflicht angesehen. Dabei erfordern Werbekampagnen, die über Google AdWords laufen, sehr viel Feingefühl und Können, denn nicht immer gestalten sie sich als erfolgreiche Variante. Grundsätzlich ist der Inhalt einer AdWords Kampagne entscheidend.

Auf was muss bei AdWords geachtet werden?

Alle AdWords Kampagnen sollten möglichst genau konkretisiert sein. Hierfür müssen Seitenbetreiber die genaue Zielgruppe ihres Angebotes kennen. Durch eine Einschränkung des Personenkreises, der durch die AdWords Anzeigen angesprochen werden soll, können unnötige Kosten von Beginn an vermieden werden. Zudem richtet man sich auf diese Art und Weise ausschließlich an Personen, die auch wirklich an den eigenen Dienstleistungen oder Produkten interessiert sind. Die Zielgruppe der Seite wird direkt angesprochen und sorgt so für eine perfekte Vermarktung des Produkts. Des Weiteren bietet es sich an, die eigenen AdWords Anzeigen über das Content-Werbenetzwerk zu schalten. Studien und Erhebungen haben gezeigt, dass dadurch mehr als 75 Prozent aller Internetuser erreicht werden. Zudem sind diese Anzeigen in mehr als 20 Sprachen und in über 100 Ländern zu sehen.

Google AdWords als kostengünstige Werbung

Google AdWords Kampagnen haben sich insbesondere wegen der preislichen Strukturen einen Namen machen können. So handelt es sich hierbei um eine der günstigsten Werbeformen, die im Web zur Verfügung steht. Trotz der niedrigen Kosten lässt sich mit den Anzeigen eine enorme Reichweite erzielen, von der letztlich die eigene Internetseite entscheidend profitiert. Die Vermarktung einer Internetseite gestaltet sich dadurch als überaus einfach und risikolos, denn jeder Seitenbetreiber kann das finanzielle Volumen bei AdWords eigenständig bestimmen.

Quelle: http://www.valeska-design.de

Immer wieder kommt es im Online-Handel zu Abmahnungen von verschiedensten Seiten. Grundsätzlich ist aus diesem Grund in der Branche bereits von einem weitverbreiteten Problem die Rede. Eine Abmahnung kann aus verschiedensten Gründen auf einen Shopbetreiber zukommen. Häufig sind diese Gründe jedoch das Ergebnis von Vergesslichkeit oder auch Unwissenheit.

So kann man eine Abmahnung vermeiden

Eine Abmahnung im Online-Handel kann man weitestgehend nur durch Sorgfalt vermeiden. Durch das deutsche Gesetz werden einzelne Informationen vorgeschrieben, die auf jedem Shop zu finden sein müssen. Das Telemediengesetz, kurz TMG, verpflichtet so zu einem Impressum, das ausgehend von jeder Seite mit einem Klick erreicht werden kann. Des Weiteren müssen auf jeder Seite Informationen zu dem geltenden Widerrufsrecht zu finden sein. Gleiches gilt für die Waren und Dienstleistungen, die in dem Shop zu finden sind und für die Kunden zur Verfügung gestellt werden. Viele Shopbetreiber wissen nicht, ob für den Online-Handel eine AGB-Pflicht besteht. Grundsätzlich besteht diese Pflicht in Deutschland nicht. Jedem Shopbetreiber steht es frei, ob er mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen arbeitet oder nicht. Entscheidet man sich jedoch für die AGB ist darauf zu achten, dass sie so gestaltet sind, dass sie jeder durchschnittliche Kunde verstehen kann.

Wie reagiert man auf eine Abmahnung?

Erhält ein Shopbetreiber eine Abmahnung aufgrund fehlender oder falscher Angaben im eigenen Online-Shop, ist er grundsätzlich zur Reaktion verpflichtet. Hierfür stehen im Internet verschiedene Musterbriefe zur Verfügung, die unter anderem vom Bundeswirtschaftsministerium angeboten werden. Bei allen Reaktionen gilt es jedoch, sich an die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten zu halten. Zudem ist der Shopbetreiber dazu verpflichtet, die fehlenden Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren. Quelle: http://www.ihk24-lueneburg.de

Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen will der Berufsbekleidung an die Wäsche. Im Urteil vom 10.12.2008 unter dem Aktenzeichen 7 K 166/08 entschied es, dass die Kosten für die Reinigung von Berufsbekleidung sich nur dann steuermindernd auswirken, wenn die Verschmutzung der Kleidung deutlich höher, als bei ziviler Kleidung läge. Im besagten Fall wollte ein Polizist die Reinigungskosten für seine Berufsbekleidung steuerlich als Werbungskosten absetzen.

Dabei galt schon seit Jahren, dass der Bundesfinanzhof (BFH) anerkannt hatte, dass die Anschaffungs- und Reinigungskosten für Berufsbekleidung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzuerkennen seien. Wenn auch Ihnen der Abzug dieser Ausgaben vom Finanzamt versagt werden sollte, sollten Sie auf die Rechtsprechung des BFH verweisen, notfalls ein Dienstaufsichtsverfahren einleiten, um zu einem für alle Parteien sinnvollen Kompromiss zu gelangen.

Denn auch das FG Niedersachsen kürzte die Werbungskosten im besagten Fall nur um den Anteil der Kosten, der auch durch normale, zivile Kleidung angefallen wäre. Mehrkosten für einen höheren Reinigungsaufwand können somit nach wie vor steuerlich begünstigt werden. Hierbei ist jedoch stets zu bedenken, dass eine private Mitbenutzung der Berufsbekleidung so gut wie ausgeschlossen sein muss. Das gilt insbesondere für Personen, die keine spezielle Uniform oder Sicherheitskleidung tragen müssen. Denn alle anderen Kleidungsstücke können auch im bürgerlichen Leben getragen werden und bedingen daher keine steuerliche Vergünstigung.
 

Unternehmen und Selbstständige, die auch Kunden im Ausland haben, müssen Anfragen, Angebote und sonstige Korrespondenz häufig auch in deren Sprache, zumindest aber in englischer Sprache verfassen. Bestimmte Formulierungen oder auch nur einzelne Wörter hat man dann oftmals nicht zur Hand. Hier helfen Wörterbücher.

Das Leo Dictionary – nur einen Klick entfernt

Das klassische Lexikon hat im Grunde ausgedient. In Zeiten des Internets greifen viele auf Online-Lexika zurück. Hierzu gehört auch das Leo Wörterbuch. Leos Wortschatz wächst ständig und bietet deshalb deutlich mehr Treffer als ein normales Lexikon. Wie auch bei Google, kommt es aber auch bei diesem Wörterbuch zu einem gewissen Teil auf den Nutzer an, wenn man schnelle und gute Ergebnisse bekommen möchte. Dazu muss man wissen, dass das Leo Dictionary mehr als nur ein simples Lexikon für Fremdsprachen ist. 

Leo richtig benutzen

Die Übersetzung einzelner Wörter erledigt das Leo Dictionary sehr schnell. Es lohnt sich die angezeigten Suchergebnisse genauer anzusehen, da hier auch verschiedene Phrasen und Verwendungsmöglichkeiten des gesuchten Begriffes angezeigt werden. Auch die Übersetzung kompletter Sätze oder gar Texte ist mit Leo möglich. Dies funktioniert allerdings nicht über die Suchfunktion. In solchen Fällen lohnt es sich, die Foren des Wörterbuchs zu besuchen. Viele gängige Sätze und Ausdrücke kann man hier schon mit der Suchfunktion des Forums finden. Ist das Benötigte nicht dabei, kann man die Nutzer um Hilfe bitten. In der Regel dauert es nicht lange, bis man eine benötigte Übersetzung bekommt.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 02.09.2009 unter dem Aktenzeichen 7 K 2/07 entschieden, dass Telefonate mit der Familie auf Dienstreisen als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Die Regelung gilt für alle Dienstreisen, die länger als eine Woche andauern und bei denen eine wöchentliche Heimreise zur Familie nicht möglich ist.

Im verhandelten Fall ging es um einen Soldaten, der für einen mehrwöchigen Einsatz auf See war. Ein 15-minütiges Gespräch pro Woche mit der Familie war ihm gestattet und dessen Kosten darf er als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Diese Regelungen gelten auch für Selbstständige, die in vielen Fällen ähnlich den Angestellten behandelt werden sollen, wie es auch hier der Fall ist. Jedoch müssen die Kosten für diese Familientelefonate einzeln nachgewiesen werden. Pauschalen dürfen dabei nicht genutzt werden. Sie sind auch nur dann absetzbar, wenn die wöchentliche Heimfahrt nicht erfolgen kann. Die Regelungen gelten außerdem bei doppelter Haushaltsführung.

in Anlehnung an: http://www.selbststaendigentipps.de

Bisher galt gemeinhin die Annahme, dass nur Geldspenden als Sonderausgaben steuerlich zu berücksichtigen seien. Doch dem ist nicht so, unter bestimmten Umständen können Sie nämlich auch Sachspenden steuerlich geltend machen. Wann dies möglich ist und wie Sie dabei richtig vorgehen, zeigen wir Ihnen hier.

Wann Sie Sachspenden absetzen können und wann nicht

Wollen Sie einem Verein eine Sachspende zukommen lassen, dann können Sie diese steuerlich absetzen, wenn sie dem steuerbegünstigten Satzungszweck entspricht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Sachspende den ideellen steuerbegünstigen Zwecken des Vereins zugute kommt oder einem der Zweckbetriebe des Vereins. Hierunter wäre etwa eine Tombola zu verstehen, bei der die Sachspende verlost wird. Die Einnahmen aus der Tombola müssen dann allerdings vollständig der Förderung steuerbegünstigter Zwecke zufließen.

Will der Verein mit Hilfe Ihrer Sachspenden einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ermöglichen, sind die Spenden hingegen nicht steuerbegünstigt. Das ist etwa bei Vereinsfesten, Flohmärkten oder Basaren der Fall, durch die der Verein Gelder einnimmt, die nicht dem steuerbegünstigten Zweck zuzuordnen sind.

So hoch dürfen Sie Sachspenden absetzen

Bei der Sachspende unterscheidet man zwischen neuen und gebrauchten Sachspenden. Neue Sachspenden, etwa die Fußbälle für den Fußballverein oder Tauchgegenstände für einen Schwimmverein, können Sie in der Höhe absetzen, die Sie für die Fußbälle oder Tauchgegenstände bezahlt haben. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie dem Verein diese Kosten mittels Beleg nachweisen können.

Bei gebrauchten Sachspenden entscheidet der Wert, der auf dem Markt zu erzielen wäre. Hierfür können Sie Kleinanzeigen zu Rate ziehen, die Ihnen zeigen, welchen Preis Sie für die Sachspende bei einem Verkauf erzielen könnten. Eine gute Preisinformationsquelle ist auch die Plattform Ebay.

in Anlehnung an: http://www.steuertipps.de

Xing hat sich in den letzten Jahren zu einem der beliebtesten Business-Netzwerke weltweit entwickeln können. Die günstigen Mitgliedsgebühren und der internationale Charakter haben das Portal zum Must Have aller Unternehmer, Freiberufler und Experten gemacht. Doch bis heute wissen viele Mitglieder nicht, wie sie Xing als  Business-Plattform nutzen sollen.

Welche Möglichkeiten bietet Xing?

Xing bietet als Business-Portal insbesondere die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Unternehmen. Durch die Funktionen des Portals können mögliche Geschäftspartner kontaktiert werden. Auch die Kontaktaufnahme mit befreundeten Kollegen ist problemlos möglich. Durch die Xing Nachrichten lassen sich Mitteilungen an bereits bestehende Kontakte sowie potenzielle Partner verschicken. Durch die umfangreichen Informationen, die in den einzelnen Profilen vorhanden sind, lassen sich hervorragend perfekte Geschäftspartner ausfindig machen.

Bei Xing Kontakt-Netzwerk aufbauen

Mit ein bisschen Geschick und Zeit kann man ein ansprechendes Kontakt-Netzwerk bei Xing aufbauen. Auch die Kundenakquise ist über das Netzwerk problemlos möglich. Neben der klassischen Kaltakquise kann mit einer entsprechenden Individualisierung auch die Warmakquise durchgeführt werden. Über das Portal können Existenzgründer zudem nach möglichen Beratern suchen, die sie bei den unternehmerischen Aufgaben unterstützen.

Auch Anbieter von verschiedensten Versicherungsleistungen lassen sich über das Netzwerk problemlos ausfindig machen. Durch die effektiv gestaltete Kontaktaufnahme bei Xing kann ein Unternehmer intensiv an seinem  individuellen Erfolg arbeiten und sich dadurch entsprechende Vorteile gegenüber Wettbewerbern sichern.

Quelle: http://ebook-blog.info

Es vergeht kaum ein Tag an dem Global Warming nicht als Schlagwort in den Nachrichten erscheint. Es betrifft die ganze Welt und dennoch glauben viele, dass sie selbst nichts dagegen tun können. Im Zeitalter neuer Technologien war es allerdings noch nie so leicht ohne viel Aufwand dem Umweltschutz aktiv beizutragen. Konferenzschaltungen sind ein perfektes Beispiel hierfür. Telefonieren wird wieder Trend.

Das Internet öffnet uns unzählbare Möglichkeiten und Chancen und hat die Art wie wir kommunizieren revolutioniert. Postverkehr wird heutzutage meist durch E-Mails oder den neuen E-Brief ersetzt, wobei sowohl Papier- als auch Versandkosten eingespart werden. Und obwohl Anrufe oftmals durch SMS ersetzt werden, hat bis jetzt das Telefon an Wichtigkeit nichts eingebüßt. Telekommunikation ist und bleibt zum Informationsaustausch extrem wichtig und Unternehmen können dies zu ihrem Nutzen machen.

Telefonkonferenzen sparen Dienstreisen ein

Telefonkonferenzen können über das Internet kostengünstig durchgeführt werden. Vorbei sind die Zeiten in denen Dienstreisen auf jeden Fall unternommen werden mussten, da nur auf diese Weise effizient kommuniziert werden konnte. Diese Reisen nehmen Zeit in Anspruch und kosten viel Geld. Telefonkonferenzen sind im Gegensatz hierzu schnell und günstig. Viele Anbieter bieten diesen Service sogar gratis an: Es fallen keine Grundgebühr an und man bezahlt lediglich für die Kosten des eigenen Anrufs, was im Vergleich zu Reisekosten sehr günstig ist. Telefonkonferenzen sind ein Muss im 21. Jahrhundert: Man spart Zeit, Geld und schont gleichzeitig die Umwelt.

Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von www.powwownow.de

Die Fotobearbeitung hat sich nicht nur für die Profis zu einem wichtigen Arbeitsbereich entwickeln können, sondern wird mittlerweile auch bei zahlreichen Privatpersonen verwendet. Dabei sind es insbesondere die zahlreichen Möglichkeiten, die ein solches Bildbearbeitungsprogramm mit sich bringt, die für eine wachsende Popularität der Angebote sorgen. Wer Fotos bearbeiten möchte, hat jedoch in jedem Fall die Qual der Wahl.

Programme für die Fotobearbeitung

Mittlerweile ist der Markt der Fotobearbeitung extrem angewachsen. Während man sich in der Vergangenheit überwiegend auf einzelne Programme konzentrierte, reicht die Spanne heute angefangen von den Laienlösungen bis hin zum professionellen Bildbearbeitungsprogramm. Die Kostenspanne bewegt sich durchschnittlich zwischen 70 und 90 Euro. Allerdings gibt es auch Angebote, die wesentlich kostenintensiver sind und mehr als 1.200 Euro kosten. Bevor man sich für den Kauf eines Bildbearbeitungsprogrammes entscheidet, sollte man sich grundsätzlich über die einzelnen Anwendungsmöglichkeiten und Werkzeuge informieren.

Die Favoriten bei der Fotobearbeitung

In den letzten Jahren haben sich bei der Fotobearbeitung einige Favoriten durchsetzen können. In zahlreichen Tests konnte dabei das Angebot PhotoImpact XL punkten. Obwohl es sich speziell an Webdesigner und Kreative richtet, ermöglicht es eine leichte Handhabung. Mit zwei Bilddatenbanken und zahlreichen Werkzeugen hat es sich insbesondere durch das Preis-Leistungsverhältnis bei den zahlreichen Tests behaupten können. Die einfache Bedienoberfläche und die hochwertige Internetgestaltung runden das Gesamtangebot ab.

Zudem ist das Programm mit einem Befehle-Rekorder ausgestattet, der den eigenen Handlungsspielraum erleichtert. Wer seine Fotos bearbeiten möchte, entscheidet sich mit diesem Programm für eine handliche, in jedem Fall aber auch kompakte Lösung für Beruf und Alltag.

Quelle: http://www.chip.de

Das Erstellen von PDF-Dateien ist insbesondere im Unternehmensalltag unerlässlich und wird aus diesem Grund als entscheidender Arbeitsbereich angesehen. Mittlerweile sind PDF-Dokumente in einzelnen Unternehmensbereichen auch zur Pflicht geworden. Infolgedessen schauen sich immer mehr Unternehmen und Freiberufler nach einer Free–PDF-Software um, die sie für die Arbeiten im Betriebsalltag verwenden können. Ein PDF-Creator oder auch PDF-Reader war lange Zeit mit enormen Anschaffungskosten verbunden.  Durch Freeware, die als Freepdf bezeichnet wird, kam es jedoch zu einem Wandel.

Auf was muss bei der Free-PDF-Software geachtet werden?

Wenn man sich gegen ein kostenpflichtiges Angebot und somit für die Free- PDF-Software entscheiden möchte, sollte man auf einzelne Besonderheiten bei der Auswahl des Angebotes achten. Neben einer einfachen Handhabung des PDF-Creators und dem PDF-Reader kommt es auch auf die qualitativen Merkmale an. So sollte sich ein PDF-Dokument mit einer solchen Software auch für einen Laien problemlos erstellen lassen. Zudem sollten Bearbeitungen von einzelnen Dokumenten in diesem Format möglich sein. Es gilt zudem darauf zu achten, für welche Betriebssysteme die Free-PDF-Software ausgelegt ist. Ein nicht zu unterschätzendes Kriterium ist die Sprache. Wenn Sie mit englischen Fehlermeldungen ein Problem haben, sollten Sie auf eine deutsche Version zurückgreifen.

Mögliche Angebote im Bereich Free-PDF

Netzwelt bietet allen Usern auf der eigenen Internetseite mit Free-PDF eine gängige Freeware an. Ausgelegt für die verbreiteten Betriebssysteme Windows XP und Windows Vista kann es von den meisten PC-Usern genutzt werden. Durch die einfache Gestaltung der Software ist das Erstellen von einem PDF-Dokument einfach möglich. Das Programm ist in deutscher Sprache erhältlich und kann dadurch einfach gehandhabt werden. Die PDF Dokumente können aus Word, Excel und Power Point generiert werden.

Quelle: http://www.netzwelt.de