Onlinerechner

Unsere kostenlosen Onlinerechner

Was passiert, wenn Sie Ihre Kunden ärgern? Richtig, die ärgern zurück. Rechnen Sie sich mit folgendem Onlinerechner aus, wer stärker ärgern kann? Übrigens, die Erläuterung und die Hilfe zum Onlinerechner finden Sie auf gruenderlexikon.de


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Die Identifikationsnummer zur Umsatzsteuer, kurz USt-ID, ist eine wichtige Größe. Diese Nummer erlaubt es Unternehmen, an andere Unternehmen im Ausland, keine Umsatzsteuer zu berechnen. Insbesondere innergemeinschaftliche Lieferungen sind hiervon betroffen. Das sind Lieferungen, die innerhalb der EU stattfinden.

Die EU-Kommission bietet nun unter der Adresse http://ec.europa.eu die Möglichkeit, eine Abfrage zu stellen. Die Datenbank wird als MIAS bezeichnet und bietet eine Bescheinigung in Echtzeit. Sie wird als Nachweis anerkannt, der zeigt, dass bisher keine Umsatzsteuer erhoben wurde, wenn die Unternehmen an andere Firmen innerhalb der EU Waren oder Dienstleistungen veräußert haben.

Zwar wird die Bescheinigung mitunter bereits als Nachweis anerkannt, doch ändert dies nichts an den Pflichten der Unternehmer, auch andere Prüfungen durchzuführen. Darauf weisen Experten in diesen Tagen hin. Mit der Datenbank können Unternehmen nicht nur ihre Kunden überprüfen, sondern genauso die Lieferanten, die in einem Mitgliedsstaat der EU sitzen. Der EU-Onlinerechner soll damit die notwendigen Überprüfungen deutlich erleichtern.

Quelle: Blitzlicht 09/2009
 

Kurzarbeitergeld berechnen. Das scheint ja in Deutschland derzeit die Mode zu sein. Jeder der Geld sparen will, schickt seine Angestellten in die Kurzarbeit. Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, was unterm Strich bezahlt wird. Danke dabei an kurzarbeit-aktuell.de für den gelungenen Rechner. Außerdem erhält man auf der Seite auch viele weitere nützliche Infos zu den Themen Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Kündigung, Urlaub, Krankheit, Heimarbeit, Auszubildende und Nebenjob. Auch Transferkurzarbeitergeld und Saison Kurzarbeitergeld.


KUG Rechner für Kurzarbeit © kurzarbeit-aktuell.de

Auf dieser Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen kann man gleich verschiedene Steuerarten berechnen lassen. Sehr hilfreich die Berechnung der Lohnsteuer für verschiedene Jahre sowie die Ausgabe von Lohnsteuertabellen für unterschiedliche Jahre. Darüberhinaus bietet ein weiterer Onlinerechner die Berechnung der Einkommensteuer in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen. Nach Auswahl der persönlichen Verhältnisse, verheiratet oder Single, berechnet der Onlinerechner für das entsprechend gewählte Steuerjahr die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, den durchschnittlichen Einkommensteuersatz, den Durchschnittssteuersatz  sowie den Grenzsteuersatz. Des weiteren wird die Formel der Berechnung zur Einkommensteuer ausgegeben sowie eine grafische Übersicht der aktuellen versteuernden Einkommen und der obigen Steuersätze.

abgabenrechner

https://www.abgabenrechner.de

Zur eigenen Übersicht und schnellen Berechnung haben wir einen kostenlosen Gehaltsrechner online gestellt. Mit diesen Onlinetool können Sie kostenlos und ohne Anmeldung sowohl vom Nettolohn zurück zum Bruttolohn, als auch vom Bruttolohn zum Nettolohn rechnen. Dabei werden sämtliche Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abzugsbeträge ermittelt.

Nach der Eingabe der von ihnen gefahrenen privaten und geschäftlichen Kilometer sowie der Eingabe der Kfz Betriebskosten, können Sie die Reisekostenmethode mit der Fahrtenbuch wurde vergleichen. probieren Sie doch einfach unseren kostenlosen Rechner für ihre Buchführung und die richtige Entscheidung ihrer Fahrtkosten aus. >>Reisekostenrechner starten

Diesen Onlinerechner können Sie selbstverständlich auch auf Ihrer Homepage einbinden.



Onlinerechner für Ihre Homepage auf betriebsausgabe.de

Dieser Onlinerechner berechnet, wie viel Gewinn einem selbstständigen Hartz IV Empfänger nach Berücksichtigung von gesetzlichen Vorschriften verbleibt. Dabei kann es sich sowohl um eine hauptberufliche als auch nebenberufliche Selbständigkeit handeln.


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Hartz IV Empfänger dürfen einer selbständige oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, um sich so einen Teil oder später, so das Ziel der ARGE, den vollen Lebensunterhalt zum ALG 2 hinzu zuverdienen.

Nicht alles was man verdient, darf man behalten

Wäre ja zu schön, wenn man in Deutschland auch das Geld behalten dürfte, was man verdient hat. Diese Erfahrung müssen leider auch immer wieder die ALG 2 Empfänger machen, auch wenn Sie selbständig sind. Was Ihnen als Hartz IV Empfänger vom Gewinn bliebt, können Sie mit folgendem Onlinerechner kostenlos und unverbindlich ausrechnen.

Der Onlinerechner dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihrer Internetseite einbauen.


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Im Artikel zum Thema Kapitalbedarfsplan haben wir bereits festgestellt, dass insbesondere Banken eine Aufstellung des betrieblichen Kapitalbedarfs verlangen, wenn es um die Vergabe eines Kredites gilt. Doch den Banken reichten ein Kapitalbedarfsplan sehr selten allein aus, wie auch im wahren Leben, möchte man doch wissen, wer das alles bezahlt? So ist es auch in der Wirtschaft, so dass der Unternehmer um einen Finanzierungsplan nicht herumkommt.

Was enthält der Finanzierungsplan?

Im Finanzierungsplan wird dem Kapitalbedarf das im Unternehmen vorhandene Kapital gegenübergestellt. Dazu zählen beispielsweise Barvermögen, Bankguthaben oder andere Spareinlagen, also das so genannte Eigenkapital. Die Differenz vom Kapitalbedarf zur Summe des Eigenkapitals wird Fremdkapital bezeichnet und stellt die Summe einen Geld dar, was der Unternehmer über Darlehen oder Kredite oder aber auch über Beteiligungen oder andere Kapitalgeber finanzieren muss. Genau das möchte die finanzierende Bank vom Unternehmer wissen. Mit dieser Aufstellung kann der Unternehmer seiner Hausbank darlegen, wie viel Geld er selbst zur Finanzierung aufbringen kann und wie viel er von anderen Unternehmern oder dem Kreditinstituten borgen, leihen oder ins Unternehmen auf andere Art und Weise einbringen muss.

Kostenlose Ermittlung der Finanzierung der Investitionen

Mit dem folgenden Onlinerechner kann der Unternehmer zunächst eine eigene Ausstellung seiner Finanzierung und damit seines Finanzierungsplans erstellen. Dieser Onlinerechner kostet kein Geld, nur etwas Zeit in der Recherche und dem zusammentragen der entsprechenden Unternehmensdaten. Ist der Finanzierungsplan erstellt, kann er ausgedruckt und mit einem Steuerberater oder Unternehmensberater detailliert besprochen werden. Selbstverständlich kann er auch abgeändert oder erweitert werden.

Wie auch bei den anderen Onlinerechner ist es möglich, den Onlinerechner zur Finanzierungsplanung in ihre eigene Homepage oder Webseite einzubauen. So können Sie auch anderen Unternehmen von der kostenlosen Möglichkeit berichten und bieten gleichzeitig wertvollen Inhalt auf Ihrer Seite an.

Gleich testen


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Der Kapitalbedarf muss regelmäßig bei den Unternehmen ermittelt werden,  welche in neue Wirtschaftsgüter, Maschinen oder Werkzeuge investieren wollen. Die Frage wie viel Geld, Kapital oder andere Mittel muss sich einsetzen, um diese Investitionen zu tätigen. Oder anders ausgedrückt: Wie viel Geld brauche ich, um mir das leisten zu können?

Um so häufiger muss ein Kapitalbedarfsplan erstellt werden, je öfter die Investitionen über Fremdkapital, also über Kredite und Darlehen der Hausbank finanziert werden. Kreditinstitute verlangen neben der Rentabilitätsvorschau im Rahmen des Rating aufgrund der Regelungen von Basel II einen Kapitalbedarfsplan sowie einen Finanzierungsplan.

Selber erstellten und prüfen bevor der Fachmann einen Plan entwirft

Häufig möchten Unternehmer zunächst selbst ihre Zahlen kalkulieren und einen Entwurf eines Kapitalbedarfsplan oder einer anderen Kalkulationen für sich selbst erstellen. Der Fachmann soll an dieser Stelle gar nicht tätig werden, der Unternehmer möchte für sich im stillen Kämmerlein seine eigenen Zahlen zunächst Revue passieren lassen. Erst wenn Schwierigkeiten oder Ungereimtheiten auftreten, sucht der Unternehmer den fachmännischen Rat, so unsere Erfahrung.

Einen kostenlosen Kapitalbedarfsrechner nutzen

Aus diesem Grund haben wir einen kostenlosen Onlinerechner zum ermitteln des Kapitalbedarfs entwickelt, welche allerdings nicht den fachmännischen Rat sowie die Überprüfung durch einen Unternehmensberater oder Steuerberater ersetzen kann. Der Onlinerechner bietet jedoch einen ersten Einblick und hilft dem Unternehmer Fragen zu entwickeln, wodurch er später beim Berater Geld sparen kann. Denn Zeit ist bekanntlich Geld und wer präzise und zielgerichtete Fragen stellt, redet nicht um den heißen Brei und kommt auf den Punkt. Somit kann man durch eine grundlegende Vorarbeit mit dem Kapitalbedarfsrechner beim Steuerberater nicht nur Zeit sondern auch Geld sparen.

Steuerberater sollte nicht ersetzt werden

Unser Onlinerechner kann auf keinen Fall eine Erläuterung, Analyse und die gerichtete Anpassung der Unternehmensdaten ersetzen. Wie bereits beschrieben, dient dieser kostenlose Rechner lediglich der Vorbereitung und dem Überblick vor einer fachmännischen Kapitalbedarfsplanung.

Onlinerechner testen

Selbstverständlich können Sie diesen Onlinerechner auch auf ihrer eigenen Internetseite einbauen und ihren Besuchern den kostenlosen Service bieten. Probieren Sie es gleich aus!

 


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Jeder Unternehmer braucht dann und wann eine Rentabilitätsvorschau. Sei es zum Beantragen eines Kredites oder für Fördermittel. Gläubiger wollen immer die Rentabilität des Unternehmens für mindestens 3 Jahre prognostiziert haben. Wir haben zu diesem Zweck einen Onlinerechner erstellt, der kostenlos und ohne Anmeldung eine Rentabilitätsvorschau ermittelt und ausdruckt. Auch zum Einbinden in die eigene Homepage geeignet. Übrigens, die Rentabilitätsvorschau wird häufig auch Ertragsvorschau genannt.

Kostenloser Onlinerechner


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Auch mit diesem Onlinerechner bieten wir Ihnen in der Reihe kostenloser Onlinetools einen weiteren Rechner, zum bequemen ermitteln der steuerlichen und buchhalterischen Regelungen zum Thema geringwertige Wirtschaftsgüter, auch kurz unter dem Stichwort GWG erfasst. Der Rechner ermittelt in Abhängigkeit von der Höhe des Anschaffungswertes des Wirtschaftsgutes die steuerrechtliche Behandlung sowie die Abschreibungsmöglichkeiten.

Mit unserem kostenlosen Onlinetool zur Kleinunternehmerregelung können Unternehmer oder Existenzgründer mit wenigen Mausklicks prüfen, ob sie die Voraussetzungen zur umsatzsteuerbefreiten Regelung für Kleinunternehmer einhalten. Auf dieser Seite bekommt der Unternehmer im Ergebnis der Prüfung alle weiteren Details und Informationen zur Kleinunternehmerregelung.