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Geschenke

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… jeden Tag etwas mehr. Was ich verschenke steht in folgender Liste:

    1. Einen Gastbeitrag auf bwl24.net, Sie geben das Thema vor und wir schreiben 300 Wörter in Ihrem Auftrag. Wir bauen auch Ihre Bilder oder Videos mit ein. Ganz nach Ihren Vorstellungen. Beispiel für einen gelungenen Gastbeitrag. (Realkosten: 250 EUR) (24.11.2011)
    2. Eine gratis Anzeige im Newsletter von bwl24.net an mehr als 30.000 Empfänger. Der nächste Newsletter wird zwar erst wieder im April 2012 versendet, dieser Werbeplatz ist jedoch im oberen Drittel reserviert. Die Anzeige besteht aus Überschrift, Bild (max. 200×200), etwa 400 Zeichen Text und natürlich der Ziel URL. Hier gibt´s weitere Infos zum bwl Newsletter und zur Zielgruppe. (Realkosten: 15 EUR / TKP = 450 EUR) (25.11.2011)
    3. 12 Monate eine Buttonkampagne auf bwl24.net - Ihr Werbebutton (max. 150×150) immer in der Navigation eingeblendet. Thema der Kampagne nach vorheriger Abstimmung.  (Realkosten: 100 EUR / Monat pauschal = 1.200 EUR) (28.11.2011)
    4. Eine gratis Anzeige im Newsletter von Gruenderlexikon.de an derzeit ca. 2.000 Newsletterempfänger – dieser Newsletter wurde bisher noch nie versendet, so dass hier die Klickquoten und Öffnungsraten besonders hoch sein dürften. Wann der Newsletter versendet wird, steht derzeit leider noch nicht fest, höchstwahrscheinlich im Frühjahr 2012. Hier erwartet Sie eine sehr interessante und speziele Zielgruppe der Existenzgründer und selbständigen Unternehmer. (Realkosten: 75 EUR / TKP = 150 EUR) (29.11.2011)
    5. Eine gratis Anzeige im Newsletter von betriebsausgabe.de an derzeit 1.500 Newsletterempfänger – auch dieser Newsletter wurde noch nicht versendet und verspricht daher eine enorme Werbewirkung bei der Zielgruppe der Selbständigen und derer, die mit Buchhaltung, Steuern und Finanzamt zu käpmfen haben. (Realkosten: 75 EUR / TKP = 112 EUR) (30.11.2011)
    6. Einen Gastbeitrag auf betriebsausgabe.de – Wir schreiben 300 Wörter in Ihrem Auftrag. Wir bauen auch Ihre Bilder oder Videos mit ein. Das Thema ist vorher abzustimmen. (Realkosten: 400 EUR)  (01.12.2011)
    7. 12 Monate eine Buttonkampagne auf betriebsausgabe.de – Ihr Werbebutton (max. 150×150) immer in der Navigation eingeblendet. Thema der Kampagne nach vorheriger Abstimmung. (Realkosten: 200 EUR / Monat pauschal = 2.400 EUR) (02.12.2011)

Das Paket bleibt in dieser Konstellation bis zum 05.12.2011, 24 Uhr bestehen und kann via Kommentar gegen das iPone 4s 16 GB ohne Vetrag getauscht werden.

Übrigens, mit obigem Werbepaket können Sie zum Beispiel eine individuelle Werbekampagne bei der Zielgruppe Unternehmer und Wirtschaftsinteressierte bewerben. Sie erreichen damit folgende Besuchermengen, auf einen Monat bezogen. (Quelle: Google Analytics):

  1. zwischen 0 und 1.800 Besucher, je nach Thema und alter des Beitrags in der Zukunft
  2. 30.000 Besucher
  3. ca. 40.000 Besucher
  4. 2.000 Besucher
  5. 1.500 Besucher
  6. zwischen 0 und 1.200 Besucher, je nach Thema und alter des Beitrags in der Zukunft
  7. ca. 100.000 Besucher
Reichweite mtl.: ca. 175.000 Besucher (selbstverständlich abhängig vom Thema Ihrer Kampagne und dem Ranking der o.g. Seiten)

Summe Ihrer Geschenke aktuelle mehr als 4.850 EUR dafür möchte ich ein neues iPhone 4s (16 GB) in weiß ohne Vertrag als Geschenk haben.

Über die Aktion ein iPhone geschenkt bekommen hat getwittert:

  1. seo-united
  2. mediadonis
  3. wohnenheute
  4. Joshua
  5. Missfeldt
  6. Tobinger
  7. Dr. Timon Schroeter
  8. hier ist noch Platz ;-)

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Schenk mir ein iPhone und ich schenke dir… >> http://bit.ly/iphone_verschenken >> Aktion von @gruenderlexikon

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Danke dafür.

Spielregeln

  • Wer auf das Angebot verbindlich eingehen möchte, kommentiert einfach nur mit “Ich schenke dir ein iPhone
  • Zusätzlich muss die richtige Mailadresse und die Webseite im Kommentarformular (nicht im Kommentar) angegeben werden.
  • Wer zuerst kommentiert, hat mein zu der Zeit oben beschriebenes Geschenkepaket gegen ein neues iPhone 4s in der Tasche.
  • Sollte der Deal nicht zustande kommen, rückt automatisch der nächste Kommentator nach.
  • Alles weitere wird per Mail und am Telefon geregelt.
  • Nur an Wochentagen kommen neue Geschenke hinzu.

Danke und nicht zu lange warten, sonst ist das Paket weg. Ein Kommentar reicht aus…

Einen Kunden, Lieferanten, Berater oder andere Geschäftspartner mit einem Geschenk zum Geburtstag oder einem anderen Jubiläum zu ehren, ist für die meisten Unternehmer selbstverständlich. Oft steht jedoch die Frage im Raum: "Sind die Aufwendungen für dieses Geschenk als Betriebsausgabe abzugsfähig?" oder ist dieses Geschenk die Privatangelegenheit des Unternehmers und damit keine Betriebsausgabe.

Wann liegt eine abzugsfähige Betriebsausgabe vor?

Der Gesetzgeber hat für die Abzugsfähigkeit von Geschenken sehr enge Grenzen gesteckt.

Der § 4 (5) EStG sagt aus:
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen;

Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, mit der Unternehmer die Aufwendungen für Geschenke abprüfen können. Mit dieser Checkliste beurteilen Sie für jedes Geschenk, ob eine abzugsfähige Betriebsausgabe gem. dem Einkommensteuergesetz vorliegt oder nicht.

DOWNLOAD Checkliste abzugsfähige Geschenke (PDF, 32 KB)

Einem Kunden oder Geschäftspartner aus einem betrieblichen Anlass ein Geschenk zu überreichen, ist absolut üblich. Mal wird der Geschäftspartner mit einem Blumenstrauß zum Geburtstag bedacht oder zu Weihnachten gibt es eine besondere Flasche Wein und zum Firmenjubiläum darf es auch mal eine Eintrittskarte zu einem Event sein. Über die steuerlichen Folgen machen sich erst einmal weder der Unternehmer, der das Geschenk überreicht, noch der Beschenkte Gedanken. Ein Geschenk hat aber sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten steuerliche Folgen. Wie genau Geschenke zu behandeln sind, wollen wir im folgenden Artikel erläutern.

Auswirkungen beim schenkenden Unternehmer

Geschenke bis 35,- Euro sind pro Jahr für einen Kunden oder Geschäftsfreund als Betriebsausgabe abziehbar. Geschenke, die den Wert von 35,- EUR für einen Beschenkten übersteigen, einerlei ob der Wert bereits mit einem Geschenk oder durch mehrere kleinere Geschenke erreicht wird, sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dieser Wert muss dann außerhalb der Bilanz dem steuerpflichtigem Gewinn hinzugerechnet werden. Ist der Schenker umsatzsteuerpflichtig, wird die Umsatzsteuer nicht hinzugerechnet. Dann darf das Geschenk 35,- Euro netto kosten. Bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern gilt die Grenze von 35,- Euro inkl. Umsatzsteuer. Der Unternehmer muss die Ausgabe für das Geschenk genauestens beschreiben, indem er den Beschenkten namentlich benennt und den Grund für das Geschenk auf der Rechnung vermerkt.

Der schenkende Unternehmer übernimmt die pauschale Steuer.

Wählt der Unternehmer die Pauschalierung für Geschenke an Geschäftsfreunde, gilt die Wahl für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres getätigten Geschenke.

Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner, die 35,- Euro im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen, sind als Betriebsausgaben abziehbar. An diesem Sachverhalt ändert auch die Pauschalierung nichts. Die Pauschalsteuer wird auf den Brutto-Wert des Geschenks berechnet.

Beispiel

Der Unternehmer verschenkt an seine Geschäftspartner zu Weihnachten je zwei Flaschen Wein. Die beiden Flaschen haben einen Nettowert von 25,- Euro.

Damit liegt der Wert des Geschenks für den umsatzsteuerpflichtigen schenkenden Unternehmer unter 35,- Euro und ist damit eine Betriebsausgabe. Entscheidet sich der schenkende Unternehmer für die pauschale Besteuerung, werden der zu versteuernde Betrag und der ans Finanzamt abzuführende Betrag folgendermaßen errechnet.

Nettowert: 25,- Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer ergeben 29,75 Euro brutto
Die pauschale Steuer beträgt 30 Prozent (29,75 x 30 % = 8,93 Euro), der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent (8,93 x 5,5 % = 0,49 Euro) und die pauschale Kirchensteuer ist mit 7 Prozent (8,93 x 7,0 % = 0,63 Euro) festgeschrieben.

Der Steuerbetrag von 10,05 Euro (8,93 EUR + 0,49 EUR + 0,63 EUR) ist ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt selbst dann, wenn der Wert des Geschenks zuzüglich der Pauschalsteuer den Betrag von 35,- EUR überschreitet.

Was muss der Beschenkte beachten?

Die Auswirkung für den Beschenkten ist eher unbekannt. Viele Beschenkte wissen nicht, dass Geschenke unternehmerisch behandelt werden müssen. Erhalten Unternehmer oder Freiberufler ein Geschenk von einem Geschäftspartner, müssen sie den Wert in der Regel als Betriebseinnahme ansehen und in der Buchhaltung erfassen. Dabei ist es unerheblich, ob das Geschenk beruflich oder privat genutzt wird.

Der Beschenkte kann nur in ganz engen Grenzen auf die Erfassung als Betriebseinnahme verzichten.

In welchen Fällen ist das Geschenk für den Empfänger steuerfrei?

1. Betragen die Anschaffungskosten bzw. die Herstellungskosten des Geschenks höchstens 10,- Euro, gilt das Geschenk als Streuartikel oder Werbeartikel. Diese Artikel können Sie unbesorgt unter die Leute bringen. Weder für den Schenkenden noch für den Beschenkten entstehen dadurch steuerliche Auswirkungen. Typische Beispiele für solche Streuartikel sind Kugelschreiber, ein günstiger Frühlingsstrauß, eine Schachtel Pralinen oder eine CD. Die 10,- Euro sind allerdings eine Freigrenze. Das bedeutet für den Unternehmer, kostet der Artikel nur einen Cent mehr, ist das gesamte Geschenk als steuerpflichtig anzusehen, laut BMF Schreiben vom 29. April 2008, IV B 2 – S 2297-b/07/0001 Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG“.

2. Der schenkende Unternehmer hat den Wert des Geschenks bereits pauschal besteuert und dem beschenkten Unternehmer diesen Sachverhalt schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall muss der Beschenkte den Wert des Geschenks nicht erfassen und nicht als Einnahme behandeln. Der beschenkte Unternehmer sollte dieses Schreiben wie eine Rechnung oder einen Geschäftsbrief behandeln und die Aufbewahrungspflicht entsprechend wählen. Die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr dürfen den Betrag von 10.000,- Euro nicht übersteigen.

Wann ist das Geschenk für den beschenkten Unternehmer steuerpflichtig?

Die Anschaffungskosten bzw. die Herstellungskosten des Geschenks liegen über 10,- Euro und der schenkende Unternehmer hat die pauschale Steuer nicht übernommen. In diesem Fall muss der Unternehmer den gemeinen Wert des Geschenks (gem. § 6 Abs. 4 EStG) als Betriebseinnahme erfassen. Das gilt selbst dann, wenn die Kosten des Geschenks über 35 Euro liegen und der schenkende Unternehmer daher nicht dazu berechtigt ist, die Aufwendungen hierfür als Betriebsausgabe abzusetzen.

Abschreibung der ins Betriebsvermögen aufgenommenen Geschenke

Handelt es sich bei dem Geschenk um ein Wirtschaftsgut, das dem Anlagevermögen zuzurechnen ist, bspw. Büromöbel oder Werkzeuge, ist das Wirtschaftsgut über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei GWG´s ist die sofortige Abschreibung oder die Aufnahme in den Sammelposten GWG des laufenden Jahres möglich.

Geschenke an Geschäftspartner, wie den Steuerberater, die Lieferanten und Kunden, sind heute gang und gäbe. Sie dienen im Allgemeinen der Förderung der Geschäftsbeziehung und können deshalb als betrieblich veranlasst und somit abzugsfähig angesehen werden. Dennoch gilt es bei Geschenken an Geschäftspartner einige grundlegende Punkte zu beachten.

Geschenke nur bis 35 Euro

Grundsätzlich sind Geschenke nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn ihr Wert 35 Euro nicht überschreitet. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind die 35 Euro als Nettowert zu verstehen, bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen dagegen sind die 35 Euro der Bruttowert.

Die Freigrenze von 35 Euro gilt pro beschenkter Person und Jahr. Das heißt, werden drei Geschenke an den Geschäftspartner im Jahr überreicht, die jeweils einen Wert von 35 Euro aufweisen, sind diese nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Werden die drei Geschenke dagegen an drei Mitarbeiter eines Unternehmens verteilt, bleiben sie steuerlich absetzbar. Zu beachten ist außerdem: Wird die Freigrenze überschritten, kann auch die Vorsteuer aus dem Warenwert nicht mehr betrieblich angesetzt werden.

Betrieblicher Anlass für Geschenke

Des Weiteren muss ein betrieblicher Anlass für die Geschenke bestehen. Als Anlässe werden etwa der Geburtstag oder die Hochzeit eines Geschäftspartners angesehen. Wird das Geschenk allerdings angedacht, um eine Gegenleistung, wie einen Auftrag zu erhalten, gilt das Geschenk als Schmiergeschenk und ist mitunter sogar strafbar.

Deshalb sollte genau notiert werden, wem ein Geschenk geschickt wird und zu welchem Anlass. So kann das Finanzamt auch bei einer Tiefenprüfung keinen Anstoß an Geschenken nehmen.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quellen:
http://www.betriebsausgabe.de
http://www.handwerksblatt.de

Weihnachten ist das Fest der Geschenke. Aber nicht nur die Familie, Freunde und Bekannte wollen beschenkt werden, auch Kunden und Geschäftsfreunde freuen sich zu Weihnachten über eine kleine persönliche Aufmerksamkeit.

Steuerlich von Weihnachtsgeschenken profitieren

Alle, die ein Geschäft oder ein Unternehmen haben, sind gut beraten zu Weihnachten auch ihre Kunden und Geschäftspartner zu beschenken, denn dies hat einige Vorteile. Zum einen macht man mit schönen Geschenken immer eine Freude, zum anderen muss man sich nicht groß um das Verpacken der Geschenke kümmern, denn die können auf Wunsch schon fix und fertig zum jeweiligen Adressaten geschickt werden. Aber noch ein anderer Grund ist für alle Geschäftsinhaber von großem Vorteil, denn Weihnachtsgeschenke für die Kunden können ohne Probleme von der Steuer abgesetzt werden und senken so auch noch die Steuerlast.

Ach herrje, was soll ich nur schenken?

www.endlichzuhause.de ... wir decken Ihren Tisch

Dekorative Kaffeetassen, elegante Gläser, ein Kaffeeservice mit stimmungsvollen weihnachtlichen Motiven oder auch formschöne Teegläser machen mit Sicherheit viel Freude und sind auch nach dem Fest noch eine schöne Erinnerung. Alle Kunden und auch Geschäftspartner freuen sich, wenn man ihnen etwas Persönliches schenkt und bedanken sich dafür im neuen Geschäftsjahr mit Aufträgen. Jeder, der ein Geschäft oder eine Firma hat, kann auf diese Weise nicht nur Steuern sparen, sondern sich auch gleichzeitig für die entgegengebrachte Treue seiner Kunden bedanken.

Bequem: Gleich als Geschenk versenden

Nichts selber verpacken und versenden, sondern einfach bestellen und bezahlen. Fertig, den Rest übernimmt Endlichzuhause.de für Sie. In folgender Übersicht können Sie zwischen fertig verpackten Geschenken wählen.

In diesem Sinne: Frohe Weihnachten

Wenn man also eine Freude machen kann und dazu auch noch die Möglichkeit bekommt, auf ganz legalem Weg Steuern zu sparen, dann sollte man nicht lange zögern und sich nach schönen und erlesenen Geschenken für seine Kunden und Geschäftspartner umsehen, denn das nächste Geschäftsjahr soll schließlich auch wieder ein erfolgreiches Jahr werden.
 

Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke zur Kontaktpflege oder mit der Absicht auf weitere gute Zusammenarbeit an Geschäftsfreunde zu überreichen. Geschenke sind jedoch nur in sehr engen Grenzen als Betriebsausgabe abzugsfähig. Liegt der Wert des Geschenks in der Freigrenze bis 35,- EUR netto, handelt es sich um abzugsfähige Betriebsausgaben.

Geschenke mit einem Wert über 35,- EUR

Besitzen die Geschenke je Geschäftspartner einen Wert von über 35,- EUR netto, hat der Unternehmer die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung. Wählt der Unternehmer die pauschale Versteuerung von 30%, gilt die Pauschalierung für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Geschenke. Es ist zulässig die Pauschalierung für die Zuwendungen an Geschäftspartner und die eigenen Arbeitnehmer gesondert anzuwenden. Der Empfänger des Geschenks muss vom Unternehmer über die Steuerübernahme unterrichtet werden.

Nachträgliche Entscheidung zur Pauschalierung

Bei Zuwendungen an Arbeitnehmer muss die Entscheidung für die Pauschalierung spätestens mit der letzten Lohnsteueranmeldung des Jahres getroffen werden. Wie das Bayrische Landesamt für Steuern am 26.06.2009 feststellte, gilt diese Frist selbst dann als eingehalten, wenn eine fristgerechte Änderung für den letzten Anmeldungszeitraum abgegeben wurde.

Auswirkung der Pauschalierung für Geschenke bis 35,- EUR

Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner, die 35,- EUR im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen sind als Betriebsausgaben abziehbar. Daran ändert auch die Pauschalierung nichts. Die auf den Wert des Geschenks anfallende Pauschalsteuer ist ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt selbst dann, wenn der Wert des Geschenks zuzüglich der 30% Pauschalsteuer den Betrag von 35,- EUR überschreiten.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quelle: Steuertipps aktuell September 2009

Bei Geschenken gilt eine Freigrenze von 35,- EUR pro beschenkter Person und Jahr. Sofern der Unternehmer umsatzsteuerbefreit arbeitet, ist der Betrag brutto, also inkl. Umsatzsteuer zu verstehen. Für Umsatzsteuerpflichtige gilt die Freigrenze netto, also ohne Umsatzsteuer. Bleibt der Schenkende mit einem oder mehreren Geschenken unter dieser Freigrenze, sind die Geschenke insgesamt als Betriebsausgabe zu behandeln. Die anfallende Vorsteuer können umsatzsteuerpflichtige beim Finanzamt geltend machen. Wird die Freigrenze von 35,- EUR durch ein weiteres Geschenk überschritten, sind beide Geschenke nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. In diesem Fall muss der Umsatzsteuerpflichtige die Vorsteuer der bereits erfassten Geschenke korrigieren. Die frühere Umsatzsteuervoranmeldung bleibt hiervon unberührt. Die Korrektur der Vorsteuer wird in dem Zeitraum durchgeführt, in dem die Freigrenze überschritten wurde. Ein Beispiel zum Thema Vorsteuer Geschenke finden Sie im Forum.

Fazit

Sie sollten also immer genaue Aufzeichnungen über Ihre Geschenke führen. Sollten Sie mehrere Geschenke bestellen, wie es etwa zu Weihnachten üblich ist, achten Sie auf eine genaue Auflistung der beschenkten Personen, Kunden, Mitarbeiter usw. Dadurch behalten Sie stets im Blick, welche Kosten für Geschenke für die einzelnen Beschenkten entstanden sind. Summieren Sie alles zum Jahresende auf und schauen Sie genau nach, ob Sie bei einem Geschäftspartner die Grenze überschreiten. Sollte das der Fall sein, korrigieren Sie das Ganze in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung, um kein Risiko einzugehen, Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen.

Noch besser ist es natürlich, wenn Sie von Anfang an im Blick haben, welche Geschäftspartner im laufenden Jahr welche Geschenke erhalten haben und wie hoch der dafür angesetzte Wert war.