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Versicherungen

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Für Auszubildende verbessert sich die Einkommenssituation zusehends – besonders für diejenigen, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Leider führt dies in vielen Fällen dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. 

Rechnereien rund um das Kindergeld

Dies macht pro Jahr immerhin einen Betrag von mindestens 2.208 Euro aus. Bereits ab einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 667 Euro bzw. einem jährlichen Gesamteinkommen von 8.004 Euro entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt selbst dann, wenn das Einkommen des Auszubildenden den Grenzbetrag von 8.004 Euro auch nur um einen Euro überschritten wird. Erschwerend kommt hinzu, dass das gesamte Einkommen ab diesem Grenzbetrag versteuert werden muss. Deshalb suchen viele Auszubildende nach Möglichkeiten, um ihr Einkommen ein wenig zu drücken, um unter dem Grenzbetrag von 8.004 Euro zu bleiben. Eine mögliche Lösung dafür heißt: Betriebliche Altersversorgung (bAv).

Kindergeld sichern mit der bAv

Wird beispielsweise eine Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, verringert sich der Bruttoverdienst und damit auch die Sozialabgaben, die Steuerbelastung und das Nettoeinkommen. Im Endeffekt kann dies dazu führen, dass der Auszubildende knapp unter der Grenze bleibt. Da er sich über 2.200 Euro Kindergeld sichert, hat der Auszubildende unter dem Strich trotz der Geldanlage wesentlich mehr Geld übrig. Zusätzlich wartet am Jahresende eine satte Einkommensteuerrückerstattung, da der Jahresgrenzbetrag für die Einkommensteuer nicht überschritten wird.

Warum die bAv auch für Arbeitgeber interessant ist

Die betriebliche Altersversorgung hat natürlich nicht nur für Ihre Auszubildenden Vorteile. Sie können dadurch nämlich ebenfalls Monat für Monat sparen. Ihre Sozialabgabenlast sinkt in demselben Maße wie für den Auszubildenden.

Unser Tipp: Sobald Sie bemerken, dass einer Ihrer Auszubildenden den Grenzbetrag von 8.004 Euro alleine aufgrund seiner Ausbildungsvergütung überschreitet, sollten Sie ihn auf dieses „Steuersparmodell“ aufmerksam machen. Viele junge Menschen wissen gar nicht, dass sie derartige Möglichkeiten haben. So können Sie mit etwas Glück auch Ihre eigene Ersparnis in die Höhe schrauben.

Quelle: ProFirma November 2010, bAV Spezial 11/10, S. 14/15

Jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht früher oder später vor der entscheidenden Frage, welche Krankenversicherung die richtige ist: die gesetzliche oder die private. Fakt ist, dass sich sowohl die Höhe der Beiträge, als auch die Leistungen der GKV und der PKV zum Teil in gravierendem Maße unterscheiden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet beispielsweise die PKV ihre Beiträge nach dem jeweiligen Gesundheitszustand, dem Alter sowie nach der Anzahl der mitzuversichernden Personen. Insbesondere jüngere Mitglieder können Vorteile aus der privaten Krankenversicherung ziehen, denn dank der vergleichsweise niedrigen Beiträge lässt sich unterm Strich pro Jahr durchaus bares Geld sparen.

Von Leistungen profitieren, aber zu akzeptablen Konditionen

Aber auch ältere Mitglieder privater Krankenversicherer müssen aber nicht unbedingt mit überhöhten Beiträgen rechnen. Und so kann es mitunter sogar durchaus lohnenswert sein, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln. Gerade für einkommensstarke Versicherte bieten sich dabei viele Vorteile. Wo die GKV mehr und mehr an Leistungen einspart, weitet die PKV ihre Angebotsvielfalt kontinuierlich aus. Vergleichstabelle

Wann lohnt sich der Wechsel von der GKV zur PKV?

Seit 2011 können Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 49.500 Euro problemlos in die private Krankenversicherung wechseln. Bei Beamten, Freiberuflern und Selbstständigen ist dies unabhängig vom Einkommen möglich. Allerdings sollten sie vor einem Wechsel zur PKV lieber ganz genau hinschauen. Je höher ihr Einkommen bzw. ihr Gewinn, desto höher steigen bekanntlich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Einen pauschalen Einkommensbetrag zu nennen, ab dem ein Wechsel besonders empfehlenswert ist, ist diesem Zusammenhang freilich sehr schwierig. Kommt es doch stets auf die persönlichen Umstände eines jeden Einzelnen sowie auf die individuellen Ansprüche an den idealen Leistungsumfang der PKV an. Gerade selbstständige Singles und Angestellte sowie kinderlose Doppelverdiener-Paare profitieren aber von einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung. Je nach Alter und Anzahl der mitzuversichernden Personen bietet die PKV beispielsweise für Beamte viele Vorteile. Fachleuten zufolge rechnet sich der Wechsel überdies gleichwohl für Familien mit nur einem Kind oder für alleinversicherte Studenten über 30. Für Letztere ist das Ganze allerdings nur ab dem 15. Semester interessant oder für den Fall, dass das Studium noch vor dem Ende des 34. Lebensjahres abgeschlossen wird.

Fallbeispiel:

Ein 30jähriger, verheirateter Familienvater (1 Kind) mit einem monatlichen Gewinn von 2.000 Euro zahlt an die gesetzliche Krankenkasse einen Monatsbeitrag in Höhe von 164,00 Euro.

Bei einem Gewinn von 4.000 Euro bzw. 6.000 Euro (Beitragsbemessungsgrenze in der GKV = 4.125 Euro) beträgt sein monatlicher Beitrag zur GKV 304,43 Euro. Kinder können in der GKV kostenlos mitversichert werden.

Sein Versicherungsbeitrag zur privaten Krankenversicherung würde dahingegen monatlich weniger als 200 Euro betragen. Die Höhe seines Einkommens ist bei der PKV unerheblich. Die zusätzlichen Aufwendungen für die Absicherung des Kindes in der privaten Krankenversicherung liegen aber bei rund 85 Euro. Für den Versicherungsnehmer ist es jedoch auch hier durchaus möglich – je nach Anbieter – Geld zu sparen.

Insgesamt gilt es zu berücksichtigen, dass sich die monatlichen Beiträge zur PKV beispielsweise auch durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung sowie durch die individuelle Anpassung der (Zusatz-)Leistungen noch weiter reduzieren lassen können.

Wann lohnt sich der Wechsel nicht?

Außer bei Beamten ist es für Familien mit mehr als zwei Kindern und nur einem Verdiener nicht empfehlenswert, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten. Angestellten bzw. selbstständigen männlichen Versicherten über 50 sowie selbstständigen Frauen ab 45 raten Versicherungsberater meist ebenfalls davon ab, zur PKV zu wechseln.

Lohnerhöhungen bedeuten nicht nur mehr Geld für den Arbeitnehmer, sondern auch mehr Ausgaben für den Arbeitgeber. Was für das Unternehmen an Mehrkosten dazukommt, fällt beim Beschäftigten auf dem Lohnzettel noch einmal weg. Meistens sogar noch mehr. Die Steuern fressen einen gehörigen Teil der Lohnerhöhung auf, bei ungünstigen Steuerklassen kann das durchaus fast 75 Prozent ausmachen.

Eine Direktversicherung als clevere Alternative

Direktversicherungen bieten sich als Alternative zur normalen Lohnerhöhung an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von dieser Art der Lohnerhöhung. Es gibt verschiedene Arten von Direktversicherungen: Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Voraussetzung, um die Vorteile einer solchen Versicherung zu erhalten, ist jedoch, dass entweder das Risiko Tod oder Rente abgesichert wird.

Beiträge, Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person

Versicherungsnehmer ist bei einer Direktversicherung der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer fungiert als bezugsberechtigte Person. Die Beiträge können entweder monatlich – dann aus den laufenden Lohnzahlungen – oder aber einmal jährlich gezahlt werden. Bei letzterer Variante wird der Betrag aus Sonderzahlungen, wie beispielsweise dem Weihnachtsgeld, aufgebracht. Wer die Beiträge zahlt, ist prinzipiell egal, allerdings bieten bestimmte Möglichkeiten mehr Vorteile als andere.

Vorteile der Direktversicherung

Wenn der Arbeitgeber die gesamten Versicherungsbeiträge zahlt, kommt der Arbeitnehmer in den Genuss einer Altersvorsorge, für die er nichts selbst einzahlen muss. Dies ist auch die beste Alternative zu einer Lohnerhöhung, denn die Beiträge in die Direktversicherung sind sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer profitiert natürlich in erster Linie später davon, nämlich dann, wenn er die Leistungen aus der Altersvorsorge erhält. In bestimmten Fällen ist es aber auch möglich, dass es zu einer Steuerprogression beim Arbeitnehmer kommt und er deshalb mehr Geld auf seinem Lohnzettel stehen hat. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten ein und hat kaum Verwaltungsaufwand, da die Abwicklung einer Direktversicherung sehr einfach ist.

Direktversicherung und Steuern

Bei neu abzuschließenden Direktversicherungen sind Beiträge, die der Arbeitnehmer selbst aufbringt in einer Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Es ist allerdings zu bedenken, dass die Leistungen der Versicherung nachgelagert besteuert werden. Eine Direktversicherung kann in der Regel auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Die Übertragung dieser Werte ist steuerfrei.

Jetzt sollte man sich wieder beeilen, da ein Kfz-Versicherungswechsel nur noch bis zum 30.11. möglich ist. Wer dieses Datum versäumt, muss noch ein weiteres Jahr bei seinem alten Versicherungsanbieter bleiben. Wie man die billigste Kfz-Versicherung für sich finden kann ist jetzt sicherlich die Frage von vielen.

Der Kfz-Versicherungsvergleich

Doch die Antwort ist ganz einfach. Durchs Internet können die verschiedenen Kfz-Versicherungen schnell und bequem miteinander verglichen werden. Nehmen Sie einfach Ihren Kfz-Schein und den Versicherungsschein Ihrer alten Versicherung zur Hand und geben Sie auf dieser Website (unten) die geforderten Angaben ein. Innerhalb kürzester Zeit erfahren Sie, wer der geeignete Kfz-Versicherungsanbieter für Sie ist.

Mögliche Einsparungen

Viele Versicherungen belohnen Neukunden mit attraktiven Prämien und Sonderangeboten. Bestandskunden dagegen werden äußerst selten für ihre Treue belohnt. Deshalb sollte man sich überlegen, jährlich zum 30.11. die Autoversicherung zu wechseln.

Weitere Kostenersparnisse werden beispielsweise angeboten, wenn man nur eine bestimmte Anzahl von Kilometern im Jahr fährt oder sich an eine festgelegte Werkstatt bindet. Jetzt sollten Sie schnell handeln und die Kfz-Versicherung wechseln, um dadurch viel Geld zu sparen.

Noch ein Tipp zum Kfz Versicherungsvergleich

Bitte machen Sie wahrheitsgemäße Angaben, denn andernfalls kann kein ordentliches Versicherungsangebot berechnet werden. Auch die Angabe von falschen Informationen um günstigere Versicherungskonditionen wie Garagenwagen, Kilometerleistung oder Zweitwagen zu erhalten, gefährdet die Versicherungsleistung im Schadensfall.

In einem uns vorliegenden Fall hat ein Versicherungsvertreter dem Versicherungsnehmer auf dessen Rabattanfrage ihn in eine andere Branche eingeordnet, so dass der versicherte Kfz-Halter ab sofort als Landwirt durchging. Diese Einstufung führte selbstverständlich zu einem gewissen Nachlass in der Kfz-Versicherung, jedoch kann der Versicherungsnehmer in einem Schadensfall sicher nicht mit einer Regulierung durch seine Versicherung rechnen.

Bei der Geburt eines Kindes hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In den letzten Jahren hat sich hierfür in der Umgangssprache die Bezeichnung Elterngeld mehrheitlich durchsetzen können. Hierbei handelt es sich jedoch um zwei verschiedene finanzielle Stützen. Das Mutterschaftsgeld wird während der Elternzeit als Zusatz gezahlt. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden. Das Mutterschaftsgeld wird während eines festen Zeitraums gezahlt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld wird proportional des individuellen Einkommens berechnet. Es bezieht sich dabei stets auf den individuellen Nettolohn, den die Mutter von ihrem Arbeitgeber erhält. Das Mutterschaftsgeld macht dabei stets 65 Prozent des Nettoeinkommens aus. Wenn eine Frau während der Schwangerschaft und vor der Geburt nicht in einem festen Arbeitsverhältnis steht, erhält sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sockelbetrag. Dieser beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 300 Euro. Das Mutterschaftsgeld wird dabei immer unabhängig vom Kindergeld gezahlt und soll als zusätzliche finanzielle Absicherung in der Zeit vor und nach der Geburt dienen. Während eine Frau diese staatliche Unterstützung erhält, besteht in dem jeweiligen Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz. Frauen erhalten das Mutterschaftsgeld stets für die ersten acht Wochen nach der Geburt. Wenn sie zusätzlich Elterngeld in Anspruch nehmen, werden beide Leistungen unabhängig voneinander gezahlt.

Das Mutterschaftsgeld und die Lohnberechnung

Wenn eine Frau Mutterschaftsgeld erhält, dient dieses immer als Basis für die individuelle Lohnberechnung. Dabei handelt es sich bei diesem um ein steuerfreies Einkommen. Demnach muss die erhaltene Summe in der Einkommenssteuer zwar angegeben werden, sie wird aber nicht als steuerpflichtiger Umsatz gewertet. Es wird ausschließlich das Einkommen versteuert, welches vor dem Erhalt des Mutterschaftsgeldes vorhanden war. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine staatliche Hilfe, die durch den Bund als Unterstützung für Familien beschlossen wurde. Quelle: http://www.elternwissen.com

Die freiwillige Krankenversicherung wird meist bei einer der gesetzlichen Kassen abgeschlossen und kann mit Sicherheit auch für Gründer einige Vorteile mit sich bringen. Diese gelten aber nur in bestimmten Fällen, weshalb der individuelle Bedarf immer genau überprüft werden sollte. Die freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann dann erfolgen, wenn eine Existenzgründung vorgenommen wurde oder wenn aufgrund eines hohen Einkommens die Versicherungspflicht erlischt. Genauso kann der Versicherte sich jedoch in der privaten Krankenversicherung absichern, hier erhält er in jungen Jahren mehr Leistungen zu geringeren Beiträgen.

Vorteile freiwillige Krankenversicherung

Die Vorteile der freiwilligen Krankenversicherung bestehen darin, dass sie jeden Patienten aufnehmen muss. Es können keine Risikozuschläge oder Ermäßigungen für kranke oder gesunde, alte oder junge Menschen erhoben werden. Ebenfalls bleibt der Weg zurück in die gesetzliche Pflichtversicherung auch älteren Versicherten nicht vorenthalten, wie es bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Wer sich hier absichert und nach seinem 55. Lebensjahr wieder in die gesetzliche Kasse wechseln will, hat kaum eine Chance. Ebenfalls steigen die Beiträge nicht, wenn der Versicherte vermehrt krank wird. Die freiwillige Krankenversicherung zeichnet sich durch den Solidaritätsgedanken aus, so dass die Beiträge in gleicher Höhe erhalten bleiben.

Nachteile freiwillige Krankenversicherung

Nachteile ergeben sich vor allen Dingen im Bereich der Leistungen. Sie entsprechen denen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, so dass Heilpraktiker-Kosten und ähnliches nicht übernommen werden. Des Weiteren sind die Beiträge für junge und gesunde Menschen, die über die freiwillige Krankenversicherung versichert sind, mitunter deutlich höher, als bei der PKV.

Die Auslandskrankenversicherung hat sich im Laufe der Jahre zu einer der wichtigsten Zusatzversicherungen im Bereich der PKV entwickeln können. Sie soll die Absicherung von Krankheitsrisiken bei Auslandsaufenthalten ergänzen beziehungsweise optimieren. Angeboten wird die Auslandskrankenversicherung von den meisten Versicherungsgesellschaften für wenige Euro im Jahr. Doch für wen ist diese Krankenzusatzversicherung wirklich sinnvoll?

Welchen Schutz bietet die Auslandskrankenversicherung?

Je nach Anbieter bietet die Auslandskrankenversicherung verschiedene Leistungen für Versicherungsnehmer an. Die Leistungen beziehen sich dabei immer auf den Aufenthalt in anderen Ländern, also außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Zusatzkrankenversicherung für das Ausland umfasst dabei die Leistungen, die der Betroffene ohne diese im Ausland nicht erhalten würde. Bei einer normalen Krankenversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wurde, sind im Ausland ausschließlich Leistungen abgesichert, die in dem jeweiligen Land als Standard angesehen werden und auch für die Einheimischen zur Verfügung stehen. Durch den Versicherungsschutz bei der Auslandskrankenversicherung kann man diese Leistungen dem deutschen Standard anpassen und somit mit einer umfangreicheren medizinischen Versorgung rechnen.

Wer sollte eine Auslandskrankenversicherung nutzen?

Grundsätzlich bietet sich eine Auslandskrankenversicherung für jeden an, der einen Aufenthalt im Ausland verbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Urlaubsreise oder eine Geschäftsreise handelt. Die Kosten der Auslandskrankenversicherung sind sehr gering und schlagen mit rund sechs Euro pro Erwachsenen zu Buche. Grundsätzlich sollte die Auslandskrankenversicherung nicht nur für Erwachsene abgeschlossen werden. Auch die Zusatzversicherung für Kinder ist unerlässlich. Des Weiteren sollten Fachkräfte, die in anderen Ländern für ein Unternehmen tätig sind, auf diese Absicherung Wert legen. Grundsätzlich ist die Auslandskrankenversicherung nicht in der GKV enthalten. Private Krankenversicherungen können sie hingegen als Baustein umfassen.

Nahezu jährlich ergeben sich Veränderungen in der Sozialversicherung in Deutschland. Dazu zählen unter anderem die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen, der Beitragssätze und der Fälligkeitstermine. Letztere haben sich jedoch auch in diesem Jahr nicht geändert, so dass Sie als Arbeitgeber weiterhin die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats entrichten müssen. Dabei ist der drittletzte Bankarbeitstag nicht mit dem drittletzten Tag des Monats zu verwechseln. Denn Banken arbeiten regelmäßig nur von Montags bis Freitags. Fällt also der 31. des Monats auf einen Sonntag, so sind die Beiträge zur Sozialversicherung bereits am 27. des Monats fällig, welches der Mittwoch wäre. Bei den anderen Werten haben sich jedoch Veränderungen ergeben.

Die Beitragssätze 2010 in der Sozialversicherung

So wurden beispielsweise die Beitragssätze entsprechend angepasst. Für die Pflegeversicherung bezahlen Arbeitnehmer künftig 1,95 Prozent zuzüglich einem Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozent. In der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent, in der Arbeitslosenversicherung bei 2,8 Prozent.

Allerdings wurden die Beitragssätze in der Krankenversicherung, als einer der wichtigsten Säulen der Sozialversicherung, angepasst. Sie betragen 14 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 0,9 Prozent für den Sonderbeitrag. Im ermäßigten Beitragssatz kommen Arbeitnehmer auf 13,4 Prozent zuzüglich dem Sonderbeitrag.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung wurden für 2010 ebenfalls angehoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegen sie bei 49.950 Euro jährlich, bzw. bei 4.162,50 Euro monatlich. Für Versicherte, die bereits 2002 versicherungsfrei waren, sind die Beitragsbemessungsgrenzen auf 45.000 Euro jährlich angepasst worden.

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten in den alten Bundesländern 66.000 Euro Jahreseinkommen und in den neuen Bundesländern 55.800 Euro Jahreseinkommen als Beitragsbemessungsgrenze für 2010.

Quelle: http://rentenberatung-aktuell.de

Viele Selbstständige versichern sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sei es, weil sie die Familienversicherung für ihre Kinder weiter nutzen oder aufgrund ungünstiger Tarife in der PKV. Allerdings gab es nach der letzten Gesundheitsreform massive Verunsicherung auf Seiten der freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen, die vor allem das Krankengeld betraf.

Krankengeld gestrichen

Zum 01.01.2009 traten die reformierten Regelungen in Kraft. Dabei hieß es, dass freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben. Vorher hatten sie ab der siebten Krankheitswoche, gegen Aufpreis auch früher, bei einigen Kassen sogar ohne Aufpreis, Krankengeld erhalten.

Ab dem 01.01.2009 sollte der automatische Anspruch auf Krankengeld entfallen. Dafür mussten freiwillig Versicherte nicht mehr den vollen Beitragssatz von 15,5 Prozent, sondern den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent zahlen. Um das Krankengeld dennoch abzusichern, blieb eine private Krankentagegeldversicherung oder ein Wahltarif bei der GKV. Letzterer bedingte jedoch eine mindestens dreijährige Bindung an die jeweilige Krankenkasse und damit den Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.

Krankengeld wieder im Beitrag enthalten

Ab dem 01.08.2009 wurde das Krankengeld für freiwillig Versicherte dann jedoch auf Drängen der Verbraucherschützer wieder eingeführt. Die freiwillig Versicherten mussten wieder 15,5 Prozent Beitragssatz zahlen und die Wahltarife liefen aus. Das sorgte natürlich für massive Verunsicherung, ist aber die günstigere Variante.

Denn jetzt muss keine zusätzliche Krankentagegeldversicherung der PKV mehr abgeschlossen werden, um sich für den Krankheitsfall abzusichern. Dass diese Absicherung wichtig ist, wird klar, wenn Selbstständige nicht arbeiten können, weil sie krank sind.

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Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quellen:
http://www.akademie.de
http://www.finanz-duell.de

Die Künstlersozialkasse, kurz KSK, hat auf der eigenen Homepage ein neues Formularcenter zur Verfügung gestellt, das die Meldungen an die Kasse künftig für die abgabepflichtigen Unternehmer erleichtern soll.

Schnell und einfach – das neue Formularcenter

Das neue Formularcenter der KSK ermöglicht eine schnelle und zugleich einfache Abgabe der Jahresmeldung für Unternehmer, die dieser bis zum 31. März eines Jahres nachkommen müssen. Zudem können sich auch Unternehmer, die zunächst prüfen möchten, ob sie zu einer Abgabe verpflichtet sind, an das neue Center wenden, denn auch für sie stehen die passenden Unterlagen bereit. Die Künstlersozialkasse stellt für die Verwendung der Formulare insgesamt drei Möglichkeiten zur Verfügung, die den Unternehmen an erster Stelle die Meldungen erleichtern sollen.

Die drei Möglichkeiten

Am modernsten zeigt sich dabei die elektronische Variante, die von der KSK gewährt wird. Die digitale Signatur und der elektronische Versand der Unterlagen sind ausschließlich über einen Kartenleser und eine Signaturkarte möglich. Als zweite Variante können sich Unternehmer für eine Kombination aus elektronischer Meldung und dem klassischen Postweg entscheiden. Wem das zu kompliziert ist, kann auch ausschließlich auf den Postweg zurückgreifen. Dabei haben Unternehmer die Möglichkeit, alle erforderlichen Angaben im Vordruck zu erfassen und diesen dann ausgedruckt und unterschrieben an die KSK zu übermitteln.

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Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Für sie wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gesprochen. Die Versicherungsbeiträge zahlen die Unternehmer. Doch in einigen Berufszweigen und Berufsgenossenschaften sind auch Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehepartner pflichtversichert. Eine solche Versicherungspflicht ist beispielsweise in Gesundheitsberufen gegeben.

Unterschiedliche Regelungen

Derzeit gibt es hierzulande 22 Berufsgenossenschaften. Acht von ihnen halten an der Versicherungspflicht für Selbstständige und Unternehmer fest. Denn jede Berufsgenossenschaft kann die Versicherungspflicht in ihrer Satzung selbst festlegen. Bereits seit langem wird diese ungleiche Behandlung vom BdSt kritisiert. Vielmehr solle die Versicherungspflicht bei den Berufsgenossenschaften aufgehoben werden und daraus eine freiwillige Leistung gemacht werden. Von der letzten Bundesregierung war auch ein entsprechender Gesetzesentwurf geplant, aber letztlich nicht mehr umgesetzt worden. Gerade einmal die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung wurde von ihr beschlossen.

Der Kampf für Gleichheit

Der BdSt setzt sich deshalb auch künftig weiter für die Versicherungsfreiheit von Selbstständigen und Unternehmern ein. Eine Wahlleistung würde allen Beteiligten besser tun, so der Bund der Steuerzahler. Welche Berufsgenossenschaften derzeit noch die Versicherungspflicht festlegen, können interessierte Unternehmer im Internet nachlesen oder an der Info-Hotline erfragen. In jedem Fall zählen aber die Lederindustrie-BG, die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die BG für Fahrzeughaltungen dazu.

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Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 23

Wer den Erdbeben-Opfern von Haiti durch eine Geldspende helfen möchte, kann diese recht unbürokratisch als Betriebsausgabe bei der eigenen Steuererklärung absetzen. Dabei sind die klassischen Nachweispflichten, die in Verbindung mit Spenden in Deutschland gelten, nicht von Nöten. Grundsätzlich können sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer die Spende steuerlich absetzen.

Spende von Arbeitnehmern

Wenn Arbeitnehmer in Verbindung mit einer Spende für die Erdbeben-Opfer auf Haiti auf einen Anteil ihres Lohnes verzichten, bleibt dieser Anteil steuerfrei. Dabei müssen Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser Anteil nicht als Arbeitslohn ausgezahlt, sondern einbehalten wird. Arbeitnehmer müssen dann jedoch darauf achten, dass sie diese Spende nicht nochmals in der Steuererklärung als solche aufführen dürfen.

Werden durch den Arbeitnehmer Spenden auf anerkannte Sonderkonten gezahlt, können diese durch einen vereinfachten Zuwendungsnachweis nachgewiesen werden. Dabei kann es sich sowohl um einen Bareinzahlungsbeleg als auch um einen Kontoauszug oder PC-Ausdruck handeln.

Spenden von Unternehmen

Auch Unternehmen können diese Spenden als Betriebsausgabe absetzen, allerdings müssen die Zahlungen dann einen Werbeeffekt haben. Demnach muss zum Beispiel in den Medien über die Geldspende berichtet werden. Die Höhe der Spende muss in der Steuererklärung angegeben und entsprechend belegt werden. Weitere Abzugsmöglichkeiten bestehen für Unternehmen dann, wenn sie sich für eine Unterstützungsleistung für einen Arbeitnehmer in dem Gebiet entscheiden.

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Quelle: http://www.steuernetz.de

Die Auslandskrankenversicherung hat sich im Laufe der Jahre zu einer der wichtigsten Zusatzversicherungen im Bereich der PKV entwickeln können. Sie soll die Absicherung von Krankheitsrisiken bei Auslandsaufenthalten ergänzen beziehungsweise optimieren. Angeboten wird die Auslandskrankenversicherung von den meisten Versicherungsgesellschaften für wenige Euro im Jahr. Doch für wen ist diese Krankenzusatzversicherung wirklich sinnvoll?

Welchen Schutz bietet die Auslandskrankenversicherung?

Je nach Anbieter bietet die Auslandskrankenversicherung verschiedene Leistungen für Versicherungsnehmer an. Die Leistungen beziehen sich dabei immer auf den Aufenthalt in anderen Ländern, also außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Zusatzkrankenversicherung für das Ausland umfasst dabei die Leistungen, die der Betroffene ohne diese im Ausland nicht erhalten würde. Bei einer normalen Krankenversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wurde, sind im Ausland ausschließlich Leistungen abgesichert, die in dem jeweiligen Land als Standard angesehen werden und auch für die Einheimischen zur Verfügung stehen. Durch den Versicherungsschutz bei der Auslandskrankenversicherung kann man diese Leistungen dem deutschen Standard anpassen und somit mit einer umfangreicheren medizinischen Versorgung rechnen.

Wer sollte eine Auslandskrankenversicherung nutzen?

Grundsätzlich bietet sich eine Auslandskrankenversicherung für jeden an, der einen Aufenthalt im Ausland verbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Urlaubsreise oder eine Geschäftsreise handelt. Die Kosten der Auslandskrankenversicherung sind sehr gering und schlagen mit rund sechs Euro pro Erwachsenen zu Buche. Grundsätzlich sollte die Auslandskrankenversicherung nicht nur für Erwachsene abgeschlossen werden. Auch die Zusatzversicherung für Kinder ist unerlässlich. Des Weiteren sollten Fachkräfte, die in anderen Ländern für ein Unternehmen tätig sind, auf diese Absicherung Wert legen. Grundsätzlich ist die Auslandskrankenversicherung nicht in der GKV enthalten. Private Krankenversicherungen können sie hingegen als Baustein umfassen.

Die Familienversicherung ist eine der besonders günstigen Lösungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung hervorgebracht hat. Zwar ist es durchaus so, dass die private Krankenversicherung für Selbstständige meist günstiger ist, aber gerade, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wendet sich das Blatt.

Generell gilt, dass die Familienversicherung für den Selbstständigen nur bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit möglich ist. Diese darf nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit muss der Selbstständige sich alleine versichern.

Kinder in der Familienversicherung

Wenn Kinder da sind, müssen diese natürlich auch krankenversichert werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass sie demjenigen Elternteil zugeordnet werden, der mehr Geld zum Lebensunterhalt beiträgt. Ist also ein Partner selbstständig und privat versichert, liegt sein Einkommen aber unterhalb des Einkommens des gesetzlich versicherten Partners, bleiben die Kinder bei letzterem in der Familienversicherung versichert.

Verdient der selbstständige Partner mehr Geld und ist privat versichert, muss auch für die Kinder eine private Krankenversicherung, zumindest aber eine gesetzliche Krankenversicherung mit eigenem Beitrag abgeschlossen werden.

Private Versicherung oder Familienversicherung?

Natürlich kann sich der Selbstständige auch freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. In diesem Fall werden auch Partner und Kinder in der Familienversicherung mit versichert, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen.

Bei der privaten Versicherung muss dagegen für den Partner und jedes Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, so dass die Kosten schnell in massive Höhen steigen können.

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Quellen:
http://www.pkv-financial.de
http://www.gruenderlexikon.de

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber abschließt. Begünstigter sind Arbeitnehmer oder die Hinterbliebenen. Die Beiträge entsprechen den späteren Leistungen bei der Pensionskasse. Bei diesen Versicherungen werden vorwiegend an Stelle von Rentenzahlungen einmalige Kapitalauszahlungen zugesagt.

Diese Versicherung bringt einige Vorteile

Bei der Einführung der Direktversicherung sollte man einige Offerten einholen und anschließend die Leistungen mit den anfallenden Kosten vergleichen. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch hier Unterschiede. Die Versicherung bringt einige Vorteile für den Betrieb. Der Verwaltungsaufwand der Versicherung ist relativ klein. Der Arbeitgeber muss eigentlich nur die Beiträge einzahlen und unter Umständen eine pauschale Lohnsteuer abführen. Die weiteren Arbeiten übernehmen in den meisten Fällen die Versicherungen. Die Beiträge der Direktversicherung sind nur dann von der Steuer befreit, wenn eine Rentenversicherung abgeschlossen wurde.

Bei der Einführung der Altersvorsorge im Betrieb tauchen beim Jahresabschluss in der Bilanz nur die Beitragszahlungen der Versicherung und die Personalsteuer als Personalaufwand in der Erfolgsrechnung auf.

Direktversicherung nützlich für Kleinunternehmungen

Die Einführung einer Direktversicherung lohnt sich vor allem für kleinere Unternehmen. Denn der Ausgleich der versicherungsmäßigen Risiken erfolgt nicht in einer kleineren Arbeitnehmergemeinschaft. Dieser erfolgt nämlich über die größere Anzahl der Versicherten der Lebensversicherungsgemeinschaft.

Quellen: http://www.rententips.de

Welche Daten sind für den Entgeltnachweis erforderlich?

Es müssen pro Gefahrtarifstelle die Anzahl der Beschäftigten, die Gesamthöhe der Arbeitsentgelte und die gesamt erbrachten Arbeitsstunden gemeldet werden.

Wie erfolgt der Entgeltnachweis?

Im November wird ein Formular zugesendet, das ausgefüllt bis zum 11. Februar 2010 zurückgeschickt werden muss.

Wie funktioniert die elektronische Meldung?

Unter www.vbg.de kann man sich für die Meldung registrieren, woraufhin wenige Tage später die Zugangsdaten in den Briefkasten fliegen. Auch über gängige Abrechnungsprogramme kann die Meldung erfolgen.

Welche Meldung muss wann abgegeben werden?

Die Meldung zur Sozialversicherung ersetzt den Entgeltnachweis erst ab 2012. Bis Ende 2011 müssen daher übergangsweise beide Meldungen abgegeben werden. Danach wird die Deutsche Rentenversicherung Bund die entsprechenden Daten von der Krankenversicherung erhalten und diese auch an die Berufsgenossenschaft weiterleiten.

Wo erhalte ich Hilfe beim Ausfüllen der Meldung?

Wenn die Probleme mit Ihrer Lohnabrechnungssoftware haben, wenden Sie sich an Ihre Softwarehotline. Wenn Sie Fragen zu den Inhalten der Meldung haben, können Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft melden. ist die VBG für Sie zuständig, erhalten Sie Hilfe unter 040/5146-2940 oder www.vbg.de.

Was ist die Gefahrtarifstelle?

Die Gefahrtarifstelle ist Teil des Strukturschlüssels und drückt aus, wie hoch das Gefährdungsrisiko des Unternehmens ist. Jedem Mitarbeiter muss der korrekte Strukturschlüssel zugeordnet werden.

Was sind die Betriebs- und Mitgliedsnummer?

Es gibt jetzt zwei Betriebsnummern. Eine erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit. Die zweite ist neu und ist die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, kurz BBNRUV. Die Mitgliedsnummer ist die Kundennummer eines Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Quelle: Sicherheitsreport 4/2009 (Magazin der VBG), S. 41, 46

In einem kürzlich durchgeführten Vergleich wurden die Beitragssätze mehrerer europäischer Länder einander gegenübergestellt. Dabei sollte herausgefunden werden, welche Länder die besten Beitragssätze bieten. Dabei wurde auch das Leistungsniveau der Unfallversicherung betrachtet.

Für diesen Vergleich wurde der durchschnittliche Beitragssatz je Land ermittelt. Dieser wird errechnet, indem die Höhe der gesamten in einem Land gezahlten Löhne in ein Verhältnis zu den Unfallversicherungsbeiträgen gesetzt.

Die Ergebnisse

Der Spitzenreiter der Ergebnisse ist Finnland mit einem durchschnittlichen Beitragssatz von 1,18 Prozent. Gleich darauf folgt bereits Deutschland mit gerade einmal 1,28 Prozent Beitragssatz. Dieses Ergebnis ist ganz bemerkenswert, da die Länder, die schlechter platziert wurden, teilweise mit wesentlich schlechteren Leistungen auffallen. So liegt die Höhe des Krankengeldes in Frankreich 10 Prozent unter dem deutschen Krankengeld. Zusätzlich werden jedoch in Deutschland hohe Budgets in die Prävention investiert, was in zahlreichen anderen europäischen Ländern nicht der Fall ist.

Quelle: Sicherheitsreport 4/2009 (Magazin der VBG), S. 45
 

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird die erste Steuersenkung bereits ab dem kommenden Jahr bemerkbar sein. Fälschlicherweise ordnen viele diese Steuersenkung der neuen Bundesregierung zu, doch beschlossen wurde das Gesetz noch unter der alten Bundesregierung, genauer am 10.07.2009 im Bundestag.

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung künftig vollständig absetzbar sind und zu den Vorsorgeaufwendungen zählen. Ebenfalls sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sowie zur privaten Pflegepflichtversicherung vollständig absetzbar.

Bei der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge ebenfalls absetzbar, allerdings nur bis zu dem Betrag, der nicht über die gesetzliche Versorgung hinausgeht. Sobald sich Ansprüche auf Krankengeld und ähnliches ergeben, sind die Beiträge um vier Prozent zu kürzen. Doch auch dies gilt ausschließlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Privat Versicherte sollten aus diesem Grund auf eine genaue Aufschlüsselung ihrer Beiträge achten, um die steuerliche Absetzbarkeit nicht zu gefährden.

Quelle: Blitzlicht 09/2009
 

Zum 01.09.2009 wurden wieder einmal mehr die Beitragssätze zur Sozialversicherung angepasst. Arbeitgeber sollten sich stets zeitnah darüber informieren, da diese Zahlen für die Lohnabrechnung von entscheidender Bedeutung sind. So gilt seit 01.09.2009 ein allgemeiner Beitragssatz von 14,90 Prozent bei den Krankenkassen. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,30 Prozent. Bereits enthalten sind jeweils 0,9 Prozent für den Zusatzbeitrag.

In der Rentenversicherung fallen 19,90 Prozent an, in der Arbeitsförderung 2,80 Prozent. Die Pflegeversicherung wird mit 1,95 Prozent berechnet, wobei der Sonderbeitrag für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozent bereits enthalten ist. Nicht zuletzt müssen Unternehmen die Insolvenzgeldumlage zahlen. Die Beitragssätze hierfür liegen ab 01.09.2009 bei 0,10 Prozent und werden regelmäßig von den Arbeitgebern getragen, wohingegen die anderen Sätze geteilt werden. Ausnahmen gelten für Kinderlose in der Pflegeversicherung und für alle Arbeitnehmer in der Krankenversicherung.

Quelle: Profil (IKK) 03/2009

Seit dem 1. August 2009 erhalten Personen die Möglichkeit, sich für den allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung zu entscheiden, die bisher nur Wahltarife nutzen konnten. Zu diesen Personengruppen gehören insbesondere kurzzeitig Beschäftigte, Selbstständige und unständig Beschäftigte. Bisher hatten diese Personengruppen keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, was jedoch ab dem August diesen Jahres möglich wird.

Zunächst versichern sich die Personen über den ermäßigten Beitragssatz, in dem der Anspruch auf Krankengeld nicht enthalten ist. Jedoch hat jetzt jeder innerhalb dieser Gruppe die Möglichkeit, sich für den allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld zu entscheiden. Für alte Verträge war eine Umstellung auf den allgemeinen Beitragssatz noch bis zum 30. September 2009 möglich.

Quelle: http://www.lohndata.de

Versicherungen lassen sich sowohl für den privaten als auch für den geschäftlichen Bereich abschließen. Einige Versicherungen, u.a. die Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung haben die Versicherungen oft als günstigeres Kombipaket im Angebot. Dabei ist für den Unternehmer nicht immer sofort ersichtlich, in wie weit die Ausgaben für die Versicherung den Betriebsausgaben zuzuordnen sind.

Aufteilung der Prämienzahlung

Die Prämienzahlung an die Versicherung stellt eine gemischte Aufwendung dar. Dadurch kann die Zahlung nicht vollständig als Betriebsausgabe gewertet werden. Der Unternehmer kann den betrieblichen Anteil bspw. der Rechtschutzversicherung schätzen. Dieser Anteil wird dann als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst.

Einzelaufstellung ist möglich

Auf Nachfrage bei der Advocard wurde uns telefonisch bestätigt, dass Unternehmer eine Einzelaufstellung der versicherten Risiken erhalten können. Mit der Einzelaufstellung ist der betriebliche Anteil klar ersichtlich und kann als Betriebsausgabe in die EÜR einfließen. Diese Vorgehensweise gilt für alle Versicherungen die sowohl die Privatsphäre als auch das Unternehmen betreffen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Unfallversicherung sollen vor allen Dingen Unternehmen entlastet werden. Das Stichwort heißt hier Bürokratieabbau. Insbesondere bei den Bereichen Unfallverhütung und Unfallmeldung soll weniger Bürokratie vorherrschen, wie auch die Experten der Berufsgenossenschaften bestätigen. Durch das Gesetz, welches unter dem Kürzel UVMG bekannt ist, waren jedoch die Fragen der Unternehmen stark angewachsen. So mussten sie alle Angaben zur Unfallversicherung direkt bei der Mitteilung an die Einzugsstellen machen. Dass da einige Fragen aufkamen, die bei den Service-Hotlines der Berufsgenossenschaften geklärt werden sollten, ist natürlich verständlich.

Verbesserter Arbeitsschutz

Ziel des neuen Gesetzes und der damit verbundenen Reformierung in der Unfallversicherung ist neben dem Bürokratieabbau auch ein verbesserter Arbeitsschutz. Hierbei sollen die Unternehmen noch bessere Praxishilfen erhalten, die sie dann auch im betrieblichen Alltag umsetzen können. Insbesondere von den Berufsgenossenschaften initiierte Programme und Kampagnen werden dabei gefördert. Die Muskel-Skelett-Erkrankungen, die bei einseitiger Belastung und bewegungsarmen Berufen, wie etwa im Büro, entstehen, sollen durch neue Kampagnen verringert werden. Dieses Ziel gehört zu den wichtigsten für die Jahre 2008 bis 2012. Daneben kommt es den Berufsgenossenschaften auch auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Zeitarbeitsbereich an.

Quelle: Das Magazin der VBG, 02/2009, Seite 7

Alternative? Private Unfallversicherung

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können bislang nur sehr dürftig steuerlich abgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, mit einem Bürgerentlastungsgesetz diese Regelung zu ändern. Der Gesetzesentwurf besagt, dass alle Aufwendungen berücksichtigt werden sollen, die eine Vorsorge bei der KV und PV absichern, ab 1. Januar 2010 steuerlich besser abzusetzen sind. Mit dem Gesetz entsteht eine Gleichbehandlung der gesetzlich und privat Versicherten, Ehepartner und Kinder. Pflegeversicherungsbeiträge können vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden, bei der Krankenversicherung ein Abschlag von vier Prozent. Bei Privatversicherten regelt ein Basiskatalog die Absetzung. Sonstige Versicherungsbeiträge können allerdings nicht mehr als Sonderausgaben angegeben werden.

Mit einer günstigeren Krankenversicherung Geld sparen

Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 3

Dies sieht zumindest der Bund der Steuerzahler (BdSt) so. Denn derzeit werde die Künstlersozialabgabe oftmals zu Unrecht ausgezahlt. Viele Unternehmen wissen noch nicht einmal, dass sie verpflichtet sind, eine solche Abgabe zu zahlen. Die Künstlersozialabgabe beträgt 4,4 Prozent von gezahlten Honoraren an Künstler und Publizisten. Jedes Unternehmen, das einen Künstler oder Publizisten mit Arbeit versorgt, muss also folglich die Abgabe zahlen. Allerdings ist es sehr schwierig, eine genaue Definition für den Künstler zu finden, da dieser Begriff selbst im Gesetz nicht eindeutig geregelt ist. Deshalb wissen viele Unternehmen nicht, dass beispielsweise die Erstellung von Broschüren, Fotos oder Pressemitteilungen der Künstlersozialabgabe unterliegt. Bei der erstmaligen Überprüfung zur Abgabepflicht fallen sie dann oft aus allen Wolken, denn es wird die Überprüfung aller Aufträge der letzten fünf Jahre verlangt.

Künstlersozialabgabe auch bei nicht versicherten Künstlern

Im Grunde genommen ist die Künstlersozialabgabe, die an die Künstlersozialversicherung gezahlt werden muss, eine gute Sache. Denn die Künstler, die sich in dieser Versicherung abgesichert haben, erhalten hieraus soziale Leistungen. Sie müssen, wie Arbeitnehmer, nur die halben Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen, die andere Hälfte trägt die Künstlersozialversicherung aus den Mitteln der Künstlersozialabgabe. Kritisch betrachtet dies jedoch der BdSt. Denn die Künstlersozialabgabe wird auch für Künstler fällig, die nicht in der Künstlersozialversicherung versichert sind und demzufolge keinen Nutzen aus der Abgabe ziehen. Und an diesem Punkt setzt auch die massive Kritik des Bundes an.

Bürokratieaufwand zu hoch

Ebenfalls ist der bürokratische Aufwand enorm hoch. Das Institut für die Wirtschaft schätzt den Aufwand auf 221,7 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu stehen Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe von 217 Millionen Euro im Jahr 2007. Somit übersteigen die Bürokratiekosten die Einnahmen deutlich. Ein weiteres Problem ist, dass die Unternehmen die angefallene Künstlersozialabgabe über die letzten fünf Jahre nachzahlen sollen. Das stellt insbesondere für kleine Betriebe eine massive Kostenbelastung dar. Oftmals wird gar deren Existenz bedroht.

Quelle: Steuerzahler 05/2009, S. 96

Seit 1. Januar 2008 ist eine neue Regelung rechtswirksam: Beiträge sind seit Beschäftigungsbeginn und nicht erst mit dem Tag der Entscheidungsbekanntgabe durch den Versicherungsträger fällig, wenn die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung die Versicherungs- und Beitragspflicht eines Mitarbeiters feststellen.

Dies bedeutet, dass die Prüfer bis zu vier Kalenderjahre retour Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nachfordern können. Auch ist irrelevant, ob sich der Arbeitnehmer anderweitig gegen Krankheit etc. abgesichert hat.

Früher war dies eine Ausnahme-Regelung, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig von einer selbstständigen Arbeit ausging. Die Beträge wurden nach einem langwierigen Verfahren nachgefordert.

Quelle: http://www.luebeckonline.com

Unternehmer, die in bestimmten Sparten ihres Unternehmens einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sollten über den Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung nachdenken. Wichtig dabei, die Rechtschutzversicherung versichert nur das Kostenrisiko des Prozesses, also die Kosten die für Anwälte, Gutachter, das Gericht u.ä. entstehen.

Welche Versicherung für den Unternehmer wichtig sein könnte, ist im folgenden Artikel näher beleuchtet:

Rechtsschutzversicherung auch ein Thema für Existenzgründer?

Die Senkung der Arbeitslosenversicherung soll die Mehrbelastung durch die Krakenversicherung ab 2009 ausgleichen.

Nachdem der Krankenkassenbeitrag für 2009 auf 15,5% festgeschrieben wurde, schnürt die Regierung jetzt ein Entlastungspaket. Als Entlastung soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5% auf 2,8% sinken. Weiterhin soll das Kindergeld für das 1. und 2. Kind um jeweils 10,- EUR und ab dem 3. Kind um jeweils 16,- EUR steigen.

Wir rechnen nach und zeigen, dass der Steuerbürger trotzdem draufzahlt

In dem obigen Beispiel zahlt der Versicherte 222,- EUR mehr pro Jahr. Dies ergibt sich aus dem angenommenen Bruttogehalt von mtl. 1.000 EUR sowie dem bisherigen Beitragssatz von 11,8% zzgl. 0,9% Sozialaufschlag, der vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist.
Ersparnis Arbeitslosenversicherung: 1000,- EUR x 0,5% = 5,- pro Monat x 12 = 60,- EUR Ersparnis, das gilt aber nur für das Jahr  2009, ab 2010 soll der Beitrag wieder auf mindestens 3,0% steigen.

Da Herr Mustermann keine Kinder hat, nutzt ihm auch die Kindergelderhöhung nichts.

Gesamtrechnung

Mehrbelastung durch die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages
222,00 EUR
Ersparnis durch die Absenkung des Beitrages der ALV
-60,00 EUR
Mehrbelastung     
162,00 EUR

Herr Mustermann hat definitiv am Jahresende 162,00 EUR weniger im Portmonee. Als Folge wird er wohl einige Kinobesuche o.ä. einsparen müssen. Die Wirtschaft wird es der Regierung danken.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Durch den Blätterwald der Zeitungen geistert zurzeit die Zahlt 15,5% für den festen Krankenkassenbeitragssatz ab 2009. Alle gesetzlich Versicherten müssen ab Januar nächsten Jahres diesen Beitrag zahlen. Der Wettbewerb unter den Kassen geht damit verloren. Sie können nur noch über Zusatzleistungen ihre Versicherten an sich binden. Zusatzleistungen kosten dann wieder zusätzliches Geld, was über eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes wider zu Lasten der Versicherten geht. Da kommt man als normal denkender Versicherter in die Versuchung zu sagen, warum brauchen wir dann noch 210 Krankenkassen? Eine tut es auch, und die Kosten der gesamten Verwaltung und der Prunkbauten würden nicht mehr die Geldbeutel der Versicherten belasten.

Was kostet den Versicherten der Einheitsbeitrag?

Ein 25-jähriger, kinderloser Versicherter ist in der IKK Sachsen mit dem Beitragssatz von derzeit 11,8% versichert. Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 1.000,- EUR. Er zahlt im Oktober 2008 für seine Krankenversicherung inkl. der allein vom Arbeitnehmer zu tragenden gesetzlich festgelegten 0,9% Aufschlag 68,- EUR. Im Januar muss er bei den prognostizierten 15,5% zzgl. 0,9% Aufschlag 86,50 EUR zahlen. Das sind monatlich 18,50 EUR mehr, über´s Jahr gerechnet zahlt der Versicherte 222,- EUR mehr an Krankenkassenbeitrag.

Muss der Arbeitgeber auch mehr bezahlen?

Ja, die gleiche Erhöhung wird auch den Arbeitgeber treffen. Auch er muss dann jährlich 222,- EUR mehr für seinen Arbeitnehmer an Sozialversicherungsbeitrag zahlen.

Quelle: Eigene Berechnungen.

Vergleichen Sie Ihren derzeitigen gesetzlichen Krankenkassenbeitrag mit der Konkurrenz

Wir zeigen Ihnen wo Sie Geld sparen können. Geben Sie Ihre Daten in folgendes Formular ein und ermitteln Sie die konkreten Beitragsunterschiede:

Mit einer Insolvenzversicherung können sich neben kleineren und mittleren Unternehmen auch Existenzgründer gegen die Pleite ihrer Kunden absichern. Diese Versicherung ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Millionen Euro ausgelegt. Die Kosten sind für den Unternehmer überschaubar, die Jahresprämie beträgt 1.500,00 EUR. Damit sind Forderungsausfälle bis zu einer Höhe von maximal 30.000,00 EUR pro Jahr abgesichert. Der Versicherer übernimmt 90% der Forderungsausfälle innerhalb der Deckungsgrenzen. Das bei der Insolvenzversicherung die Risikoprüfung der Kunden entfällt, scheint vordergründig ein Vorteil zu sein. Nachteilig daran ist, dass dadurch keine ständige Überwachung der Bonität der eigenen Kunden durchgeführt wird. Beim nächsten Bankgespräch sollte der Unternehmer die Insolvenzversicherung vorweisen. Durch die Richtlinien von Basel II wird sein Kreditzins dann, durch das verminderte Risiko, vermutlich deutlich günstiger ausfallen.

Existenzgründer können sich weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern, indem sie einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Der monatliche Beitrag von 20,50 Euro/West bzw. 17,33 Euro/Ost stellt allerdings keine Betriebsausgabe dar, weil mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ein privates Lebensrisiko abgesichert wird. Gleichwohl sind die Beiträge bei der privaten Einkommensteuererklärung des Unternehmers als Sonderausgaben zu berücksichtigen.

Anhängig ist beim BFH die Frage, ob die Prämie für die Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch die eigene Erkrankung des Unternehmers als Risiko abdeckt, eine Betriebsausgabe ist. Ist die durch einen Schaden geleistete Zahlung der Versicherung demzufolge als Betriebseinnahmen anzusehen? Oder ist die Prämienzahlung und die eventuelle Leistung der Versicherung der privaten Lebensführung zuzuordnen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung tritt bei einem versichertes Ereignis wie z.B.: einem Hochwasserschaden für die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn ein.

Nicht nur die Mehrwertsteuer steigt mit satten 3% und macht den Unternehmern das Leben schwer, sondern auch die Versicherungssteuer, welche zufälligerweise auch 16% betrug und nun auf 19% angehoben wurde. Der Unternehmer kann diese Verteuerung zwar als Betriebsausgabe ansetzen, aber nur, wenn es sich auch um eine betriebliche Versicherung handelt. Ausgenommen von der Steigerung der Versicherungssteuer auf 19% sind private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Die zuletzt genannten sind aber ohnehin private Versicherungen, welche nicht zu Betriebsausgaben führen könnten, mit oder ohne Erhöhung.

Ab Februar 2006 können Existenzgründer eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abschließen und damit ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld aufrecht erhalten. Diese Möglichkeit gab es bisher nicht, so dass Existenzgründer bei einem Scheitern Ihrer Existenzgründung keinen Anspruch auf derartige Gelder der Bundesregierung hatten. Die Beitragshöhe ermittelt sich aufgrund der beitragspflichtigen Einnahmen des Unternehmers. Von denen werden 25% mit einem Beitragssatz von 6,5% belegt. Den monatlichen Beitrag muss der Unternehmer selbst aufbringen. Voraussetzung für eine Arbeitslosenversicherung ist eine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden. Darüber hinaus muss der Selbstständige während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Arbeitslosenbeiträge gezahlt oder Lohnersatzleistungen erhalten haben. Diese Regelung gilt allerdings nur für Existenzgründer, welche sich nach dem 1.1.2006 selbstständig machen. Durch diese Maßnahme wurde den Existenzgründern ein Stück mehr Sicherheit gegeben, so dass auch ein eventuelles Scheitern für den Existenzgründer nicht zwangsläufig das Ende seiner Existenz bedeutet. Mehr zum Thema Arbeitslosenversicherung