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Immer wieder kommt es in Unternehmen hinsichtlich der Fortbildung eines BR-Mitglieds zu Streitfällen. Dabei ist weniger die Tatsache der Fortbildung der Knackpunkt, als vielmehr die Übernahme der Kosten, die durch Seminare und gezielte Weiterbildungen auf den Arbeitgeber zukommen. Grundsätzlich haben aber auch Mitglieder des Betriebsrates das Recht auf eine kontinuierliche Fortbildung.

An welchen Seminaren darf teilgenommen werden?

Grundsätzlich muss die Teilnahme eines BR-Mitglieds an einem Seminar in der Arbeitnehmervertretung besprochen werden. Wenn die Arbeitnehmervertretung für die Weiterbildung des Mitglieds stimmt, kann dies dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber muss dabei die Schulung aber nicht nur genehmigen, sondern auch die Kostenübernahme gewähren. Demnach ist es nicht möglich, dass der Arbeitgeber die Schulungskosten, die durch die Fortbildung entstehen, zum Beispiel von dem Monatsgehalt abzieht. Dabei muss beachtet werden, dass nicht der Arbeitgeber die Aufgabe der Seminarplanung eines BR-Mitglieds übernimmt, sondern die Arbeitnehmervertretung selbst. Dadurch kann der Betriebsrat in einem Unternehmen eigenständig entscheiden, zu welchen Schulungen einzelne Mitglieder geschickt werden.

Die rechtlichen Grundlagen

Das Recht auf Fortbildung eines Mitglieds des Betriebsrates wird durch das BetrVG in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Dabei gewährt dieses Gesetz jedem Mitglied eines Betriebsrates einen zeitlichen Schulungsanspruch. Dieser wird durch das Gesetz auf drei Wochen je Amtszeit konkretisiert. Die entsprechende Regelung findet sich im § 37 Abs. 7 BetrVG wieder. Allerdings wird durch das Gesetz der Schulungsanspruch nicht auf diese Zeit beschränkt. So steht es einem Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung frei, Mitglieder auf zusätzliche Fortbildungen zu schicken.

Hat ein BR-Mitglied also den gesetzlichen Schulungsanspruch von drei Wochen während einer Amtszeit bereits in Anspruch genommen, kann es trotzdem an weiteren Schulungen teilnehmen. Allerdings muss dies von der Arbeitnehmervertretung beschlossen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Kosten, die durch die Fortbildung entstehen, auch übernehmen. Dadurch kann ein BR-Mitglied auch an Fortbildungen von insgesamt fünf oder sechs Wochen während der Amtszeit teilnehmen.

Quelle: http://www.br-wiki.de

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Wenn es zur Bildung eines Betriebsrats in einem Unternehmen kommt, übernimmt dieser zahlreiche Pflichten und Rechte. Dabei präsentiert er sich immer als eine Vertretung der Arbeitnehmer. Die Rechte und Pflichten, die einem Betriebsrat in einem Unternehmen zugesprochen werden, werden genauestens durch das deutsche Recht geregelt.

Die Pflichten und Rechte des Betriebsrats

Jeder Betriebsrat verfügt in einem Unternehmen über ein Mitspracherecht. Dadurch kann er sowohl die Arbeitszeiten als auch die einzelnen Arbeitsplätze mitgestalten und kann auf die Entscheidungen des Arbeitgebers aktiv Einfluss nehmen. Dabei kann dieses Mitspracherecht eines Betriebsrats auch auf die verschiedensten Personalfragen ausgeweitet werden. Neben diesem Recht hat ein Betriebsrat eine Vielzahl an Pflichten zu erfüllen. Hierbei handelt es sich an erster Stelle um die Überwachung von Tarifverträgen und verschiedensten arbeitsrechtlichen Gesetzen.

Dabei muss der BR immer dafür Sorge tragen, dass sowohl die Tarifverträge als auch die Arbeitsschutzgesetze durch den Arbeitgeber eingehalten werden. Des Weiteren muss der BR darauf achten, dass bei Kündigungen, die nicht verhindert werden können, auch soziale Aspekte beachtet werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers handeln. Zudem muss der BR darauf achten, dass alle Mitarbeiter in einem Unternehmen gleich behandelt werden und es nicht zu Diskriminierungen kommt.

Die alltäglichen Aufgaben eines Betriebsrats

Im Unternehmensalltag kommen auf einen Betriebsrat und dessen Mitglieder in der Regel sehr verschiedene Aufgaben zu. Dabei spielen insbesondere Einzelgespräche mit den Arbeitnehmern eine sehr wichtige Rolle. Immerhin präsentiert sich ein Betriebsrat immer als die erste Anlaufstelle für einen Mitarbeiter eines Unternehmens. Des Weiteren übernimmt der BR verschiedenste Verwaltungsaufgaben, die zum Beispiel in Hinblick auf die Einhaltung von verschiedenen Arbeitszeiten entstehen. Kommt ein Mitglied des Betriebsrats seinen Pflichten nicht nach, kann dieses aus der Arbeitnehmervertretung ausgeschlossen werden. Des Weiteren muss in diesen Fällen mit weiteren Sanktionen durch den Arbeitgeber gerechnet werden.

Quelle: http://www.betriebsverfassungsgesetz.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Rechte%20und%20Pflichten
 

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Bei der JAV handelt es sich um die Jugend- und Auszubildendenvertretung eines Unternehmens. Sie wird aus jungen Mitarbeitern und Auszubildenden unter 18 Jahren gebildet und vertritt die Rechte der angehenden Fachkräfte vor dem Arbeitgeber. Des Weiteren umfasst die JAV Beschäftigte unter 25 Jahren, die zum Beispiel als Werkstudenten oder Praktikanten in einem Unternehmen tätig sind. Eine JAV darf in einem Unternehmen nur dann vorhanden sein, wenn es auch einen Betriebsrat gibt. Die JAV übernimmt wie der Betriebsrat in einem Unternehmen verschiedene Pflichten, verfügt aber auch über zahlreiche Rechte.

Die Rechte der JAV

Die JAV hat nach dem deutschen Gesetz sehr unterschiedliche Rechte, wobei sich an dieser Stelle Gemeinsamkeiten mit dem Betriebsrat erkennen lassen. So darf die JAV in Form von Stellvertretern und Mitgliedern sowohl an Betriebs- als auch Personalratssitzungen teilnehmen. Des Weiteren dürfen sie bei sämtlichen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vertreten sein.

Die JAV hat in Deutschland zudem das Recht, unterschiedliche Jugend- und Auszubildendenversammlungen ins Leben zu rufen und abzuhalten. Auch die Organisation von unterschiedlichsten Sprechstunden, in denen Einzelgespräche mit Azubis geführt werden, ist durch die JAV möglich. Die Mitglieder der JAV dürfen auf Kosten des Arbeitgebers an sämtlichen Schulungen teilnehmen. Dabei werden allerdings nur Schulungskosten von Weiterbildungen übernommen, die auch erforderlich sind.

Die Aufgaben der JAV

Die JAV übernimmt in einem Unternehmen eine Vielzahl an Aufgaben, die unter anderem durch alltägliche Arbeiten charakterisiert wird. Sie präsentiert sich dabei immer als der Ansprechpartner von Auszubildenden in einem Unternehmen. Aus diesem Grund verpflichtet sich die JAV zur Wahrnehmung der verschiedensten Belange, die von Auszubildenden geäußert werden. Des Weiteren können durch sie unterschiedlichste Anträge an den Arbeitgeber gestellt werden. Die JAV verpflichtet sich dazu geltende Rechte und Gesetze, sowie die Einhaltung der einzelnen Tarifverträge zu überwachen. Sie übernimmt Des Weiteren die Integration von ausländischen Auszubildenden in einem Unternehmen und trägt für diese Sorge.

Quelle: http://jav.info
 

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Die Mitglieder von einem BR oder eine JAV genießen in einem Unternehmen in der Regel eine besondere Schutzstellung. Ein wichtiges Thema ist dabei natürlich der Kündigungsschutz. Alle Mitglieder von einer JAV oder einem BR stehen in Unternehmen unter dem Kündigungsschutz. Dieser wird durch § 15 des Kündigungsschutzgesetzes geregelt und gilt nicht nur für bestehende Mitglieder, sondern auch für Anwärter.

Wie gestaltet sich der Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz, unter dem Mitglieder von JAV und BR stehen, gestaltet sich wesentlich komplexer als der der einfachen Arbeitnehmer. Dabei genießen die Mitglieder diesen sowohl während als auch nach ihrer Amtszeit. Der Kündigungsschutz bleibt für alle Mitglieder der beiden Vertretungen für die Dauer von einem Jahr nach der erfolgreichen Amtszeit bestehen. Auch Wahlvorstände und Kandidaten stehen unter diesem Schutz. Allerdings beschränkt sich das Zeitfenster bei diesen auf die Dauer von sechs Monaten. Durch den geltenden Kündigungsschutz können Mitglieder von einem BR oder der JAV durch den Arbeitgeber nicht ordentlich gekündigt werden.

Wann können Mitglieder gekündigt werden?

Die Kündigung von einem Mitglied aus dem BR oder der JAV ist nur in außerordentlicher Form während der Amtszeit möglich. Eine ordentliche Kündigung wird durch den Kündigungsschutz ausgeschlossen. Demnach ist eine Kündigung nur dann möglich, wenn diese auf Grund bestehender Gründe außerordentlich oder auch fristlos erfolgen kann. Des Weiteren genießen die Mitglieder während der Amtszeit einen weiteren Schutz. Demnach kann auch eine außerordentliche oder fristlose Kündigung nur dann erfolgen, wenn dieser durch die Arbeitnehmervertretung zugestimmt wird.

Diese Regelung gilt sowohl für die Mitglieder des BR als auch der JAV. Bei den Mitgliedern der JAV gestaltet sich der Kündigungsschutz jedoch ein wenig anders. Wenn ein befristeter Vertrag wie der Ausbildungsvertrag vorliegt, dürfen die Mitglieder nach Ende der angegebenen Zeit entlassen werden. Dies ist auch dann möglich, wenn sie sich noch in der Amtszeit befinden. Durch §78 a BetrVG besteht jedoch eine Übernahmepflicht der JAV-Mitglieder.

Quelle: http://www.aas-web.de

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Die Schwerbehindertenvertretung präsentiert sich als eine besondere Form der Arbeitnehmervertretung. In einem Betrieb übernimmt die SBV, wie die Schwerbehindertenvertretung überwiegend bezeichnet wird, zahlreiche Aufgaben, die sowohl langfristig als auch im Alltag vorhanden sind. Die Aufgaben der SBV werden dabei genauestens durch das deutsche Gesetz geregelt.

Die wichtigsten Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung ist in einem Unternehmen für die Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer zuständig. Dabei trägt die Vertretung dafür Sorge, dass diese Eingliederung problemlos erfolgt und sich schwerbehinderte Arbeitnehmer in ihrem neuen Umfeld wohlfühlen und als Fachkraft anerkannt werden. Des Weiteren vertritt sie die Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für diese die wichtigste Anlaufstelle dar.

In allen Belangen muss die SBV den jeweiligen Mitarbeitern helfend zur Seite stehen und sie in ihren Anliegen unterstützen. Dabei müssen die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung die Einhaltung von Tarifverträgen, aber auch von geltenden Arbeitsschutzgesetzen überwachen. Zudem müssen sie bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber die Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer zum Ausdruck bringen und sich für deren Umsetzung einsetzen. Kommt es in einem Unternehmen zu Verhandlungen, muss sie die betroffenen Mitarbeiter über den Verhandlungsstand, sowie alle vorhandenen Ergebnisse informieren.

Weitere Tätigkeiten und Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung übernimmt in einem Unternehmen weitere Aufgaben. So muss sie schwerbehinderte Mitarbeiter bei den verschiedensten Anträgen unterstützen. Zudem genießt die SBV in einem Unternehmen verschiedenste Rechte. So muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung stets über neue Angelegenheiten und Entscheidungen informieren. Dabei kann es sich sowohl um Angelegenheiten handeln, die nur einen Arbeitnehmer als auch mehrere betreffen.

Des Weiteren muss der Arbeitgeber die Belange der Schwerbehindertenvertretung ernst nehmen. Sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber stellt die SBV eine wichtige Anlaufstelle dar und fungiert dabei nicht selten als das Bindeglied zwischen beiden Seiten. Des Weiteren kooperiert die Schwerbehindertenvertretung mit den anderen Arbeitnehmervertretungen, die in einem Unternehmen vorhanden sind.

Quelle: http://www.schwbv.de