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Cognac

Cognac gehört wie alle anderen Genussmittel auch zu den Kosten der Lebensführung, die steuerlich keine Berücksichtigung finden. Ein Betriebsausgabenabzug kommt bestenfalls dann in Betracht, wenn ein Unternehmer den Cognac verschenkt. Hierbei sind die gesetzlichen Beschränkungen zu beachten.

Falls es sich bei dem Beschenkten um einen Mitarbeiter handelt, so ist der Cognac in unbeschränkter Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. Um eine Lohnsteuerpflicht zu vermeiden, darf die Spirituose nicht mehr als 44 Euro kosten. Das ist die monatliche Freigrenze, die für Geschenke aller Art an Arbeitnehmer gilt. Zusätzlich gibt es noch eine weitere Freigrenze von  40 Euro für Geschenke aus besonderem Anlass wie etwa Geburtstag oder Hochzeit.

Wenn der Unternehmer den Cognac an betriebsfremde Dritte (z. B. Kunden, Lieferanten) verschenkt, so darf die Zuwendung einen Wert von 35 Euro nicht überschreiten.

Cognac und seine Tippfehler

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