Computerkosten
Wird der Computer im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit genutzt, ist er der Betriebs- und Geschäftsausstattung zuzuordnen. Zum PC gehört der Bildschirm, egal ob Flachbildschirm (TFT) oder Monitor, der Drucker (Laserdrucker oder Tintenstrahldrucker), der Scanner sowie auch die Maus und die Tastatur. All diese Peripheriegeräte gehören zu einer wirtschaftlichen Einheit und werden entsprechend behandelt. Betriebsausgaben entstehen durch die Abschreibung des PCs mit all den dazugehörigen Komponenten. Die jährliche Abschreibung richtet sich zunächst nach Höhe der Anschaffungskosten, siehe GWG bzw. Abschreibungen. Sofern der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, kann er die in Rechnung gestellte Vorsteuer geltend machen. Umgangssprachlich zählen zu den Computerkosten oft auch CD Rohlinge, Reparaturkosten oder Internetkosten. Versagt eines der Geräte seinen Dienst, so handelt es sich dann um Reparaturaufwand, welcher anders als die Neuanschaffung behandelt wird. Computerkosten und seine Tippfehler Computerbildschirm computerkabel netzwerkkabel etrerne Festplatte computerelektronik pc aufrüstung Motherboard Mainboard
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letzte Änderung: 30.01.2008 Aufrufe: 8231
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