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Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung schließen der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler eine Versicherung für seinen Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer oder im Todesfall seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Leistungen bezugsberechtigt. Die Direktversicherung kann durch Gehaltsumwandlung oder als zusätzliche Arbeitgeberleistung abgeschlossen werden.

Die Beiträge zur Direktversicherung stellen für den Unternehmer eine Betriebsausgabe dar.

Die Beiträge sind sozialversicherungs- und steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Direktversicherung und seine Tippfehler

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