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Druckerpatrone

Die Druckerpatrone muss bei einem Tintenstrahldrucker regelmäßig nachgefüllt oder erneuert werden. Sie gilt als Verbrauchsmaterial hinsichtlich des Druckers und kann so im Sinne von Büromaterial oder auch Instandsetzung des Druckers als Betriebsausgabe verstanden werden. Selbstverständlich nur dann, wenn der Drucker mit PC oder Notebook auch ein betriebliche Computer ist, also im Anlagevermögen der Firma aktiviert geführt und abgeschrieben wird. Im weitesten Sinne wird die Druckerpatrone zu den Computerkosten gezählt.

Druckerpatrone und seine Tippfehler

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