spacer spacer spacer
Buchführung Logo Lexikon der Betriebsausgaben
Logo Lexikon der Betriebsausgaben
Lexikon

Ehegattengehalt

Das Gehalt, was der Unternehmer an seinen mitarbeitenden Ehegatten zahlt, wird als Ehegattengehalt bezeichnet. Ein Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner wird vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn er dem „Fremdvergleich“ standhält. Das heißt für den Unternehmer, dass er seinen Ehepartner so behandeln muss, als wäre es ein „fremder“ Arbeitnehmer. Regelmäßige Überweisungen des Arbeitsentgelts, Anmeldung von Sozialversicherungen und Lohnsteuer. Sofern der Ehegatte ungewöhnliche Vergünstigungen (Sonderprämien oder Zulagen) erhält, könnte eine Bevorteilung vom Finanzamt vermutet und der Betriebsausgabenabzug gestrichen werden. Sind alle Richtlinien und Grundsätze des Arbeitsvertrages eingehalten, so ist das Ehegattengehalt ebenfalls wie die Personalkosten der restlichen Mitarbeiter Betriebsausgaben. Ein Vorsteuerabzug aus Personalkosten ist nicht möglich.



0 Ergebnisse in den News

Leider existieren zum Stichwort Ehegattengehalt keine Artikel in unseren News.

Tipp: Lesen Sie andere Artikel in unserem Newsbereich!

0 Suchergebnisse im Forum

Leider existieren zum Stichwort Ehegattengehalt keine Beiträge in unserem Forum.

Tipp: Schreiben Sie doch den ersten Beitrag zum Thema Ehegattengehalt in unserem Forum!

letzte Änderung: 00.00.0000
Aufrufe: 893

Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.betriebsausgabe.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.


<<  EDV Hardware  |  Eichgebühren >>

Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code:
Onlinerechner

Newsletter abonnieren

Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil und profitieren Sie von unserem Fachwissen, den Gastbeiträgen und unseren Lösungen. Für alle die mit Steuern, Buchführung und dem Finanzamt zu tun haben.

Newsletter anmelden

Vorlagen und Muster

Verwandte Stichwörter
Das Wort Ehegattengehalt kommt in keinem weiteren Stichwort des Lexikons vor.

Home  |   Ratgeber   |   Newsletter  |   Impressum und Werbung   |   Partnerseiten   |  Webmastertools  |  Sitemap