Eichgebühren
Eichgebühren fallen bspw. bei der Eichung von Waagen, Kalt- und Warmwasserzählern oder Stromzählern an. Gebühren für die Eichung von betrieblich genutzten Zählern und Waagen stellen Betriebsausgaben dar. Kontrollwaagen müssen auf Antrag des Besitzers jährlich geeicht werden.
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letzte Änderung: 17.03.2010 Aufrufe: 663
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