spacer spacer spacer
Buchführung Logo Lexikon der Betriebsausgaben
Logo Lexikon der Betriebsausgaben
Lexikon

Eigenbeleg

Die GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) verlangen von jedem Unternehmer den Nachweis der anzusetzenden Betriebsausgaben durch geeignete Belege. Der Grundsatz lautet „Keine Buchung ohne Beleg.“
Einerseits können Fremdbelege genutzt werden, welche von außen in das Unternehmen gelangen. Sind derartige Belege nicht vorhanden, so kann andererseits der Unternehmer auf selbst erstellte Eigenbelege zurückgreifen. Die auch als interne Belege bezeichneten eigenen Belege werden in der Regel vom Unternehmer selbst oder von leitenden Angestellten angefertigt.
Eigenbelege dokumentieren so einen tatsächlich stattgefundenen Geschäftsvorgang, so dass bei einer Prüfung von Finanzamt oder Krankenkasse eine Einnahme oder Ausgabe belegbar ist.

Ursachen für das Fehlen eines Beleges:

  • Der Zahlungsempfänger stellte keinen Beleg aus, zum Beispiel bei der Zahlung von Trinkgeld
  • Der Originalbeleg ging verloren oder wurde vernichtet
  • Es ist keine Dritte Person / Unternehmen an einer Transaktion beteiligt
  • Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Verderb, Diebstahl oder Lagerabbau
  • Abrechnung von Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwendungen für den Unternehmer oder seine Angestellten
  • Privatentnahmen (Entnahme von Geld oder Wirtschaftsgüter)
  • Privateinlagen

Folgendes sollte bei der Erstellung von Eigenbelegen beachtet werden:
Der Unternehmer sollte keine Sammellisten für eine Reihe von verausgabten Beträgen anlegen. Für jeden Betrag muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Die Adresse und der Name des Zahlungsempfängers sollte unbedingt vermerkt sein.
Bei der Bezahlung von Trinkgeld sollte der Anlass des Besuches sowie die Namen der Personen oder der Firma auf dem Eigenbeleg vermerkt sein. Man beachte auch die gesetzlichen Regelungen zu den Bewirtungskosten oder Abzugsvoraussetzungen bei betrieblichen Geschenken.

Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen:
Die Vorsteuer aus den Eigenbelegen kann beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden, da die formalen Voraussetzungen des Beleges hinsichtlich des Vorsteuerabzugs nach § 14 i.V.m. § 15 UStG nicht erfüllt sind.

Auch Eigenbelege müssen im Rahmen der gesetzlichen Fristen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Eigenbeleg und seine Tippfehler

eienbeleg Vordruck eigebeleg Eigenbeöeg Vordruck eigenbeldeg Eigenbelegvordruck Vorduck Eigenbeleg eigenbelegformular eigenbeldg

3 Ergebnisse in den News

Wir haben zum Thema Eigenbeleg 3 Treffer in unserem Newsbereich gefunden:

19 Tipps zum Steuern sparen
Steuern sind das Leid eines jeden Unternehmers. Es gibt aber viele Möglichkeiten, Steuern zu ...

Bewirtungskosten via Eigenbeleg abrechnen
Bewirtungskosten sind immer wieder ein Streitthema zwischen den Unternehmen und Finanzämtern. ...

Lustige Betriebsausgaben
 ...

10 Ergebnisse im Forum

Wir haben zum Thema Eigenbeleg 10 Treffer in unserem Forum gefunden:

gewerblicher Wareneinkauf von privaten Anbieter
Hallo, in Zukunft möchte ich als Gewerbetreibender bei ebay und über ein Ankaufsgesuch im ...

Belege Reisekosten
... die Excel-Tabelle ist Ihr Eigenbeleg und ...

Buchung Raumkosten
Das Arbeitszimmer stellt bei mir den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit dar. Die Kosten ...

Belege und Nummerierung
Guten Tag, soweit ich informiert bin, muss ich als Kleinunternehmer für die EÜR meine ...

Miete aufteilen
Ich habe mehrere Fragen zum Thema Miete, aber ich fasse die jetzt mal alle unter einem Thema ...

Telefon-/Internetkosten: welcher Anteil privat/betrieblich
Hallo! Ich nutze einen Internetanschluss (über den läuft auch das Telefon) gleichzeitig privat ...

Ein paar Fragen: Umsatzsteuererklärung, Eigenbeleg, usw.
Hallo liebes Forum :-) Ich habe gerade dieses Forum entdeckt und bin ganz begeistert über die ...

Hotelrechnung mit Eigenbeleg absetzen
Hallo, nehmen wir mal an, dass ich als Selbständiger zur einer Tagung in einem Hotel eingeladen ...

Differenzbesteuerung
Hallo, diese Art Handel muss buchhalterisch sauber getrennt werden: Für alle ge- und verkauften ...

Fahrtkosten
Hallo, Ich habe eine Frage wegen der Fahrt- bzw. Reisekosten. Ich habe meine Unternehmen an ...

letzte Änderung: 08.07.2011
Aufrufe: 8853

Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.betriebsausgabe.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.


<<  Eichgebühren  |  Eigenleistung >>

Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code:
Onlinerechner

Newsletter abonnieren

Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil und profitieren Sie von unserem Fachwissen, den Gastbeiträgen und unseren Lösungen. Für alle die mit Steuern, Buchführung und dem Finanzamt zu tun haben.

Newsletter anmelden

Vorlagen und Muster

Verwandte Stichwörter
In folgenden Stichwörtern (max. 10) des Lexikons wurde Eigenbeleg auch noch gefunden.

1Eigenbeleg
2Kilometergeld
3Reisekosten
4Trinkgeld
5Verpflegungsmehraufwand

Home  |   Ratgeber   |   Newsletter  |   Impressum und Werbung   |   Partnerseiten   |  Webmastertools  |  Sitemap