Eigenbeleg
Die GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) verlangen von jedem Unternehmer den Nachweis der anzusetzenden Betriebsausgaben durch geeignete Belege. Der Grundsatz lautet „Keine Buchung ohne Beleg.“
Einerseits können Fremdbelege genutzt werden, welche von außen in das Unternehmen gelangen. Sind derartige Belege nicht vorhanden, so kann andererseits der Unternehmer auf selbst erstellte Eigenbelege zurückgreifen. Die auch als interne Belege bezeichneten eigenen Belege werden in der Regel vom Unternehmer selbst oder von leitenden Angestellten angefertigt.
Ursachen für das Fehlen eines Beleges:
- Der Zahlungsempfänger stellte keinen Beleg aus, zum Beispiel bei der Zahlung von Trinkgeld
- Der Originalbeleg ging verloren oder wurde vernichtet
- Es ist keine Dritte Person / Unternehmen an einer Transaktion beteiligt.
- Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Verderb, Diebstahl oder Lagerabbau
- Abrechnung von Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwendungen für den Unternehmer oder seine Angestellten
- Privatentnahmen (Entnahme von Geld oder Wirtschaftsgüter)
- Privateinlagen
Folgendes sollte bei der Erstellung von Eigenbelegen beachtet werden:
Der Unternehmer sollte keine Sammellisten für eine Reihe von verausgabten Beträgen anlegen. Für jeden Betrag muss ein Eigenbeleg erstellt werden.
Die Adresse und der Name des Zahlungsempfängers sollte unbedingt vermerkt sein.
Bei der Bezahlung von Trinkgeld sollte der Anlass des Besuches sowie die Namen der Personen oder der Firma auf dem Eigenbeleg vermerkt sein.
Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen:
Die Vorsteuer aus den Eigenbelegen kann beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden, da die formalen Voraussetzungen des Beleges hinsichtlich des Vorsteuerabzugs nach § 14 i.V.m. § 15 UStG nicht erfüllt sind.
Auch Eigenbelege müssen im Rahmen der gesetzlichen Fristen 10 Jahre aufbewahrt werden.Eigenbeleg und seine Tippfehler eienbeleg Vordruck eigebeleg Eigenbeöeg Vordruck eigenbeldeg Eigenbelegvordruck Vorduck Eigenbeleg eigenbelegformular
2 Ergebnisse in den NewsWir haben zum Thema Eigenbeleg 2 Treffer in unserem Newsbereich gefunden:
Bewirtungskosten via Eigenbeleg abrechnen Bewirtungskosten sind immer wieder ein Streitthema zwischen den Unternehmen und Finanzämtern. ...
Lustige Betriebsausgaben ...
9 Ergebnisse im ForumWir haben zum Thema Eigenbeleg 9 Treffer in unserem Forum gefunden:
Hotelrechnung mit Eigenbeleg absetzen Hallo,
nehmen wir mal an, dass ich als Selbständiger zur einer Tagung in einem Hotel eingeladen ...
Differenzbesteuerung Hallo,
diese Art Handel muss buchhalterisch sauber getrennt werden: Für alle ge- und verkauften ...
Fahrtkosten Hallo,
Ich habe eine Frage wegen der Fahrt- bzw. Reisekosten.
Ich habe meine Unternehmen an ...
Privatentnahme Hallo zusammen,
das ist Heute mein erster Beitrag hier und ich hoffe nicht mein letzter.
Ich ...
Habe nicht alle Tankbelege Hallo,
also Tankbelege und Fahrtenbuch sind zwei getrennte Sachen.
Wurde das Fahrtenbuch ...
Hallo, wie verbuche ich folgende Kosten Hallo,
Betriebsausgaben sind nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen.
In Ihrem Fall ...
Fragen zur betrieblichen Nutzung eines fremden PKW Hallo,
angenommen ein Einzelunternehmer benutzt das Auto eines Bekannten für betriebliche ...
Fahrtkosten zu Kunden Dann am besten 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer nehmen.
Auflisten mittels eines Eigenbeleges, wir ...
Verpflegungsmehraufwand bei wechselnden Einsatzorten Hallo,
ich bin als selbstständiger (gewerbetreibender) Lichttechniker tätig und meine ...
letzte Änderung: 31.05.2009 Aufrufe: 38182
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.betriebsausgabe.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Eichgebühren | Eigenleistung >>
| Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code: |
|
|
|
| Verwandte Stichwörter |
In folgenden Stichwörtern (max. 10) des Lexikons wurde Eigenbeleg auch noch gefunden.
|
|