FahrtkostenzuschussDer Fahrtkostenzuschuss ist eine Einnahme und daher nicht im Lexikon der Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Synonym können hier die Reisekosten oder Fahrtkosten gemeint sein. Sofern unter Fahrtkostenzuschuss die Zahlung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer gemeint sind, könnte es sich hier um Personalkosten handeln, welche jedoch im Rahmen einer Sozialversicherungsbefreiung und Lohnsteuerbefreiung zu prüfen sind.
0 Ergebnisse in den NewsLeider existieren zum Stichwort Fahrtkostenzuschuss keine Artikel in unseren News.
Tipp: Lesen Sie andere Artikel in unserem Newsbereich!
0 Suchergebnisse im ForumLeider existieren zum Stichwort Fahrtkostenzuschuss keine Beiträge in unserem Forum.
Tipp: Schreiben Sie doch den ersten Beitrag zum Thema Fahrtkostenzuschuss in unserem Forum!
letzte Änderung: 00.00.0000 Aufrufe: 479
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.betriebsausgabe.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Fahrtkosten | Faltschrank >>
| Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code: |
|
|
|
| Newsletter abonnieren |
|
Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil und profitieren Sie von unserem Fachwissen, den Gastbeiträgen und unseren Lösungen. Für alle die mit Steuern, Buchführung und dem Finanzamt zu tun haben.

|
| Verwandte Stichwörter |
|
Das Wort Fahrtkostenzuschuss kommt in keinem weiteren Stichwort des Lexikons vor.
|
|