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Fernseher

Muss der Unternehmer in seinen betrieblichen Räumen einen Fernseher betreiben, so ist selbstverständlich die Anschaffung eines Fernsehers betrieblich. Der Fernseher wird in der Regel, im Rahmen der GWG Regeln, zum Anlagevermögen des Unternehmens aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. So entstehen durch die Abschreibungen Betriebsausgaben, welche den Unternehmensgewinn mindern. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die, auf der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung für den Fernseher, Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Ein Fernseher lässt sich zum Beispiel bei einem Friseur oder in Wartezimmer bei Ärzten gut vorstellen.

Fernseher und seine Tippfehler

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