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Feuerlöscher

Sofern der Feuerlöscher in betrieblichen Räumen zu finden und angebracht ist, sind die mit dem Feuerlöscher entstehenden Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dazu zählen die Instandsetzung, Reparaturen und andere Kosten in Zusammenhang mit dem Feuerlöscher. Auch TÜV und andere Abnahmegebühren sind als Betriebsausgaben für den Feuerlöscher abzugsfähig.



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