FliegenvorhangEin Fliegenvorhang ist im Rahmen der betrieblichen Geschäftsräume auf jeden Fall eine Betriebsausgabe. Betriebliche Räume sind in diesem Fall Verkaufsräume, Büros, Lagerhallen, Wartezimmer oder andere überwiegend betrieblich genutzten Räume und Gebäude. Auch Fliegengitter, Mückengitter oder Insektengitter sind in diese Kategorie als Betriebsausgabe abzugsfähig. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung oder Quittung.
0 Ergebnisse in den NewsLeider existieren zum Stichwort Fliegenvorhang keine Artikel in unseren News.
Tipp: Lesen Sie andere Artikel in unserem Newsbereich!
0 Suchergebnisse im ForumLeider existieren zum Stichwort Fliegenvorhang keine Beiträge in unserem Forum.
Tipp: Schreiben Sie doch den ersten Beitrag zum Thema Fliegenvorhang in unserem Forum!
Aufrufe: 352 (Das sind 4,7 von 5 der Top 10.)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Fleischwolf | Flugkosten >>
|