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Fliegenvorhang

Ein Fliegenvorhang ist im Rahmen der betrieblichen Geschäftsräume auf jeden Fall eine Betriebsausgabe. Betriebliche Räume sind in diesem Fall Verkaufsräume, Büros, Lagerhallen, Wartezimmer oder andere überwiegend betrieblich genutzten Räume und Gebäude. Auch Fliegengitter, Mückengitter oder Insektengitter sind in diese Kategorie als Betriebsausgabe abzugsfähig. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung oder Quittung.


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