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Betriebsausgaben


Betriebs - PKW

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Feb 2006
Beiträge: 4

wenn ich einen Betriebs-PKW nur zu Betrieblichen Zwecken nutze, kann ich alle den PKW betreffenden Kosten als Betriebsausgabe vom Umsatz abziehen.

Muss ich dem Finanzamt beweisen dass ich den PKW nur Geschäftlich nutze?
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Hallo trutenfuss,

danke für die Frage.

Prinzipiell ist die Aussage erst einmal richtig. Sofern Sie den Pkw in Ihrem Betriebsvermögen führen (vgl. http://www.gruenderlexikon.de/privat-pkw-572.html) können Sie auch alle damit anfallenden Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Der Gesetzgeber unterstellt allerdings, dass Sie den Pkw auch privat nutzen, sofern sie für die private Nutzung nicht einen anderes Auto haben und unterhalten.
Betreiben Sie also lediglich ein Fahrzeug und fahren damit nach Ihren Aussagen nur, also 100% betrieblich, dann müssen Sie das durch das Führen eines ordnungsgemäßen und lückenlosen Fahrtenbuches nachweisen.

Übrigens:
Wenn Sie nur ein Pkw haben ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieser zu 100% betrieblich genutzt wird. Das glaubt man Ihnen einfach nicht, da Sie ja auch einkaufen müssen oder mal einen Freund oder einen Bekannten besuchen.
Das Finanzamt ist also diesbezüglich nicht gutgläubig, sondern möchte einfach mit dem Fahrtenbuch die Aussage bewiesen haben.

Wenn Sie das können, dann können Sie auch alle Kosten in Zusammenhang mit dem Pkw als Betriebsausgaben zu 100% geltend machen. Andernfalls nur den entsprechenden Anteil.

Wird der Pkw weniger als 50% genutzt, dann ist es nach neuster Rechtsprechung sogar ratsam ein Fahrtenbuch zu führen.

Alle Kleinunternehmer, die einen Pkw zu weniger als 50% betriebliche nutzen, also sehr wenig mit dem Fahrzeug geschäftlich unterwegs sind, müssen ab 2006 ein Fahrtenbuch führen, um die tatsächliche Nutzung dem FA nachzuweisen. Nur dann können Sie auch die sogenannte 1% Methode anwenden, um die private Nutzung pauschal zu ermitteln.
Eigentlich Hirnlos, da ich die einfache und zeitunaufwendige Pauschalmethode erst anwenden darf, wenn ich mit der sehr aufwendigen Methode nachweise, dass ich die unaufwendige nutzen darf.

Das ist vergleichbar mit einer Person, die aus Zeitgründen mit dem Lift auf den Berg fahren möchte, das Ticket dazu gibt es aber nur am Gipfel des Berges.

Fazit:
Zitat
Muss ich dem Finanzamt beweisen dass ich den PKW nur Geschäftlich nutze?

Ja, durch das Fahrtenbuch. Oder, wenn das zu aufwendig ist, durch Nutzung der 1% Regelung. Die darf aber nur für Fahrzeuge genutzt werden, die mehr als 50% betrieblich genutzt werden. Das kann im Zweifel auch durch etwas unaufwendigere Aufzeichnungen belegt werden.
Einen sehr guten Artikel zu diesem Thema finden Sie hier:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=768469

Weitere Informationen zum Thema Kfz-Kosten als Betriebsausgaben ansetzen:
http://www.betriebsausgabe.de/kfz-kosten-85.html

Private Kfz-Nutzung
http://www.gruenderlexikon.de/private-kfz-nutzung-573.html

Ich hoffe das hilft etwas
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 4

Wie würde sich es bei einem Lieferwagen mit LKW Zulassung verhalten?

Muß ich dann auch ein Fahrtenbuch führen, um dem Finanzamt nachzuweisen, dass ich das Fahrzeug nur Geschäftlich nutze?
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Die Ermittlung der privaten Nutzung beschränkt sich derzeit nur auf Pkws, so dass die Betriebsausgaben eines Lkws dahingehend nicht korrigiert werden müssen. Es ist also auch kein Fahrtenbuch für einen Lkw zu führen. Der Gesetzgeber geht einfach davon aus, dass ein Unternehmer mit seinem Lkw keine Privatfahrten durchführt, also nicht zum Einkaufen oder zur Tante, zum Onkel oder zur Oma fährt.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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