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Betriebsausgaben


Betriebsvermögen

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Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 10

Hallo,

Hab da mal eine Frage:

Wenn ich ein Gewerbe anmelde (nehme mal an haupt- oder nebenberuflich dürfte keine Rolle spielen) und ich keine Güter, usw. benötige die abgeschrieben werden, sondern nur zahlreiche "kleinere" Anschaffungen (Werkzeuge, Faxgerät, Telefon, Drucker, usw.), die aber alle 150euro netto nicht überschreiten ist das doch sofort als "normale" Betriebsausgabe abzusetzen, oder?
(Die teueren Sachen - wie z.B. PC oder Pkw - da nutze ich einfach meine schon vorhandenen privaten Sachen und bringe diese auch nicht als Ausgabe geltend - Ausnahme Pkw: da halt 0,3Euro pro Km.)

Wie hoch ist dann beispielsweise mein "Betriebs-" bzw. "Anlagevermögen" nach einem Jahr oder nach 2 Jahren?

MfG
Jürgen
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ja, Anschaffungen bis 150 Euro pro Gerät muss steuerlich sofort abgesetzt werden. Es darf nicht im Anlagevermögen erfasst werden. Folglich beträgt der Wert des Anlagevermögens unverändert 0 Euro.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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