Hallo,
Zitat
Ich habe schon viel über 1 % Regelung und andere Formen der Absetzung von KFZ Kosten gelesen
Die 1%-Regelung ist keine Form der Absetzung von Kfz-Kosten, sondern eine Art den Privatanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden PKW zu ermittlen.
Zitat
Fahrzeug befindet sich noch im Privatvermögen.
Die ist nur dann der Fall, wenn es auch mehr als 50 % Privat genutzt wird. Anderenfalls stellt es notwendiges Betriebsvermögen dar.
Also erst einmal die Kilometerverhältnisse Privat : Betrieb überprüfen.
Wenn dieses, wie Sie schreiben, so ausfällt, dass der betriebliche Anteil überwiegt, dann rechnet Ihr Fahrzeug per Gesetz zum Betriebsvermögen.
Zitat
kann ich die Fahrten mit der km- Pauschale abrechnen ?
Ja, wenn der Privatanteil über 50 % liegt.
Da dies nach Ihren eigenen Angaben nicht der Fall ist, ist ein Ansatz der Km-Pauschale nicht möglich.
Lösung:Ansatz Kfz-Kosten mit den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten zuzüglich Abschreibung für den PKW.
Abzug des Privatanteils in Höhe der 1%-Regelung.
Abzug des nichtabzugsfähigen Kostenanteils für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte = anteilige tatsächliche Kosten (einschl. AfA) für Fahrten Wohnung und Betrieb (Hin- und Rückfahrt) abzüglich Entfernungspauschale (einfache Entfernung x 190 Tage x 0,30 EUR)
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.